Der Jahresbericht 2023 der Revision des Kreises Borken wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
§ 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. §§ 102 und 104 GO NRW
Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Borken in der Fassung vom
10.10.2019
Sachdarstellung:
Die Revision des Kreises Borken nimmt die Aufgaben der örtlichen
Rechnungsprüfung wahr. Ihr obliegen die in § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. §§ 102
und 104 GO NRW gesetzlich definierten Pflichtaufgaben. Daneben ist die Revision
aufgrund besonderer Regelungen zu verschiedenen Prüfungen im Sozialbereich
verpflichtet. Zudem wurden der Revision gem. § 104 Abs. 2 und 3 GO NRW
i.V.m. der Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Borken weitere Aufgaben
übertragen.
Mit dem vorgelegten Jahresbericht 2023 informiert die Revision über die
wesentlichen Prüfungen in 2023. Zudem gibt der Bericht Auskunft über die
Umsetzung von Empfehlungen und Vereinbarungen, die im Rahmen der Fach- und
Produktprüfungen in 2022 getroffen wurden.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind nicht zu erwarten bzw. sind nicht ersichtlich.