Betreff
Einrichtung des neuen Bildungsganges "Dreijährige Höhere Berufsfachschule Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker" am Berufskolleg Bocholt-West
Vorlage
0037/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Vorbehaltlich der schulaufsichtlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster wird am Berufskolleg Bocholt-West ab dem Schuljahr 2024/2025 der Bildungsgang „Dreijährige Höhere Berufsfachschule Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker“ nach Anlage C1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO-BK) eingerichtet.


Rechtsgrundlage:

§§ 76, 80 und 81 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)

Sachdarstellung:

Am 25.01.2024 hat das Berufskolleg Bocholt-West gegenüber dem Schulträger die Einrichtung des Bildungsganges „Dreijährige Höhere Berufsfachschule Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker“ beantragt. Die Schulkonferenz des Berufskollegs Bocholt-West hat in seiner Sitzung bereits am 21.09.2022 dem Vorhaben zugestimmt. Aufgrund personeller Ressourcen wurde der geplante Start des Bildungsgangs auf das Schuljahr 2024/2025 verschoben.

Der dreijährige Bildungsgang „Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker“ gem. Anlage C1 der APO-BK ist doppeltqualifizierend. Einerseits wird eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kosmetikerin oder Kosmetiker erworben. Weiterhin wird die Fachhochschulreife – schulischer und praktischer Teil – erworben.

Das Berufskolleg Bocholt-West bietet bereits zwei etablierte Höhere Berufsfachschulen mit den Schwerpunkten Gestaltungstechnik und Informationstechnik an. Es verfügt über langjährige Erfahrung in der Ausbildung im Dienstleistungsbereich. Durch die Kombination mit einem höherwertigen Schulabschluss wird eine Ausbildung im Dienstleistungsbereich zunehmend attraktiv gemacht.


Die sachliche Ausstattung ist aufgrund des langjährig implementierten Bildungsgangs Friseurin/Friseur in großem Maße gegeben. Die Schule verfügt über Fachpraxisräume mit zwölf Schminktischen und sechs Kosmetikbehandlungsstühlen.

Eine Dreijährige Höhere Berufsfachschule „Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker“ ist an keinem weiteren Berufskolleg im Kreis Borken eingerichtet.

Im Regierungsbezirk Münster wird der Bildungsgang an folgenden Standorten angeboten:

  • Berufskolleg Rheine – Entfernung ca. 90 km
  • Herwig-Blankertz-Berufskolleg Recklinghausen – Entfernung ca. 75 km
  • Berufskolleg der Stadt Bottrop – Entfernung ca. 50 km

Aufgrund der Entfernung werden keine Auswirkungen auf die bestehenden Bildungsgänge erwartet. In den Kreisen Coesfeld und Warendorf sowie in den kreisfreien Städten Münster und Gelsenkirchen wird der Bildungsgang nicht angeboten.

Die Einrichtung des Bildungsgangs wurde mit der Bezirksregierung Münster im Vorfeld abgestimmt und wird von Seiten der Schulaufsicht unterstützt.

Für den Schulträger ergeben sich durch die Einrichtung des neuen Bildungsgangs keine finanziellen Auswirkungen. Insbesondere entsteht kein zusätzlicher Raumbedarf. Die räumlichen Voraussetzungen sind am Berufskolleg am Berufskolleg Bocholt-West vorhanden.

Im Rahmen des regionalen Abstimmungsverfahrens der Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten Schulträgern und privaten Ersatzschulträgern (§ 81 Abs. 7 SchulG NRW) wurden keine Bedenken gegen das Vorhaben geltend gemacht.

Der Beschluss des Schulträgers zur Einrichtung des Bildungsgangs bedarf der anschließenden Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster als obere Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 3 SchulG NRW).

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Die Einrichtung des Bildungsganges „Dreijährige Höhere Berufsfachschule Staatliche geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker“ am Berufskolleg Bocholt-West wird abgelehnt.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE