Betreff
Nebentätigkeiten des Landrats Dr. Kai Zwicker
Vorlage
0051/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag nimmt die von Landrat Dr. Kai Zwicker angezeigten Nebentätigkeiten zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

§§ 49 ff Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW)

§ 13 Nebentätigkeitsverordnung NRW (NtV NRW)

§ 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW (KorruptionsbG NRW)

Sachdarstellung:

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen besteht für den Landrat eine Anzeigepflicht für Tätigkeiten nach § 49 Abs. 1 LBG NRW (Nebentätigkeiten). Nach § 17 KorruptionsbG NRW muss der Landrat diese Nebentätigkeiten vor Übernahme dem Kreistag anzeigen und dem Kreistag jährlich eine Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeiten sowie über die Vergütungen vorlegen. Weil für Bürgermeister und Landräte nicht eindeutig geklärt ist, ob bestimmte Gremientätigkeiten als Haupt- oder Nebentätigkeit zu qualifizieren sind, hat Landrat Dr. Kai Zwicker dem Kreistag nach seinem Amtsantritt eine vollständige Übersicht über seine Funktionen und Mitgliedschaften angezeigt. Über neu Hinzukommende wird er den Kreistag informieren.

Eine Übersicht über entsprechende Tätigkeiten des Landrats Dr. Kai Zwicker wird im Internet unter www.kreis-borken.de veröffentlicht.

In der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage sind zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten alle von Landrat Dr. Kai Zwicker im Rahmen seines Hauptamtes bzw. als (Neben-)Tätigkeit ausgeübte Tätigkeiten aufgelistet. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Funktionen, die der Landrat im Interesse des Kreises als Mitglied in Gremien externer Körperschaften /Institutionen wahrnimmt.

In der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage sind die Vergütungen gem. § 53 LBG NRW aufgeführt.

 

Entscheidungsalternative(n):

Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE