Betreff
Klimaschutzkonzept 3.0 - Sachstand und weiteres Vorgehen im Starterpaket der Maßnahmensteckbriefe und in weiteren Maßnahmensteckbriefen
Vorlage
0078/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts 3.0 zur Kenntnis.


Sachdarstellung:

Der Kreistag hat am 16.03.2023 das Klimaschutzkonzept für den Kreis Borken mit 28 Maßnahmensteckbriefen in 7 Handlungsfeldern beschlossen. Vereinbartes Ziel ist die rechnerische Klimaneutralität bis spätestens 2040. Um dieses Ziel zu erreichen war ein Einstieg in eine sofortige Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 3.0 notwendig. Dazu weist das Klimaschutzkonzept 3.0 im Rahmen der Konzepterstellung gemeinsam mit den Fraktionen ausgewählte Starterprojekte aus sowie nachgelagerte Maßnahmen, die teilweise auf der Grundlagenarbeit des Starterpakets aufbauen und dieses ergänzen.

Im Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz am 16.11.2023 (Sitzungsvorlage Nr. 0305/2023/KREIS) ist letztmalig umfassend über die Umsetzung der zum Starterpaket des Klimaschutzkonzeptes 3.0 gehörenden Maßnahmen berichtet worden.

Die nachstehenden, entlang der Maßnahmensteckbriefe gegliederten Ausführungen bauen auf die vorangegangene Berichterstattung auf.

ÜT1 Ausbau Allianz für Klimaschutz (Akteursnetzwerk und Kommunikationsplattform)

Sachstand:

In der Sitzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung am 01.02.2024 hat die Verwaltung den Sachstand und das weitere Vorgehen im Maßnahmensteckbrief Ü1 zum Forum der Allianz für Klimaschutz sowie die Einbeziehung von Klimabotschafter/innen (Sitzungsvorlage Nr. 0018/2024/KREIS) umfassend vorgestellt und beraten.

Nächste Schritte:

Die Beratungsergebnisse der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung zum Maßnahmensteckbrief Ü1 aus der Sitzung vom 01.02.2024 werden fortan in der weiteren Umsetzung berücksichtigt:

·           Das Forum der Allianz für Klimaschutz wird verstärkt zur Wissensvermittlung genutzt – durch Best-Practice-Beispiele sowie durch Bereitstellung von Informationen.

·           Für die Mitarbeit in der Allianz für Klimaschutz wird verstärkt geworben sowohl mit klassischen Pressemitteilungen als auch über Social Media.

·           Bei Veranstaltungen wird mit einem grafisch gestalteten Fotomotiv für die Allianz für Klimaschutz geworben. Das gestaltete Fotomotiv dient dabei als Grundlage für eine wiederkehrende Einblendung bei online-Veranstaltungen und für den Druck als Roll-Up für Live-Veranstaltungen.

·           Institutionen und Unternehmen sollen gezielt auf das Angebot der Mitarbeit in der Allianz für Klimaschutz aufmerksam gemacht werden (z. B. Hinweis bei Veranstaltungen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft und Newsletter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft, gezielte Mails an Institutionen wie die Umweltverbände). Die Teilnehmenden am Klimaschutzpreis „Klima macht Schule“ sollen zum Mitmachen ebenso eingeladen werden wie die Teilnehmenden von ÖKOPROFIT. Auf diese Weise sollen weitere Mitglieder gewonnen werden und gute Beispiele und Projekte bekannt gemacht werden – im besten Falle wird so zum Nach- und Mitmachen animiert.

·           Das erfolgreiche Projekt des „Wald-Klimafonds“, das die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken in Kooperation mit dem Klimakreis Borken, dem Landesbetrieb Wald und Holz und dem Waldbauernverband NRW - Bezirksstelle Borken, seit 2022 umsetzt, wird auch über das Forum der Allianz für Klimaschutz beworben werden, um weitere Mitwirkende zu gewinnen.

·           Einbeziehung von Klimabotschafter/innen entsprechend der Beschlussfassung zum Klimaschutzkonzept 3.0

Bürger/innen können als Klimabotschafter/innen gezielt öffentlichkeitswirksam für den Klimaschutz auftreten, um der Vielfältigkeit von Klimaschutzaktivitäten und möglicher individueller Beiträge nicht nur ein Gesicht, sondern viele Gesichter zu geben. Im Alltagsgeschehen, im Freundes-/Bekanntenkreis oder gegenüber anderen Dritten können sich die Botschafter/innen nach eigenem Ermessen für den Klimaschutz aussprechen und ihr Engagement beispielhaft kommunizieren („Ich trete für Klimaschutz ein, weil“; „das ist mir wichtig“; „Klimaschutz geht mich an“, „So sieht mein persönlicher Beitrag für den Klimaschutz aus“).

Das mit der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung abgestimmte Vorgehen zur Gewinnung von Klimabotschafter/innen soll spätestens bis zu den Klimawochen im September 2024 umgesetzt werden:

1.      Jede und jeder Interessierte aus dem Kreis Borken kann bei Interesse grundsätzlich Klimabotschafter/in werden.

2.      Klimabotschafter/innen können sich über ein einfaches, kreisseitig kontrolliertes Online-Formular anmelden. Ihre Botschaften sollen so dann auf einer Internetseite präsentiert werden. Die Domain soll https://klimabotschafter.kreis-borken.de lauten.

3.      Für die Bewerbung und auch die weitere Öffentlichkeitsarbeit wird mit begrenztem Budget (ca. 3 T-EUR) ein passendes Logo sowie geeignete Grafiken für die Online-Kampagne gemeinsam mit einem Grafikbüro erstellt werden. Die Motive der Öffentlichkeitskampagne, die sich auch auf der Internetseite wiederfinden, erhalten den Slogan „Unser Klima sucht Botschafter!“

ÜT 2 Klimaschutzfonds

Die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken, der Kreis Borken, der Landesbetrieb Wald und Holz und der Waldbauernverband im Kreis Borken haben 2022 einen „Wald-Klimafonds“ ins Leben gerufen. Mit Spendenmitteln sollen auf Basis und Vorschlag der fachlichen Einschätzung der Försterinnen und Förster des Landesbetriebes in den sechs Forstbetriebsgemeinschaften (FBGs) in jedem Jahr etwa zwei Parzellen je FBG mit einer Fläche von jeweils maximal einem halben Hektar mit standortgerechten Gehölzen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bestockt werden. Die Qualität der ausgewählten Flächen und die Anforderungen an die Pflanzung werden durch die Revierförsterinnen und Revierförster sichergestellt. Die Finanzierung erfolgt über Spenden aus der Allianz für Klimaschutz. Die Idee des „Wald-Klimafonds“ als „Klimaspende“ soll auf weitere Klimaschutz-Projekte ausgedehnt werden.

Sachstand:

·         Mit ca. 20.000 Euro Spendenmitteln aus dem Waldklimafonds sind in der Zeit zwischen Oktober 2022 und Dezember 2023 mehr als 8.000 Bäume auf etwa 5 ha Fläche gepflanzt worden. Das Projekt wird aktuell evaluiert. 

Nächste Schritte:

·         Auf Basis der Evaluation wird das Vorgehen im Waldklimafonds angepasst.

ÜT 4 Stärkung klimawirksamer Biotope

Sachstand:

Um eine intakte Umwelt weiterhin zu gewährleisten, will der Kreis Borken die Auswirkungen menschlicher Einwirkung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild reduzieren. Intakte Ökosysteme sind natürliche Klimaschützer. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen unter Anknüpfung an bisherige Aktivitäten Schritte zur Stärkung klimawirksamer Biotope im Kreis Borken im Rahmen bestehender Planungen, Konzeptionen und Fahrpläne unternommen werden.

·           In der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung am 25.10.2023 hat der Leiter des Fachbereichs Natur und Umwelt der Kreisverwaltung, Bernd Garvert, zu Sachstand und zur Umsetzung des Maßnahmensteckbriefes umfassend vorgetragen.

·           In der Sitzung des Ausschusses für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz am 16.11.2023 hat die Verwaltung den Sachstand und das weitere Vorgehen im Waldkonzept vorgestellt (Sitzungsvorlage Nr. 0313/2023/KREIS).

Nächste Schritte:

·         Am 11.04.2024 fand eine Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft zu den Auswirkungen der Klimaveränderungen auf die Wasserwirtschaft statt. Zum einen hat Herr Prof. Niemann von der Universität Duisburg-Essen über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewässer berichtet und in einem Vortrag einen Ausblick darauf geben, in wie weit in den nächsten Jahrzenten Anpassungen notwendig werden. Darüber hinaus hat Herr Dr. Herrmann vom Forschungszentrum Jülich zur Bilanzierung von Grundwasserkörpern und hinsichtlich der Veränderungen des Wasserhaushalts durch den Klimawandel vorgetragen.

·         Über das Erdenwerk der EGW in Nordvelen, welches vom Partnerunternehmen Göring betrieben wird, werden jährlich rund 15.000t torffreie Blumenerden erzeugt. Durch die Substitution von Torf durch Komposte, die rund 50% der torffreien Blumenerde ausmachen, werden rund 7.500t Torf weniger abgebaut und verbraucht. Die Produktionskapazität der Anlage wird derzeit auf 30.000t verdoppelt.  

EN 1 Ausbau Windenergie

Sachstand:

Die Kreisverwaltung berät im Vorfeld einer Antragstellung hinsichtlich der zu erstellenden Antragsunterlagen, kritischen Fragen des einzelnen Standorts und aktuellen Entwicklungen.

Im Kreis Borken sind aktuell 321 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 589 MWel installiert (Energieatlas des LANUV, Stand 31.12.2022). Diese Anlagen erzeugen rd. 60% des Gesamtstromverbrauchs im Kreisgebiet.

Gegenüber dem letzten Sachstandsbericht ist die Zahl der im Kreis Borken projektierten Windenergieanlagen zum 15.03.2024 auf 134 mit mehr als 1,47 GW Nennleistung gestiegen. Das sind vier mehr als im Sachstand November 2023.

Nächste Schritte:

Die Verwaltung berät weiterhin im Vorfeld einer Antragstellung im beschriebenen Umfang.

EN2 Freiflächen-PV

Sachstand:

Aus dem gemeinsam mit den Kommunen erarbeiteten Handlungsleitfaden PV-Freiflächen heraus haben sich die kreisangehörigen Kommunen darauf verständigt, die strategische Ausrichtung zu verschiedenen energetischen Themen miteinander abzustimmen. Am 12.12.2023 fand ein „Runder Tisch Energie“ mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Energieversorungsunternehmen statt. In der Sitzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung am 01.02.2024 hat die Verwaltung über die Ergebnisse des „Runden Tisches Energie“ umfassend berichtet.

Hinischtlich der Realisierung von Freiflächen-PV in den Kommunen entscheiden diese nun im Rahmen ihrer Planungshoheit über Entwicklungen in ihrem Gemeindegebiet, soweit es sich nicht um priviligierte Anlagen handelt, die damit ausschließlich dem Baurecht unterliegen.

Nächste Schritte:

·         Eine erneute Einberufung des „Runden Tisches Energie“ erfolgt bedarfsorientiert in enger Abstimmung mit den Kommunen und Energieversorgern.

·         Ebenso soll der Handlungsleitfaden PV-Freiflächen bedarfsorientiert fortgeschrieben werden.

EN 3 Ausbau Dachflächen-PV

Sachstand:

·         Der Kreis Borken hat 2023 gemeinsam mit dem Netzwerk der kommunalen Klimaschutzbeauftragten die erfolgreiche Informationskampagne „Solartage“ fortgesetzt. In acht Veranstaltungen, die der Klimakreis Borken in Kooperation mit dem Solarenergieförderverein und der Verbraucherzentrale NRW durchgeführt hat, sind mehr als 1.000 Personen zu den Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarerer Energien informiert worden.

·         Die Internetseite des Kreises wurde um den Bereich „Fragen und Antworten zu PV-Anlagen“ erweitert.

Nächste Schritte:

·         Auch 2024 wird die erfolgreiche Informationskampagne zu Dachflächen-PV (Solarkampagne) des Kreises Borken 2024 fortgesetzt und deutlich erweitert.  In Kooperation mit der Verbraucherzentrale und dem Solarenergieförderverein werden 25 digitale Veranstaltungen angeboten:

-     Sonnenstrom vom Dach – zehn Veranstaltungen mit der Verbraucherzentrale NRW

-     Sonnenstrom vom Balkon - elf Veranstaltungen mit der Verbraucherzentrale NRW

-     Je eine Veranstaltung zu den Themen

®       Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen,

®       Photovoltaik für Einzel- und Reihenhäuser,

®       PV für Miet- und Mehrfamilienhäuser/WEG Teil 1: Grundlagen,

®       PV für Miet- und Mehrfamilienhäuser/WEG Teil 2: Betriebskonzepte

Die Veranstaltungen werden durch Pressearbeit und Social Media intensiv beworben.

·         Die Internetseite des Kreises im Bereich „Fragen und Antworten zu PV-Anlagen“ wird fortlaufend aktualisiert.

EN 4 Neue Betriebs-, Beteiligungs- und Finanzierungsmodelle für Erneuerbare Energien – Anlagen

Sachstand:

·      Die Eckpunkte des Entwurfs des Bürgerenergiegesetzes NRW, das eine Beteiligungspflicht bei neuen Windkraftanlagen vorsieht, wurde im „Runden Tisch Energie“ am 12.12.2023 neben innovativen Betriebs- und Beteiligungsmodellen für erneuerbare Energieanlagen erörtert, um die wirtschaftliche Rentabilität einerseits, insbesondere aber die Akzeptanz in der Bevölkerung andererseits zu fördern. Konkrete Unterstützungs- oder Handlungsbedarfe seitens des Kreises wurden von den Kommunen und den Energieversorgern nicht gesehen.

·      Mit dem Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG), das am 19.12.2023 in Kraft getreten ist, will das Land mehr Akzeptanz für die Windenergie durch finanzielle Beteiligung schaffen. Die Landesagentur Energy4Climate hat im März 2024 eine Broschüre „Bürgerenergiegesetz NRW – einfach erklärt“ veröffentlicht. Die Broschüre steht auf der Internetseite des Klimakreises Borken zum Download bereit. Die Kommunen sind über dieses Informationsangebot über das Klimaschutznetzwerk informiert worden.

·      Die mit dem Bürgerenergiegesetz NRW vom 19.12.2023 (BürgEnG) verbundene Transparenzplattform ist jetzt auf der Internetseite www.energieatlas.nrw.de des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) freigeschaltet worden. Betreibende von Windenergievorhaben müssen anwohnenden Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinden Beteiligungsmodelle anbieten. Dazu zählt beispielsweise eine Beteiligung an der Projektgesellschaft des Vorhabens oder vergünstigte lokale Stromtarife. Die Standortgemeinden verhandeln dann mit den Vorhabentragenden und einigen sich bestenfalls auf ein Beteiligungsmodell. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, greift automatisch die Pflicht zum Angebot der Ersatzbeteiligung. Dies gilt für Vorhaben, die unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) fallen, ab Stichtag 28.12.2023 einen vollständigen Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht haben und anschließend genehmigt wurden. Ausgenommen sind nur wenige Vorhaben, unter anderem die Vorhaben zur Erprobung und Entwicklung oder solche von Bürgerenergiegesellschaften. Vorhabenträger müssen ihr Vorhaben innerhalb von vier Wochen nach erteilter Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg melden. Von hier werden die Daten an das LANUV übermittelt und „schnellstmöglich“ auf der Transparenzplattform veröffentlicht. Der Kreis Borken verlinkt auf seiner Klimakreisseite zur Transparenzplattform NRW. Die Kommunen sind über dieses Informationsangebot über das Klimaschutznetzwerk informiert worden.

·      Power-Purchase-Agreements (PPAs) im Kreis Borken standen am 15.02.2024 auf der Tagesordnung des Ausschusses für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung und nachfolgend des Kreisausschusses und Kreistages am bzw. 07. und 14.03.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 0047/2024/KREIS). Der Kreistag hat die Initiierung und Ausweitung von "Power Purchase Agreements" (PPAs) im Kreisgebiet im Sinne einer wachsenden dezentralen und klimaneutralen, sicheren und preisgünstigen Stromproduktion für die Eigenversorgung insbesondere der regionalen Wirtschaft befürwortet und unterstützt. Die WFG ist entsprechend der Beschlussfassung eingebunden worden.

·      Mit dem am 20.06.2023 vom Kreistag beschlossenen Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken“ (Sitzungsvorlage Nr. 0260/2023/KREIS) hat der Kreis Borken gezielt gemeinnützige Akteure aus dem Kreisgebiet in ihren Bemühungen für den Klimaschutz unterstützt. Das Förderprogramm wurde aktiv beworben, auch über die Kommunen im Kreis Borken. Nach dem Start am 01.09.2023 gingen 33 Anträge ein: 17 Sportvereine, drei Heimatvereine, drei Musikvereine, je ein Antrag von Pfadfindern, Karnevalisten und eines Fördervereins für eine Glaubens-/Religionsgemeinschaft. Drei Anträge wurden von Institutionen der Wohlfahrt eingereicht. Nachdem am 28.09.2023 das Förderbudget voraussichtlich ausgeschöpft war, wurde das Programm in Abstimmung mit dem Kreistag geschlossen. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 (Sitzungsvorlage Nr. 0333/2023/KREIS) den Beschluss gefasst, zuwendungsfähige Förderanträge, die nach Ausschöpfung des geplanten Förderbudgets eingereicht wurden, in 2023 zu bewilligen. Hierfür wurden Restmittel des allgemeinen Klimaschutzbudgets aus den Jahren 2022/23 (rund 200 T-EUR) und Restmittel des Förderprogramms Batteriespeicher (rund 40 T-EUR) genutzt. Darüber hinaus wurden überplanmäßig Mittel (rund 50 T-EUR) bereitgestellt. Insgesamt stellte der Kreistag rd. 800.000 Euro für das Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken" 2023 bereit.

·      Das bis Jahresende 2023 gültige Batteriespeicherprogramm für ausgelaufene und auslaufende PV-Dachflächen wurde auf Basis der Beschlussfassung des Kreistages vom 15.12.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 0338/2022/KREIS) weiter umgesetzt. Die in 2024 ausgeführten Zahlungen beziehen sich auf vorjährige Anträge.

                            Stand 16.10.2023              Stand 28.02.2024

Gesamtfördersumme:

49.500€

(64 Anträge)

55.000€

  (70 Anträge)

Fördersumme - bewilligt:

40.000€

(41 Anträge)

31.000€

  (37 Anträge)

Fördersumme - ausgezahlt:

14.500€

(19 Anträge)

22.500€

  (31 Anträge)

Fördersumme - offen:

1.500€

(2 Anträge)

0€

  (0 Anträge)

Fördersumme - Nachforderung:

1.500€

(2 Anträge)

1.500€

  (2 Anträge)

Nächste Schritte:

·         Die Kreisverwaltung hat auf Basis des Beschlusses des Kreistages vom 15.02.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 0047/2024/KREIS) die Wirtschafts-förderungsgesellschaft für den Kreis Borken (WFG) hinsichtlich der Power-Purchase-Agreements (PPAs) gebeten, Unternehmen und lokale Betreiber von Anlagen zur Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien anzusprechen und ihre Vernetzung zu unterstützen, um relevante Informationen zu PPAs im Kreis Borken zu vermitteln. Dabei sollen auch die hiesigen Stadtwerke, weitere lokale Akteure und Unternehmen einbezogen werden, damit sie die Potenziale von PPAs im Kreisgebiet gezielt aufgreifen können. Die WFG bereitet eine Umsetzung gegenwärtig vor.

·         Das Batteriespeicherförderprogramm wird auf Basis der Beschlussfassung des Kreistages zum Haushalt 2024 vom 14.03.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 002/2024/KREIS) fortgesetzt und um eine Förderung für den Umbau der elektrischen Infrastruktur der Niederspannungshauptverteilung auf Eigenverbrauch erweitert. Der Kreistag hat hierfür bis zu 100.000 Euro aus dem bestehenden Klimaschutzbudget bereitgestellt. Die Verwaltung überarbeitet auf Basis der Beschlussfassung die Förderrichtlinien und passt das Verfahren entsprechend an. Der Vorschlag der Verwaltung zur Anpassung der Förderrichtlinie wird mit der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in der Sitzung am 25.04.2024 erörtert.

·         Das Förderprogramm Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken wird auf Basis der Beschlussfassung des Kreistages zum Haushalt 2024 vom 14.03.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 002/2024/KREIS) fortgesetzt. Hierfür werden im Haushalt 500.000 Euro bereitgestellt. Die Verwaltung überarbeitet auf Basis der Beschlussfassung die Förderrichtlinien und passt das Verfahren entsprechend an. Der Vorschlag der Verwaltung zur Anpassung der Förderrichtlinie wird mit der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in der Sitzung am 25.04.2024 abgestimmt.

EN 6 Ausbau der E-Ladesäuleninfrastruktur

Um die Ladeinfrastruktur weiter zielführend ausbauen zu können, müssen zentrale und sinnvolle Standorte identifiziert werden. Diese sind vor allem dort, wo entsprechende Standzeiten vorhanden sind. Derartige Standorte sind sorgfältig auszuwählen (bspw. im Zentrum oder in einzelnen Quartieren). Dies gilt besonders für Schnellladeinfrastruktur. Als wichtiger strategischer Partner und potenzieller Betreiber agieren im Kreisgebiet die lokalen Stadtwerke und weitere Akteure für Ausbau und Betrieb.

Sachstand:

·         Abstimmung mit den Stadtwerken und Kommunen zum Ausbau findet regelmäßig statt, zuletzt umfassend im „Runden Tisch Energie“ im Dezember 2023.

·         Thematisierung auch im Netzwerk mit den kommunalen Klimaschutzmanagern.

·         Weiterhin dynamische Entwicklung: Zum 01.10.2023 im Kreisgebiet insgesamt 692 Ladepunkte (632 Normallader, 60 Schnelllader) (Quelle: Bundesnetzagentur mit Datenstand 01.11.2023). Dies entspricht einer Steigerung um 160 Ladepunkte (rund 30%) seit Anfang 2023. Der Kreis Borken ist damit im münsterland- und auch landesweiten Vergleich insgesamt sehr gut ausgestattet. Bei den Schnellladern lag der Kreis Borken hinsichtlich der Anzahl landesweit im Mittelfeld.

·         Der aktuelle Bestand im Kreis Borken bietet vom Mengengerüst und der geografischen Verteilung eine gute Basis für den weiteren Markthochlauf.

·         Jährlich weiterer Ausbau durch diverse Stadtwerke prognostiziert, insb. auch an halb-öffentlichen Standorten (z.B. Parkplätzen von Supermärkten oder Freizeitmöglichkeiten).

Nächste Schritte:

·         Durch die inzwischen erfolgten Zuschläge zum Ausbau von Schnellladestandorten im sog. Deutschlandnetz werden kreisweit insgesamt 56 Schnellladepunkte an Standorten in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau zusätzlich entstehen. Hinzu kommt ein Ausbau an der A31 (Holtwicker Mark und Bürener Esch). 

·         Die EGW baut mit einer Landesförderung eine eigene Ladesäuleninfrastruktur für Dienstfahrzeuge sowie Mitarbeitende auf. Öffentlich zugängliche Ladesäulen werden am Verwaltungsgebäude in Gescher errichtet.

EN 7 Modellvorhaben von grünen Wasserstoffanwendungen

Sachstand:

Anknüpfend an die Wasserstoff-Machbarkeitsstudie für den Kreis Borken von 2021 bieten sich im Kreisgebiet verschiedene Potenziale und Projektansätze entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette. Im Zuge der Erprobung spielt die Vernetzung der einzelnen Akteure eine entscheidende Rolle. Rolle des Kreises ist, lokale Akteure bedarfsgerecht zusammen zu bringen, um somit einen Beitrag für eine ganzheitliche Fortentwicklung der lokalen Wasserstoff-Wertschöpfungskette zu leisten.

·      Die WFG hat 2020 das H2-Netzwerk gegründet und seither etabliert. Ziel des Netzwerkes ist ein offener Austausch zwischen interessierten Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstigen Institutionen, um den Markthochlauf der Wasserstofftechnologie im Münsterland voran zu bringen. Dabei soll über interessante Veranstaltungen und Förderaufrufe berichtet, Forschungsergebnisse präsentiert und eine Plattform geschaffen werden, um potenzielle Kooperationspartnerschaften zu bilden und gemeinsame Projektideen zu entwickeln. Es finden vierteljährliche Netzwerk-Treffen (i.d.R. digital) gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld – wfc –  und in Kooperation mit dem HYMAT-Energie-Netzwerk des Kreises Steinfurt statt. Das H2-Netzwerk ist ein niederschwelliges Angebot für alle Interessierten. Neben interessanten Vorträgen aus der Region und dem Umland, können die Teilnehmer neue Kontakte knüpfen, um eigene Aktivitäten voranzubringen. Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland – EGW – nimmt aktiv am Netzwerk teil.

·      2023 hat sich der Kreis Borken gemeinsam mit den Kreisen Coesfeld, Emsland, Grafschaft Bentheim, Steinfurt und Warendorf als „HyPerformer-Region“ um die höchste Stufe im Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) zum Ausbau der Wasserstoffmobilität in Deutschland des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) beworben. Mit der gemeinsamen Bewerbung bauten die beteiligten Unternehmen, Institutionen, Städte und Kreise auf die in den letzten Monaten und Jahren erarbeiteten Konzepte und Vorstudien, wie beispielsweise „HyExperts“ oder „NRW-Modellregion Wasserstoffmobilität“, auf. Ziel war, die 15 Mio. € Fördermittel für die Errichtung von insgesamt sieben ausgewählten Wasserstoff-Tankstellen in den beteiligten Bundesländern einzusetzen. Zwar konnte sich der Wettbewerbsbeitrag nicht durchsetzen, hat aber die Region in der Vernetzung und in der Wahrnehmung der Wasserstofftechnologie als Thema deutlich vorangebracht.

·      Das Vorgehen des Kreises Borken im Kontext Wasserstoff wird seit der Vorstellung der Machbarkeitsstudie 2021 fortlaufend durch den Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung begleitet. Zuletzt haben in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung am 15.02.2024 Vertreterinnen und Vertreter sowohl der Wasserstoff Entwicklungs GmbH & Co. KG als auch von der RWE Gas Storage West GmbH umfassend zur Situation und zur perspektivischen Nutzung mit dem Fokus Speicherung von Wasserstoff im Kreis Borken vorgetragen.

Nächste Schritte:

·         Die WFG, die EGW und der Kreis Borken unterstützen weiterhin aktiv die Entwicklung des Markthochlaufs der Wasserstofftechnologie.

·         Die vierteljährlichen Netzwerk-Termine des H2-Netzwerkes werden auch 2024 weiter fortgeführt.

·         Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster und der IHK zur Förderung eines Markthochlaufs in der Region.

GW 1 Stärkung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen

Sachstand:

·         Netzwerk der kommunalen Klimaschutzbeauftragten

Die einmal monatlich stattfindenden überwiegend digitalen Termine haben sich inzwischen gut etabliert und stoßen auf sehr gute Resonanz bei den kommunalen Klimaschutzmanagern. Neben den bisherigen festen Tagesordnungspunkten (Update zu Förderprogrammen sowie Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen) ist als fester Tageordnungspunkt ein „Markt der Möglichkeiten“ etabliert worden. Hierin stellen die kommunalen Klimaschutzbeauftragten gute Projekte und ihre konkrete Umsetzung in der geschlossenen Runde vor. Ziel ist, gute Projekte in die Fläche zu tragen.

Der Austausch zu rechtlichen Änderungen bleibt aufgrund der hohen Geschwindigkeit der Rechtsentwicklung im Klimaschutz grundlegend wichtig. Die Rolle des Kreises besteht dabei in einer Identifikation von Auswirkungen auf die kommunale Ebene, einer Kanalisierung, Aufbereitung und Kommunikation der Informationen bzw. Organisation von externer Expertise zu den Themenstellungen.

Die Sitzungsinhalte sind jeweils sehr differenziert und umfangreich gestaltet. Zu den Themen der letzten Arbeitstreffen des Netzwerkes seit Dezember 2023 zählten beispielweise:

-       Der Evaluationsbericht zu den Klimawochen 2023

-       Die Erörterung der rechtlichen Änderungen im Hinblick auf die Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Zusammenarbeit mit der Kommunalagentur NRW

-       Austausch über die Auswirkungen der Haushaltssperre des Bundes nach dem Urteil des BVerfG vom 15.11.2023

-       Information und Austausch zur Biogaspotentialanalyse für den Kreis Borken

-       Abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit zum Sanierungsleitfaden Münsterland inkl. Vermarktung über individualisierte Postkarten mit QR-Code in Kooperation mit dem Münsterland e.V. und E4C

-       Planung des kreisübergreifenden 2-tägigen Workshops (14./15.02.24) für Klimaschutzbeauftragte der Kommunen als Kooperationsveranstaltung mit dem Kreis Coesfeld, der NRW.Energy4Climate sowie der Bundesstiftung Umwelt zum Thema „Klimaneutral – Fokus Eigenheim: Wege zu den Eigentümer/innen“

-       Austausch über die Kommunale Wärmeplanung, gesetzlicher Entwicklungen und die jeweiligen Anträge auf Förderungen nach der Kommunalrichtlinie

-       Eckpunkte des geplanten Landeswärmeplanungsgesetzes

-       Austausch zu den Förderbedingungen des Bundes nach dem 01.01.2024

-       Vorstellung des Bürgerenergiegesetzes und Auswirkungen für die Kommunen

-       Präsentation des Projekts KlimaQuartier.NRW der E4C

-       Information zum Sachstand des Internetforums „Allianz für Klimaschutz“ und Austausch über Potentiale sowie perspektivische Vorstellung der Klimabotschafter

-       Abstimmung über den geplanten Klimaschutzpreis 2024

-       Information und Austausch zu den Förderprogrammen in den Kommunen 2024

-       Update zur Wärmestudie NRW

-       Förderung des interkommunalen Austausch durch den monatlichen „Markt der Möglichkeiten“, z.B. Stadt Velen – VeRa für das Klima – Erfolge & Herausforderungen am Beispiel von Balkonsolaranlagen“; „Haus zu Haus-Beratungen in der Stadt Borken“; „Die Ratssitzung als Planspiel“ – Stadt Ahaus

-       Gestaltung der Solarkampagne 2024

-       Information über Verahrensabläufe und Datenbereitstellung im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung (z.B. Bezirksschornsteinfeger – Kehrdaten)

-       Planung und Konzeptionierung der Klimawochen 2024

-       Austausch über die Angebote über und Kooperationen mit der Verbraucherzentrale NRW

-       Aufruf zur Beteiligung an der Aktion „Stadtradeln“ im Kreis Borken.

Nächste Schritte:

  • Mit dem Netzwerk der kommunalen Klimaschutzbeauftragen ist in einem Strategietreffen vereinbart worden, dass der Arbeitsschwerpunkt 2024 im Themenfeld “Energetische Sanierung“ liegen soll. Ein Ablauf für die thematische Bearbeitung und kommunikative Begleitung, die auch den auf Münsterlandebene erarbeiteten „Sanierungsleitfaden“ aufnimmt, ist vom Kreis Borken erarbeitet und im Netzwerk abgestimmt worden. In der Sitzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung am 25.04.2024 wird Frau Judith Wiltink, Stabsstelle - Abteilung Klimaschutz und Klimafolgenanpassung - hierzu näher berichten (Sitzungsvorlage Nr. 0096/2024/KREIS).
  • Am 04.05.2024 präsentiert sich der Klimakreis Borken als Netzwerk der kommunalen Klimaschutzbeauftragten und des Klimaschutzmanagements des Kreises beim Klimaschutzevent 2024 in Ahaus mit einem Stand und einer Reihe von Aktionen. Das Klimaschutzmanagement des Kreises wirbt in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken um eine Teilnahme von Unternehmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung an der Veranstaltung.
  • Die Angebote der landesweiten Initiative „AltBauNeu“ sollen stärker im Kreis Borken genutzt werden. In einem ersten Schritt werden die vorgehaltenen Daten aktualisiert. 
  • Die kreisweiten Klimawochen 2024 finden vom 16.09. bis 29.09.2024 statt. Der Kreis Borken bietet mit den kreisangehörigen Kommunen eine Plattform an, um mit weiteren Akteuren ein vielfältiges Programm zu initiieren, in dem lokale und regionale Strategien, Ideen, Projekte sowie Lösungsvorschläge in Sachen Klimaschutz und Klimaanpassung gezeigt werden. Alle Aktionen werden durch den Kreis Borken über die örtlichen Medien sowie über die Social-Media-Kanäle kostenfrei beworben.

 

GW 2 Stärkung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Kreisen im Münsterland

Das Klimaschutzmanagement nimmt regelmäßig an Austauschveranstaltungen auf operativer und strategischer Ebene teil, die von den Klimanetzwerkern bei NRW.Energy4Climate für das Münsterland organisiert werden. Dies bietet die Möglichkeit, im Themenfeld Klimaschutz mit den anderen Münsterland-Kreisen gemeinsam Projekte anzustoßen, sich auszutauschen, gegenseitig voneinander zu lernen.

Sachstand:

  • Die Münsterlandkreise tauschen sich mit der Stadt Münster sowie dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe unter der Geschäftsführung des Münsterland e.V. und unter Koordinierung der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate (E4C) in jedem Quartal zu Fachthemenstellungen, zu rechtlichen Fragestellungen und zu gemeinsamen Veranstaltungen aus. 2023 ist aus dem Austausch auf Münsterlandebene der „Sanierungsleitfaden“ entwickelt worden.
  • Am 25.10.2023 fand unter Leitung der E4C und Geschäftsführung des Münsterland e.V. unter Mitwirkung des Kreisklimaschutzmanagements ein Arbeitstreffen für alle kommunalen Klimaschutzbeauftragten des Münsterlandes statt.

Nächste Schritte:

  • Auf Basis des Sanierungsleitfadens findet auf Münsterlandebene unter dem Slogan „Münsterland ist Klimaland“ am 03.06.2024 die digitale Veranstaltung „Finanzierung und Förderung von energetischer Sanierung“ als regionale Bürgerveranstaltung statt. Im Kreis Borken ist die Veranstaltung verzahnt mit den Aktivitäten des Netzwerks der kommunalen Klimaschutzbeauftragten zum abgestimmten Schwerpunktthema „energetische Sanierung“ 2024.
  • Alle Münsterlandkreise sind im Rahmen des European Energy Award für ihre vorbildliche Klimaschutzarbeit ausgezeichnet. Die Münsterlandkreise bekräftigen ihren Willen zur engen Zusammenarbeit im Klimaschutz mit einer Bewerbung um die Anerkennung als sogenannte „eea-Region“.
  • Am 15.05.2024 findet der „Klimagipfel Münsterland“ statt. Ziel der für die Landräte und (Ober-)Bürgermeister/innen geplanten Veranstaltung ist, dass die 61 Kommunen ein Bekenntnis zur regionalen Zusammenarbeit und Stärkung der Vorreiterposition im Klimaschutz mit einem kommunalen Kommuniqué unterzeichnen. Daneben werden alle Kreise, die Stadt Münster und der Münsterland e.V. Good-Practice-Pitches geben. Der Programmentwurf sieht darüber hinaus einen Beitrag der Bezirksregierung Münster sowie eine Podiumsdiskussion zum Thema „Klimaschutz bei knappen Kassen“ vor.

GW 4 Modellprojekt „Biogas für die Wärmewende“

Um eine effiziente Nutzung knapper klimafreundlicher Brennstoffe zu gewährleisten, kann die Verteilung über Wärmenetze zunehmend von Bedeutung werden. Durch Wärmenetze kann in ausgewählten Quartieren ein ausreichend hohes Temperaturniveau bereitgestellt werden, um eine dezentrale Verbrennung zu ersetzen. Ausgewählte Standorte, die im Rahmen der Biogaspotenzialstudie identifiziert wurden, können als Ausgangspunkt für die Entwicklung von Wärmenetzen dienen. An die Ergebnisse der Biogaspotenzialstudie anknüpfend soll versucht werden, die Wärmebereitstellung aus Biogasanlagen und aus industrieller Abwärme im Kreis Borken im Kontext der kommunalen Wärmeplanungen zu thematisieren.

Sachstand:

  • Die Ergebnisse der Studie „Biogas für die Wärmewende“ sind im Rahmen des „Runden Tisches Energie“ am 12.12.2023 (sh. EN 2) und in der Sitzung der kommunalen Klimaschutzmanager im Dezember 2023 den Kommunen vorgestellt werden. Ziel war, die Kommunen über die Ergebnisse zu informieren, damit sie diese möglicherweise in ihre Planungen zur Energiewende einbeziehen können.
  • Das Projekt BioNet (= Biogastechnik im Münsterland zu einem wichtigen Baustein in zukünftigen Energiesystemen weiterentwickeln) der FH Münster konnte sich im Rahmen des Förderaufrufs REGIO.NRW –TRANSFORMATION in der ersten Einreichungsrunde durchsetzen und kann sich mit weiteren 32 Vorhaben anderer Träger um insgesamt 62 Millionen Euro Fördermittel bewerben. Ein Auftaktgespräch mit der FH Steinfurt zu Möglichkeiten der Zusammenarbeit und zu Chancen des Projektes für den Kreis Borken hat im Herbst stattgefunden.

Nächste Schritte:

  • Die Veröffentlichung der zweiten Einreichrunde des Projektaufrufs Regio.NRW im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 ist für den Herbst 2024 vorgesehen. Der Kreis Borken und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken unterstützen die FH Münster ggf. bei der Bewerbung.
  • Die EGW projektiert derzeit eine Anlage zur Erzeugung von Biogas aus Bioabfällen (braune Tonne), welches in das Erdgasnetz eingespeist werden soll. Es soll das Energiepotential des Abfallstroms Bioabfall gehoben werden.

WI 3 Förderberatung für Unternehmen

Das Klimaschutzkonzept 3.0 hat Handlungsbedarf zur Energieeffizienzsteigerung und Umstellung auf regenerative Energien sowie für Maßnahmen im Kontext Klimaschutz und Klimafolgenanpassung definiert. Die geplante Förderberatung für Unternehmen hat zum Ziel, die im Kreis Borken ansässigen Unternehmen genauer über bestehende Möglichkeiten zu informieren und bei der Fördermittelakquise zu unterstützen.

Sachstand:

·         Im Zuge der Bearbeitung des Steckbriefes hat am 12.03.2024 erneut ein Gespräch mit dem Leiter des neu gebildeten Arbeitsbereiches „Betriebsberatung“ der WFG sowie dem Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft stattgefunden. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken hat mit den organisatorischen Veränderungen auch ihre Internetseite angepasst. In dem Zuge ist auch das Online-Angebot zur Beratung über Fördermöglichkeiten optimiert worden. Die Internetseite des Kreises ist auf die Seite verlinkt.  Die Kreishandwerkerschaft will ebenfalls eine Verlinkung zur Seite der Betriebsberatung bei der WFG herstellen.

Nächste Schritte:

·         Über ihre Medienverteiler (Wirtschaft aktuell, Pressedienste, Online-Dienste) kommuniziert die Wirtschaftsförderungsgesellschaft die bestehenden Angebote.

·         Im Rahmen geplanter Veranstaltungen (Effizienz-Forum Wirtschaft am 28.08.2024 sowie Energieforum Westmünsterland im Laufe des September 2024) wird die Betriebsberatung platziert.

WI 4 Energie- und Ressourceneffizienzprojekte für Unternehmen

Es sollen Energie- und Ressourceneffizienzprojekte für Unternehmen ausgearbeitet und umgesetzt werden. Dabei wird auf bestehenden Formaten aufgebaut.

Sachstand:

·         Das etablierte Ökoprofit – Einsteigerprojekt wird weiterhin als Kooperationsprojekt von WFG und Kreis angeboten.

·         Die Rahmenbedingungen für eine Neuauflage des Projektes Ökoprofit-Mikro sind in einem Gespräch mit der WFG und der Kreishandwerkerschaft erörtert worden.

·         Die Möglichkeiten neuer Projekte im Kontext des Maßnahmensteckbriefes wie die Klimaschutzberatungen, die in anderen Regionen (z. B. München, Kreis Steinfurt) für Unternehmen angeboten werden, wurden mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft in dem Gespräch am 12.03.2024 erörtert.

Nächste Schritte:

·         Aktuell läuft die Bewerbung der Ökoprofit-Runde 2024/2025. Der Start des Projektes ist noch offen. Der Kreis Borken bewirbt die Teilnahme am Ökoprofit-Einsteigerprojekt aktiv.

·         Am 28.08.2024 findet zum 10. Mal das Effizienzforum Wirtschaft statt. Mit den Partnern (Wirtschaftsförderungen der Münsterlandkreise, Münsterlandkreise, Münsterland e.V. Effizienzagentur, E4C und weiteren) konnte als Veranstaltungsort die Westfälische Hochschule Bocholt abgestimmt werden. Inhaltlicher Schwerpunkt wird in diesem Jahr „Circular Economy“ sein. Die Effizienzagentur NRW stellt aktuell das Programm zusammen. Der Kreis Borken arbeitet aktiv an der Veranstaltung mit

·         Am 19.09.2024 ist ein Energieforum Westmünsterland als Kooperationsprojekt zwischen WFG und Kreis mit dem Schwerpunkt „Nachhaltigkeit in Unternehmen“ geplant.

·         Der weitere Projektverlauf und die Ergebnisse der Klimaschutzberatungen werden weiter durch den Kreis Borken verfolgt.

WI 5 Öko-Modellregion Münsterland

Im Verbundprojekt „Öko-Modellregion Münsterland“ arbeiten die vier Kreise des Münsterlandes sowie die Stadt Münster gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern und den LEADER-Regionen zusammen. Unter Leitung des Münsterland e.V. werden von 2022 bis 2025 folgende Ziele verfolgt: die regionale Land- und Ernährungswirtschaft nach ökologischen Maßstäben stärken, für die Menschen der Region ein möglichst umfangreiches Angebot bioregionaler Lebensmittel schaffen und damit die Lebensgrundlagen schützen sowie das Tierwohl steigern. Die Vernetzungsstelle beim Münsterland e.V. hat deshalb verschiedene, Maßnahmen angestoßen, um die Quote bioregionaler Zutaten in der Außer-Haus-Gastronomie zu erhöhen und Regale mit Bio-Produkten aus dem Münsterland im Lebensmitteleinzelhandel zu etablieren. Zusätzlich soll die Herstellung weiterer bioregionaler Produkte angeregt werden.

Sachstand:

Über den Fortgang wird regelmäßig im Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung informiert, zuletzt in der Sitzung am 19.11.2023 (Sitzungsvorlage Nr. 0325/2023/KREIS).

Nächste Schritte:

·         Gespräche mit Außer-Haus-Gastronomie/Kantinen und Erzeugern in der Region zur Herstellung und Vertiefung von Lieferantenbeziehungen

·         Begleitung Unternehmens-Netzwerk der Öko-Modellregion Münsterland

·         Platzierung von „Bioregional-Regalen“ mit beispielhaften Produkten an öffentlichen Örtlichkeiten

BNE 1 Unterstützung des Regionalzentrums Bildung für nachhaltige Entwicklung der Stiftung Natur und Landschaft Westmünsterland (NLW)

Der Kreis Borken ist bereits einer der Träger des Regionalzentrums und unterstützt dessen Arbeit. Der Kreis Borken unterstützt die Arbeit des Regionalzentrums weiterhin finanziell und inhaltlich. Dies können z.B.  die Vermittlung von Kontakten zu den Schulen oder Netzwerkpartnern des Bildungsbüros sein oder die gemeinsame Arbeit an Projekten.

Zusätzlich sollen Veranstaltungen rund um die folgenden Themen etabliert werden: Schule der Zukunft, Projekt Familie forscht, Forschen und BNE in der Schule.

Sachstand:

  • Das Bildungsbüro und die Abteilung Klimaschutz und Klimafolgenanpassung der Stabsstelle nehmen regelmäßig teil an den vom Regionalzentrum initiierten Arbeitstreffen des Netzwerks „Schule der Zukunft.“, zuletzt am 07.02.2024. In Anlehnung an die Netzwerkaktivitäten der Schulen ist das Thema des diesjährigen Klimaschutzwettbewerbs „Klima macht Schule“ des Kreises Borken „Upcycling“. 

Nächste Schritte:

  • Die Inhalte aus dem BNE-Netzwerk sollen einerseits mit den Aktivitäten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden verzahnt werden. Andererseits ist ein stärkerer Informationstransfer aus den Netzwerktreffen der kommunalen Klimaschutzbeauftragten hin zum Regionalzentraum Bildung für nachhaltige Entwicklung der Stiftung Natur und Landschaft Westmünsterland angedacht, wie z.B. hinsichtlich Klimakita.NRW.
  • Die weitere Teilnahme an den Netzwerktreffen „Schule der Zukunft“ ist vorgesehen.

BNE 2 Durchführung von Aktivitäten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

Der Kreis Borken führt jährlich kreisweite Tage zur Bildung für nachhaltige Entwicklung durch. Diese sollen dazu dienen sowohl das Thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ als auch die SDGs in der Bevölkerung bekannter zu machen. Hierzu sollen Veranstaltungen im Rahmen der jährlichen NRW-weiten BNE-Woche und BNE-Akteure in den Medien gezielt beworben werden.

Sachstand:

  • Der Klimaschutzpreis „Klima macht Schule“ 2023 ist erfolgreich abgeschlossen worden. Auf die Ausschreibung des Klimaschutzpreises sind elf Beiträge von Grund- und Förderschulen aus Ahaus, Bocholt, Borken, Gescher, Stadtlohn und Vreden eingereicht worden. Erstmals wurde der Klimapreis 2023 auch für weiterführende Schulen ausgelobt. Sechs weiterführende Schulen aus Ahaus, Bocholt, Borken und Stadtlohn – darunter ein Berufskolleg mit gymnasialer Oberstufe, Gymnasien, Realschulen und Hauptschulen – nahmen teil. Hierzu wurde in der Kreistagssitzung am 07.12.2023 berichtet (Sitzungsvorlage Nr. 0345/2023/KREIS).

Nächste Schritte:

  • Im Kreis Borken existieren eine Vielzahl von Weiterbildungseinrichtungen, die sich in ihren Angeboten und ihrem regionalen Verbreitungsgrad unterscheiden. Seit 2010 haben sie sich zum „Arbeitskreis der Weiterbildungsträger“ zusammengetan. Der Arbeitskreis hat beschlossen, zu den diesjährigen BNE-Wochen (25.09. bis 12.10.2024) ein gemeinsames Veranstaltung-Faltblatt herauszugeben und alle Veranstaltungen mit SDG-Bezug zu versehen.
  • Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 beschlossen, auch in 2024 den in 2022 erstmalig aufgelegten Klimaschutzpreis für Grundschulen und (seit 2023) weiterführende Schulen fortzuführen (Sitzungsvorlage Nr. 0345/2023/KREIS). In Anlehnung an die Netzwerkaktivitäten der „Schulen für nachhaltige Entwicklung“ ist das Thema des diesjährigen Klimaschutzwettbewerbs „Klima acht Schule“ des Kreises Borken „Upcycling“. 
  • Die EGW wird sich auch in 2024 mit Angeboten in der Europäischen Woche der Abfallvermeidung (16. bis 24.11.2024) einbringen.

BNE 4 Schaffung und Unterhaltung von außerschulischen Lernorten und –formaten

Die EGW bietet Bürger/innen, Vereinen, Schulen die Möglichkeit sich mit der Vermeidung und Verwertung von Abfällen zu befassen. Aus ökologischer und ökonomischer Sicht ist es das Sinnvollste, Abfälle erst gar nicht entstehen zu lassen, dann müssen diese auch nicht kostenintensiv und aufwändig entsorgt werden. Zudem werden wertvolle Rohstoffe und Energie gespart.

Nächste Schritte:

  • Die Aktivitäten rund um die außerschulischen Angebote der Wirtschaftsbetriebe Coesfeld und der EGW Borken werden aktuell gemeinsam und in Begleitung der Bildungsbüros beider Kreise neu konzeptioniert. Wesentliche Ziele sind die Einbindung der Inhalte in den Schulunterricht sowie neue Angebote rund um das Thema Klimaschutz und Recyclingwirtschaft.

Ö1 Ausbau von Informationskampagnen und Veranstaltungen

Sachstand:

  • Mit dem Solarenergieförderverein (SfV e.V.) konnte 2023 ein fachlich gut aufgestellter und verlässlicher Partner für die Kommunikation für den Ausbau der Solarenergie und der Klimafolgenanpassung im Sinne einer Solarkampagne gewonnen werden. In neun Veranstaltungen konnten in 2023 mehr als 1000 Teilnehmende erreicht werden.
  • Der Klimaschutzpreis „Klima macht Schule“ 2023 ist erfolgreich abgeschlossen worden.
  • Die Klimawochen 2023 sind erfolgreich abgeschlossen worden.

Nächste Schritte:

  • Solarkampagne wird 2024 fortgesetzt. Neben dem Solarenergieförderverein konnte die Verbraucherzentrale NRW als weiterer Partner gewonnen werden. (sh. EN 3)
  • Klimaschutzpreis „Klima macht Schule“ 2024 an Grundschulen und weiterführenden Schulen
  • Klimawochen vom 16.09. – 29.09.2024
  • Kampagne „energetische Sanierung im Gebäudebestand“ des Klimakreises Borken als Netzwerk der kommunalen Klimaschutzbeauftragten und des Kreises als Schwerpunktthema 2024
  • Kampagne 2024 zur Gewinnung von Klimabotschafterinnen und Klimabotschaftern

Entscheidungsalternative(n):

Nein


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE