Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz empfiehlt dem Kreistag, dem Produkt 11.03.09 – Klimaschutz und Klimafolgenanpassung – zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 53 Kreisordnung NRW in Verbindung mit
§§ 80 und 84 Gemeindeordnung NRW
Sachdarstellung:
Der Entwurf des Kreishaushalts für das Jahr 2024 wurde am
07.12.2023 in den Kreistag eingebracht. Vor der abschließenden Beratung im
Kreisausschuss und der Verabschiedung im Kreistag ist die Haushaltsvorlage in
den jeweiligen Fachausschüssen zu beraten. Die einzelnen Ansätze für das
Produkt 11.03.09 – Klimaschutz und Klimafolgenanpassung – ergeben sich aus den beigefügten
Anlagen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja.
Der Entwurf des Haushalts 2024, bezogen auf das Produkt 11.03.09 – Klimaschutz und Klimafolgenanpassung – wird abgelehnt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein – lediglich Vorberatung/Empfehlung
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich – lediglich Vorberatung/Empfehlung
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE