Rechtsgrundlage:
Sachdarstellung:
Die Wertung der Angebote für den Schülerspezialverkehr erfolgt auf Basis
einer kombinierten Bewertung der Angebotspreise in Verbindung mit dem
Qualitätskonzept. Dabei fließt das Zuschlagskriterium Preis mit 80 % und das
Qualitätskonzept mit 20 % in die Bewertung ein. Der Einsatz von
Elektrofahrzeugen im Schülerspezialverkehr ist in den bisherigen
Vergabeverfahren kein Zuschlagskriterium.
Der Kreis Borken verfolgt im Rahmen des Kreisentwicklungsprogramms
Kompass 2035 eine Nachhaltigkeitsstrategie, als integralen Bestandteil der
Arbeit der Kreisverwaltung. Vor diesem Hintergrund wird die Kreiserwaltung
gebeten, in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schule
darzustellen, inwieweit die für die Schüler*innenbeförderungen vorgegebenen
Qualitätsstandards hinsichtlich Klimaschonung und Ressourceneinsparung
weiterentwickelt werden können. Hierbei soll insbesondere dargestellt werden,
wie bei zukünftigen Neuausschreibungen ein prozentualer Mindestanteil an
Elektrofahrzeugen der Fahrzeugflotte des jeweiligen Anbieters vorausgesetzt
werden kann, so dass dieser Anteil sukzessive auf 100 % emissionsarme Fahrzeuge
ansteigt.
Mit freundlichen
Grüßen
gez.
Daniela Kersting