Betreff
Beratung des Haushaltsentwurfs 2024 für das Produkt 11.03.09 - Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Vorlage
0041/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz empfiehlt dem Kreistag, dem Produkt 11.03.09 – Klimaschutz und Klimafolgenanpassung – zuzustimmen.


Rechtsgrundlage:

 § 53 Kreisordnung NRW in Verbindung mit §§ 80 und 84 Gemeindeordnung NRW

 

Sachdarstellung:

Der Entwurf des Kreishaushalts für das Jahr 2024 wurde am 07.12.2023 in den Kreistag eingebracht. Vor der abschließenden Beratung im Kreisausschuss und der Verabschiedung im Kreistag ist die Haushaltsvorlage in den jeweiligen Fachausschüssen zu beraten. Die einzelnen Ansätze für das Produkt 11.03.09 – Klimaschutz und Klimafolgenanpassung – ergeben sich aus den beigefügten Anlagen.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja.

Der Entwurf des Haushalts 2024, bezogen auf das Produkt 11.03.09 – Klimaschutz und Klimafolgenanpassung – wird abgelehnt.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein  – lediglich Vorberatung/Empfehlung

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich – lediglich Vorberatung/Empfehlung

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE