Der Kreisjugendhilfeausschuss erkennt „PariSozial Münsterland, Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste Münsterland mbH“ als Träger der freien Jugendhilfe an.
Rechtsgrundlage:
§75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 AG-KJHG
Sachdarstellung:
Der Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe der PariSozial Münsterland, Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste Münsterland mbH mit Sitz in Ahaus liegt dem Fachbereich Jugend und Familie vor.
Die PariSozial Münsterland gGmbH ist in folgenden Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe tätig:
· ambulante Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 – 31, §§ 34 und 35 sowie § 35 a SGB VIII
· offene Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Hörbehinderungen, Unterstützung von Selbsthilfe-Aktivitäten
· sexualpädagogische Projekte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband NRW e.V. ist alleiniger Gesellschafter der PariSozial Münsterland gGmbH.
Die Arbeit der PariSozial Münsterland ist dem Fachbereich Jugend und Familie bekannt und es besteht eine enge Zusammenarbeit.
Zweifel an einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit und einer sachgerechten, zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der Mittel bestehen nicht.
Somit bestehen keine Bedenken gegen die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.