Sachdarstellung/Begründung:
Der og Antrag wurde unter Pkt Ö 2.1 im Ausschuss für
Verkehr und Bauen vom 05.02.2024 zur Beratung in den KA vom 07.03.2024 ohne
Beschluss vertagt. Bezugnehmend auf den Antrag ergeben sich für uns weitere
Fragestellungen, um deren Beantwortung wir bis zur Beratung im KA bitten.
01. Wieviele mobile Messstationen sind im Kreis Borken im Einsatz?
02. Sind in den nächsten 1-3 Jahren Ersatzbeschaffungen aufgrund technischer Weiterentwicklungen geplant? Wenn "Ja" bitte um Kostenschätzung der Anlagen ergänzen.
03. Wieviele Mitarbeiter sind mit welchem Stundenumfang in die mobilen Geschwindigkeitsmessungen (bezogen auf den Aufbau, Transport, Einmessung und Betrieb der mobilen Anlagen) eingebunden?
04. Welche Vorteile sieht die Verwaltung bei einem teilstationären Trailer gegenüber der mobilen Geschwindigkeitsmessung?
05. Sind für mobile Geschwindigkeitsmessungen immer genügend Mitarbeiter vorhanden, bzw. wie hoch ist die Ausfallqutote?
06. Könnten
Mitarbeiter die in der Geschwindigkeitsmessung eingesetzt sind auch in anderen
Bereichen eingesetzt werden? Wenn ja, welche kämen hier ggf. in Frage?
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg von Borczyskowski
(Vorsitzender UWG / Stadtparteifraktion)