Vorbehaltlich der schulaufsichtlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster wird am Berufskolleg Bocholt-West ab dem Schuljahr 2024/2025 der Bildungsgang „Dreijährige Höhere Berufsfachschule Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker“ nach Anlage C1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO-BK) eingerichtet.
Rechtsgrundlage:
§§ 76, 80 und 81 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG
NRW)
Sachdarstellung:
Am 25.01.2024 hat
das Berufskolleg Bocholt-West gegenüber dem Schulträger die Einrichtung des
Bildungsganges „Dreijährige Höhere Berufsfachschule Staatlich geprüfte
Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker“ beantragt. Die Schulkonferenz des
Berufskollegs Bocholt-West hat in seiner Sitzung bereits am 21.09.2022 dem
Vorhaben zugestimmt. Aufgrund personeller Ressourcen wurde der geplante Start
des Bildungsgangs auf das Schuljahr 2024/2025 verschoben.
Der dreijährige
Bildungsgang „Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker“
gem. Anlage C1 der APO-BK ist doppeltqualifizierend. Einerseits wird eine
abgeschlossene Berufsausbildung als Kosmetikerin oder Kosmetiker erworben.
Weiterhin wird die Fachhochschulreife – schulischer und praktischer Teil –
erworben.
Das Berufskolleg
Bocholt-West bietet bereits zwei etablierte Höhere Berufsfachschulen mit den
Schwerpunkten Gestaltungstechnik und Informationstechnik an. Es verfügt über
langjährige Erfahrung in der Ausbildung im Dienstleistungsbereich. Durch die
Kombination mit einem höherwertigen Schulabschluss wird eine Ausbildung im
Dienstleistungsbereich zunehmend attraktiv gemacht.
Die sachliche
Ausstattung ist aufgrund des langjährig implementierten Bildungsgangs
Friseurin/Friseur in großem Maße gegeben. Die Schule verfügt über
Fachpraxisräume mit zwölf Schminktischen und sechs Kosmetikbehandlungsstühlen.
Eine Dreijährige
Höhere Berufsfachschule „Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter
Kosmetiker“ ist an keinem weiteren
Berufskolleg im Kreis Borken eingerichtet.
Im
Regierungsbezirk Münster wird der Bildungsgang an folgenden Standorten
angeboten:
- Berufskolleg Rheine – Entfernung ca. 90 km
- Herwig-Blankertz-Berufskolleg Recklinghausen – Entfernung ca. 75 km
- Berufskolleg der Stadt Bottrop – Entfernung ca. 50 km
Aufgrund der
Entfernung werden keine Auswirkungen auf die bestehenden Bildungsgänge
erwartet. In den Kreisen Coesfeld und Warendorf sowie in den kreisfreien
Städten Münster und Gelsenkirchen wird der Bildungsgang nicht angeboten.
Die Einrichtung
des Bildungsgangs wurde mit der Bezirksregierung Münster im Vorfeld abgestimmt
und wird von Seiten der Schulaufsicht unterstützt.
Für den
Schulträger ergeben sich durch die Einrichtung des neuen Bildungsgangs keine
finanziellen Auswirkungen. Insbesondere entsteht kein zusätzlicher Raumbedarf.
Die räumlichen Voraussetzungen sind am Berufskolleg am Berufskolleg
Bocholt-West vorhanden.
Im Rahmen des
regionalen Abstimmungsverfahrens der Schulentwicklungsplanung mit den
benachbarten Schulträgern und privaten Ersatzschulträgern (§ 81 Abs. 7 SchulG
NRW) wurden keine Bedenken gegen das Vorhaben geltend gemacht.
Der Beschluss des
Schulträgers zur Einrichtung des Bildungsgangs bedarf der anschließenden
Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster als obere Schulaufsichtsbehörde
(§ 81 Abs. 3 SchulG NRW).
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Die Einrichtung
des Bildungsganges „Dreijährige Höhere Berufsfachschule Staatliche geprüfte
Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker“ am Berufskolleg Bocholt-West wird
abgelehnt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE