Betreff
Antrag gem. § 31 WHG der Fa. Heeren-Herkener-Kiesbaggerei GmbH für eine Nassabgrabung in Isselburg-Anholt - Sachstandsbericht nach erfolgter Beteiligung in der Sitzung am 18.05.2006
Vorlage
0220/2006
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Die geplante Abgrabung der Fa. Heeren-Herkener-Kiesbaggerei GmbH wird unter Berücksichtigung des Punktes 3 der Sachdarstellung zustimmend zur Kenntnis genommen.


Sachdarstellung:

 

In der Beiratssitzung am 18.05.2006 warf der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde diverse Fragen auf, die von Seiten des Antragstellers bzw. durch den Planer beantwortet werden sollten. Dies waren im einzelnen:

1.    Der im südlichen Abgrabungsbereich befindliche namenlose Graben sollte hinsichtlich des Vorkommens des Schlammpeizgers durch ein Fachbüro untersucht werden. Falls der Schlammpeizger in diesem Bereich in einer nennenswerten Population nachgewiesen würde, wäre die Abgrabungsfläche zu verkleinern.

2.    Die Abgrabung liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Der Bereich ist kleinräumig und soll durch ein großflächiges Gewässer überplant werden. Der Beirat forderte, dass die Abgrabung im südlichen Bereich um etwa 10 % der abzubauenden Fläche zurückgenommen und landschaftsgerecht gestaltet wird.

3.    Der Antragsteller soll alle Möglichkeiten ausschöpfen, mit vorhandenem Bodenmaterial zusätzliche Flachwasserzonen zu schaffen. Hierdurch sollten weitere ökologisch wertvolle Bereiche geschaffen werden.

 

Zu 1)    Die Untersuchung des namenlosen Gewässers erfolgte durch das Büro „Limno Plan“, durch Herrn Dr. Stefan Staas, Erftstadt. Das Untersuchungsergebnis wurde der Unteren Landschaftsbehörde mit Schreiben vom 14.08.2006 vorgelegt. Schlammpeizger wurden in dem Gewässer nicht nachgewiesen. Die rezenten Habitatbedingungen lassen zudem die Etablierung einer Population unwahrscheinlich erscheinen.

 

Zu2)     Der Antragsteller teilt mit, dass die Wahl der Lage, Abgrenzung und Größe der beantragten Abgrabung im Hinblick auf eine optimale wirtschaftliche Nutzung des Standortes und an der Qualität des anstehenden Sand-/Kiesmaterials, der Mächtigkeit der Lagerstätte sowie der Flächenverfügbarkeit ausgerichtet ist.

Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung des im Gebietsentwicklungsplanes formulierten Zieles einer haushälterischen Nutzung von Bodenschätzen wird seitens des Antragstellers eine maximale Ausbeutung der Lagerstätte am Standort „Breels“ angestrebt. Insofern würde eine Reduzierung des Abgrabungsbereiches den Zielen der Raumordnung und Landesplanung sowie der wirtschaftlichen Ausnutzung des Rohstoffvorkommens widersprechen.

 

Zu 3)    Im Rahmen der beantragten Herrichtungsplanung sind Flachwasserzonen bereits in einr Größenordnung von etwa 29.000 m² vorgesehen. Einer Ausweitung dieser ökologisch bedeutenden Bereiche durch die Verfüllung von bauseits vorhandenem Abraum im Rahmen der Rekultivierung steht der Antragsteller positiv gegenüber. Die betreffenden Antragspläne werden deshalb dahingehend geändert und dem Kreis Borken zum gegebenen Zeitpunkt vorgelegt.