Die geplante Abgrabung mit Wiederverfüllung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH, Gescher, betreibt in der Stadt Ahaus, Gemarkung Alstätte eine Abfalldeponie. Das Fassungsvermögen dieser Deponie ist ausgeschöpft. Entsprechend den Festsetzungen der Planfeststellung soll die Oberflächenabdichtung aufgetragen werden.
Für diese Abdichtung ist Tonmaterial vorgesehen, welches den Anforderungen der Technischen Anleitung-Siedlungsabfall entspricht.
Die EGW möchte den Ton im Umfeld der Deponie gewinnen, um auf kurzem Wege das Abdichtungsmaterial zur Deponie zu transportieren. Auf einer Fläche von etwa 1,5 ha sollen ca. 164.200 m³ Ton abgebaut werden. Sukzessive mit dem Abbau soll eine Wiederverfüllung der abgegrabenen Bereiche erfolgen. Für die Wiederverfüllung ist unbelasteter Bodenaushub (nicht verunreinigtes Material, das im Tiefbau anfällt und aus Gesteinen bzw. Boden besteht) vorgesehen, bei dem wegen seiner chemischen Zusammensetzung keine nachteiligen Veränderungen der Umwelt zu besorgen sind.
Die EGW erwirbt die abzubauende Fläche. Nach Beendigung der Abgrabung wird ein ca. 3400 m² großer Bereich flächig bepflanzt. Die Restfläche soll anschließend wieder landwirtschaftlich genutzt werden
Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Das darüber hinaus ermittelte ökologische Defizit wird über den Ökopool der EGW im Bereich des NSG „Witte Venn“ abgelöst.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergab keine Erkenntnisse, die gegen die beantragte Abgrabung sprechen.
Der Abgrabungsbereich ist der beigefügten Karte zu entnehmen.