Der Kreisjugendhilfeausschuss erkennt den Verein „Integrative Kulturarbeit e.V.“ mit Sitz in Reken zunächst befristet für ein Jahr als Träger der freien Jugendhilfe an.
Rechtsgrundlage:
§ 75 SGB VIII i.V. mit § 25 AG KJHG
Sachdarstellung:
Der Verein wurde im Februar 2006 gegründet und am 06.06.2006 in das hiesige Vereinsregister eingetragen. Er hat seinen Sitz in Reken.
Zweck des Vereines ist die Organisation, Förderung und Unterstützung von integrierenden, kreativen Kulturprojekten für und mit Kindern und Jugendlichen sowie Senioren und Menschen mit Behinderung. Im Mittelpunkt stehen Projekte, die gezielt einen sozialen Einsatz anstoßen sollen und mit Partnern vor Ort realisiert werden. In enger Zusammenarbeit mit Theaterpädagogen, Schriftstellern und anderen Künstlern werden hierbei die Projekte geplant, durchgeführt und auch dokumentiert und so die Fortführung der Projekte durch die Partner angestrebt.
Der Verein widmet sich laut Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecken. Er ist im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Jugend und Familie noch nicht in Erscheinung getreten.
Zweifel an einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit und einer sachgerechten und wirtschaftlichen Verwendung der Mittel bestehen nicht.
Da die gesetzlich geforderten Voraussetzungen für eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf die Anerkennung.