Betreff
Vorbereitung einer Inhouse-Vergabe der Linienbündel BOR 5 und BOR 7
Vorlage
0054/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Kreis Borken beabsichtigt nach erfolgloser Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens, die Regionalverkehr Münsterland (im Folgenden RVM) mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher öffentlicher Verkehrsleistungen der Linienbündel BOR 5 und BOR 7 entsprechen den beigefügten Liniensteckbriefen und Fahrplänen im Gebiet des Kreises Borken einschließlich abgehender Linien in benachbarte Kreise im Wege der Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 zu betrauen.

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, diesen Wechsel des Verfahrens in die bereits bestehenden Vorabbekanntmachungen im Amtsblatt der Europäischen Union aufzunehmen und die notwendigen vertraglichen Regelungen zu erstellen. 


Sachdarstellung:

Zu 1.

Die Verkehrsleistungen des Linienbündels BOR 5 werden derzeit eigenwirtschaftlich, die Verkehrsleistungen des Linienbündels BOR 7 auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags jeweils durch die WB Westfalen Bus GmbH erbracht. Die Laufzeit beider Linienbündel endet am 06.01.2025.

Der Kreis Borken hat am 23.12.2022 (BOR 5) bzw. am 27.07.2023 (BOR 7) eine Vorabbekanntmachung über die Absicht einer wettbewerblichen Vergabe dieser Linienverkehre an das EU-Amtsblatt verschickt. Die Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung erfolgte am 28.12.2022 bzw. 26.07.2023 unter dem Aktenzeichen 2022/S 250-731984 (BOR 5) bzw. 2023/S 142-452581 (BOR 7). Eigenwirtschaftliche Anträge für den Betrieb dieser Linienbündel wurden nicht gestellt.

Beide Linienbündel wurden daraufhin zur Betriebsaufnahme am 07.01.2025 im wettbewerblichen Verfahren ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 15.01.2024. Da kein wirtschaftliches Angebot für die jeweiligen Linienbündel BOR 5 und BOR 7 eingegangen ist, wurden beide Vergaben gem. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben.

Die Einhaltung der Voraussetzungen für die Inhouse-Vergabe an die RVM wurden bereits bei der Vergabe des Linienbündels BOR 1 an die RVM 2019 festgestellt. Da über die zunächst durchgeführten wettbewerblichen Verfahren keine wirtschaftlichen Angebote erzielt werden konnten, soll mit der erneuten Inhouse-Vergabe sichergestellt werden, dass die Verkehrsleistungen für die Bündel BOR 5 und BOR 7 im geforderten Umfang zu wirtschaftlich angemessenen Preisen erbracht werden können. 

Zu 2.

Die bereits veröffentlichten Vorabbekanntmachungen über die Einleitung der wettbewerblichen Verfahren sollen aufgrund des Wechsels der Vergabeart entsprechend berichtigt werden. Für diese Verkehrsleistungen sollen im Wesentlichen die bereits mit der RVM im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestehenden Regelungen Anwendung finden. Die Verwaltung wird entsprechende Vertragsregelungen den politischen Gremien in einer der kommenden Sitzungsrunden zur Beschlussfassung vorlegen. 

Entscheidungsalternative(n):

Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Nein (entstehen erst durch die Vergabeentscheidung)


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE