Die in der Anlage aufgeführten Baudenkmäler werden den einzelnen Beschlussentwürfen entsprechend gefördert.
Rechtsgrundlage:
Haushaltssatzung des Kreises Borken 2006, Budget 05, „Schule, Bildung, Kultur, Sport“
Produkt 05.02.03 – Kultur / Heimatpflege
Teilprodukt 05.02.03.2 – Denkmalschutz / Denkmalpflege
Sachdarstellung:
Mit den Zuschüssen für Kleine private Denkmalpflege - sollen Maßnahmen an privaten Baudenkmälern gefördert werden.
2006 sollen 30.000,00 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Der Förderbetrag ergibt sich aus Eigenmitteln des Kreises und einer Landeszuweisung.
Beantragt war für das Haushaltsjahr 2006 eine Landeszuweisung in Höhe von 15.000,00 Euro (= 50% der im Haushaltsplan 2006 veranschlagten Ausgabe von 30.000,00 Euro). Von der Bezirksregierung Münster wurde inzwischen ein Förderbetrag in Höhe von 15.000,00 Euro bewilligt (10.000 + 5.000 Euro / Zuwendungsbescheide vom 20.09.2006 und 14.11.2006).
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss vor, den Förderanträgen zu entsprechen. Durch die Bereitstellung der vorgesehenen Denkmalpflegemittel wird das Engagement der Eigentümer im Bereich der Denkmalpflege gewürdigt und unterstützt.
Gem. Nr. 3.4 der Richtlinie des Kreises Borken zur Förderung der Denkmalpflege (gültig ab 01.01.1998) beschließt der Fachausschuss über Förderanträge mit einem möglichen Förderbetrag von über 1.250,00 Euro. Unterhalb dieser Grenze entscheidet die Verwaltung in alleiniger Zuständigkeit.
Im Haushaltsjahr 2006 hat die Verwaltung folgende Förderbeträge bewilligt:
Nr. |
Eigentümer/Antragsteller/Objekt |
Beantragte
Förderung |
vorgesehene Förderung
Stadt/Gem. Euro |
Förderung |
|
430,00 |
430,00 |
430,00 |
|
|
Familie Kisfeld, Vreden |
150,00 |
150,00 |
150,00 |
|
Heimatverein Asbeck |
1.160,00 |
1.160,00 |
1.160,00 |
|
1.000,00 |
1.000,00 |
1.000,00 |
|
|
350,00 |
--- |
350,00 |
|
|
Bernhard Tangerding, Rhede-Vardingholt |
1.250,00 |
--- |
1.250,00 |
Nr. |
Eigentümer/Antragsteller/Objekt |
Beantragte
Förderung |
vorgesehene
Förderung Stadt/Gem. Euro |
Förderung |
|
Eheleute Potthoff, Schöppingen-Gemen |
1.777,00 |
1.250,00 |
1.250,00 |
|
Regina Ewigmann, Schöppingen-Gemen |
500,00 |
500,00 |
500,00 |
|
320,00 |
320,00 |
320,00 |
|
|
Rolf Hansen, Gronau-Epe |
858,00 |
858,00 |
858,00 |
|
1.003,00 |
1.003,00 |
1.003,00 |
|
|
476,00 |
2.076,00 |
476,00 |
|
|
1.319,00 |
98,00 |
98,00 |
|
|
1.200,00 |
1.200,00 |
1.200,00 |
|
insgesamt
|
11.793,00 |
10.045,00 |
10.045,00 |
Bei den Anträgen Nr. 5 und Nr. 6 erfolgt keine Förderung durch die Stadt Rhede, da diese sich in der „Haushaltssicherung“ befindet und keine Mittel für die Denkmalpflege in den Haushalt 2006 eingestellt hat. Gem. der Richtlinie des Kreises Borken zur Förderung der Denkmalpflege kann von der Anteilfinanzierung durch die Stadt in begründeten Fällen (z. B. Haushaltssicherungskonzept) abgesehen werden. Voraussetzung ist dann, dass der ausfallende städt. Anteil durch den Eigentümer oder durch Dritte übernommen wird und die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist. Die Antragsteller wollen die ausfallenden städt. Förderbeträge übernehmen und damit die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Die Höhe der Kreiszuschüsse bei der Nr. 1 bis Nr. 4, Nr. 7 bis 13 orientiert sich an der Höhe der Zuschüsse, die auch die Städte/Gemeinden Vreden, Legden, Gronau, Heek, Isselburg bzw. Velen bewilligt haben. Bei Nr. 12 entspricht der Förderbetrag zudem der beantragten Kreisförderung.
Bei den Anträgen Nr. 8 und Nr. 9 ist eine Förderung durch die Stadt Gronau in der angeführten Höhe vorgesehen (Ausschussentscheidung am 12.12.2006).
Damit verbleiben an Fördermitteln 19.955,00 Euro für die 7 weiter vorliegenden Anträge.
Anders als in den Jahren 1997 bis 2005 können mit den im Haushaltsjahr 2006 zur Verfügung stehenden Mitteln die von den Denkmaleigentümern beantragten Kreiszuschüsse für die “Kleine private Denkmalpflege” weitgehend erfüllt werden.
Die im Haushaltsjahr 2006 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur "Förderung der kleinen privaten Denkmalpflege" bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und beim Kreis können den Zuschussbedarf der Antragsteller weitgehend decken. Kürzungen für einzelne Fördermaßnahmen sind mit der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung - Untere Denkmalbehörde - bzw. den Antragstellern (direkt oder über die Untere Denkmalbehörde) abgestimmt worden. Dabei ist Wert auf eine einvernehmliche Verteilung der Mittel sowie Kriterien bei Kürzungen gelegt worden. Insbesondere wurden die “örtlichen Schwerpunkte” der Denkmalpflege sowie die “Leistungsfähigkeit" der Eigentümer/Antragsteller berücksichtigt. Daneben diente auch die Einschätzung des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege, wonach erfahrungsgemäß ca. 1/3 der Maßnahmekosten als denkmalpflegerischer Mehraufwand anzusetzen sind, als Entscheidungs- bzw. Kürzungskriterium.
Kein Spielraum hinsichtlich der Höhe der Kreismittel war bei den Anträgen, bei denen sich die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf die Höhe des gemeindlichen/städtischen Zuschusses festgelegt hat. Gem. der Richtlinie des Kreises Borken zur Förderung der Denkmalpflege soll der Kreiszuschuss den gemeindlichen Zuschuss nicht übersteigen.
Durch diesen einvernehmlich erstellten Verteilerschlüssel wird erreicht, dass neben den von der Verwaltung bereits bewilligten 13 Denkmalpflegemaßnahmen weitere 7 Maßnahmen im Haushaltsjahr 2006 mit Kreis- bzw. Landesmitteln gefördert und die Restaurierungsarbeiten im geplanten Umfang ausgeführt werden können. Nicht abgerufene bzw. nicht im vollen Umfang verausgabte Förderbeträge/-mittel stehen weiterhin zur Verfügung.
Eine Aufstellung über die gestellten Anträge sowie die einzelnen Sachdarstellungen sind als Anlagen beigefügt.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?
Keine Bereitstellung von Denkmalpflegemitteln.
Anlage zur Sitzungsvorlage Nr. 276/2006
Aufstellung
der eingereichten Anträge mit einem Förderbetrag
von mehr als 1.250,00 Euro
Nr. |
Eigentümer/Antragsteller/Objekt |
beantragte
Förderung beim Kreis Euro |
beantragte/ bewilligte
Förderung Kommune Euro |
vorgesehene
Förderung Euro |
1 |
Heimatverein Ammeloe Haus Noldes |
4.000,00 |
4.000,00 |
4.000,00 |
2 |
Eheleute Reckers, Legden-Asbeck Gasthof unter den Linden |
4.610,00 |
2.500,00 |
2.500,00 |
3 |
Waltraut van Wüllen, Legden-Asbeck Haus van Wüllen |
4.500,00 |
4.500,00 |
4.500,00 |
4 |
Eheleute Nottebaum, Legden ehemaliges Kötterhaus |
6.666,00 |
2.000,00 |
2.000,00 |
5 |
Helga Strefel, Gronau-Epe |
1.928,00 |
1.928,00 |
1.928,00 |
6 |
Martha Pfeiffer, Gronau-Epe Wohnhaus Vennestraße 39 |
2.564,00 |
2.564,00 |
2.564,00 |
7 |
Georg Hillejan, Velen-Ramsdorf Vier Bildstöcke eines Kreuzweges |
1.421,00 |
1.421,00 |
1.421,00 |
|
insgesamt: |
25.689,00 |
18.913,00 |
18.913,00 |
Anlage Nr.
1 zur Sitzungsvorlage Nr. 276/2006
Objekt: |
Haus Noldes im Denkmalbereich „Ammeloer Kring“, Kring 18 + 20, 48691 Vreden-Ammeloe |
|
Eigentümer bzw. Antragsteller: |
Heimatverein Ammeloe Vorsitzender Bernhard Rolvering Hauptstraße 18, 48691 Vreden-Ammeloe |
|
Objektbeschreibung: |
Der Bereich „Ammeloer Kring“ ist als Denkmalbereich festgesetzt und unter Schutz gestellt. Im Denkmalbereich sind neben den Denkmalen und der erhaltenswerten Bausubstanz auch der charakteristische Grundriß sowie die Dorfsilhouette des „Ammeloer Kring“ geschützt. Nutzung: Heimathaus Ammeloe |
|
Maßnahmen: |
Dachsanierung: Neueindeckung des Haupthauses |
|
Gesamtkosten: |
12.000,00 Euro |
|
Finanzierungsplan: |
Kreis Borken |
4.000,00 Euro |
gem. Antrag |
Stadt Vreden |
4.000,00 Euro |
Eigentümer |
4.000,00 Euro |
Die Stadt Vreden stellt einen Betrag i.H.v. 4.000,00 Euro zur Verfügung.
Beschlussentwurf:
Der Kreis Borken fördert die Denkmalpflegemaßnahme 2006 mit einem Betrag von
4.000,00 Euro
unter der Voraussetzung, dass sich die Stadt Vreden und der Antragsteller jeweils mit einem Betrag in mindestens gleicher Höhe beteiligen und das Westfälische Amt für Denkmalpflege zu der beabsichtigten Maßnahme sein Benehmen erklärt.
Anlage Nr.
2 zur Sitzungsvorlage Nr. 276/2006
Objekt: |
Gasthof unter den Linden An der Kirche 9, 48739 Legden-Asbeck |
|
Eigentümer: |
Eheleute Reckers An der Kirche 9, 48739 Legden-Asbeck |
|
Objektbeschreibung: |
Giebelständiges, zweigeschossiges Ziegelfachwerkgebäude (ehemals Wohnteil eines Hofhauses) unter Krüppelwalmdach. Fassade mit Tür und Fenster original, Türpfosten mit Kanneluren. Südseite Ziegel massiv erneuert. Direkt daneben giebelständiger Ziegelspeicher (bes. 1887) mit Sandsteinfenstereinfassungen und zahnschnittartiger Ziegelsetzung an der Traufe. Westlich quergestelltes Hofhaus in Ziegelfachwerk mit vorgeblendeter Giebelfassade (Ziegel massiv, dat. 1892), südliches Giebeldreieck verbrettert. Gut erhaltener historisch gewachsener Gebäudekomplex in exponierter Lage. Nutzung: Gasthof |
|
Maßnahmen: |
Erneuerung der Fenster und der Eingangstür |
|
Gesamtkosten: |
13.832,00 Euro |
|
Finanzierungsplan: |
Kreis Borken |
4.610,00 Euro |
gem. Antrag |
Gemeinde Legden |
4.610,00 Euro |
Eigentümer |
4.612,00 Euro |
Die Gemeinde Legden stellt einen Betrag i.H.v. 2.500,00 Euro zur Verfügung.
Beschlussentwurf:
Der Kreis Borken fördert die Denkmalpflegemaßnahme 2006 mit einem Betrag von
2.500,00 Euro
unter der Voraussetzung, dass sich die Gemeinde Legden und die Eigentümer jeweils mit einem Betrag in mindestens gleicher Höhe beteiligen und das Westfälische Amt für Denkmalpflege zu der beabsichtigten Maßnahme sein Benehmen erklärt.
Anlage Nr. 3 zur Sitzungsvorlage Nr. 276/2006
Objekt: |
Haus van Wüllen Stiftsstraße 6, 48739 Legden-Asbeck |
|
Eigentümer: |
Hildegard van Wüllen Stiftsstraße 6, 48739 Legden-Asbeck |
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Objektbeschreibung: |
Im Osten der Kemenate der Äbtissin, ein spätgotisches Bauwerk in Bruchstein und Ziegeln. Am Giebel zwei Kielbogennischen und eine Zierplatte mit Jahreszahl 1500, wohl von einem Umbau, Kern des Hauses vermutlich älter. (Im Inneren jetzt verdeckte Ranken- und Wappenmalereien, 1. Viertel 16. Jh.).
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Maßnahmen: |
Restaurierung des Ostgiebels |
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Gesamtkosten: |
19.950,00 Euro |
|
Finanzierungsplan: |
Kreis Borken |
4.500,00 Euro |
gem. Antrag |
Gemeinde Legden |
4.500,00 Euro |
Amt für Agrarordnung |
5.965,00 Euro |
|
Eigentümer |
4.985,00 Euro |
Die Gemeinde Legden stellt einen Betrag in Höhe von 4.500,00 Euro zur Verfügung.
Beschlussentwurf:
Der Kreis Borken fördert die Denkmalpflegemaßnahme 2006 mit einem Betrag von
4.500,00 Euro
unter der Voraussetzung, dass sich die Gemeinde Legden und die Eigentümerin jeweils mit einem Betrag in mindestens gleicher Höhe beteiligen und das Westfälische Amt für Denkmalpflege zu der beabsichtigten Maßnahme sein Benehmen erklärt. Die Eigentümerin muss die Restfinanzierung sicher stellen.
Anlage Nr. 4 zur Sitzungsvorlage Nr. 276/2006
Objekt: |
ehemaliges Kötterhaus Deipenbrock 53, 48739 Legden |
|
Eigentümer: |
Eheleute Nottebaum Deipenbrock 53, 48739 Legden |
|
Objektbeschreibung: |
Ziegelfachwerkgebäude auf Sandsteinsockel unter Satteldach. Weite Ständerstellung, Giebel auf Knaggen vorkragend, verbrettert. Weit heruntergezogene Kübbung (Stall). Gut erhaltene neubarocke Haustür. Verschiedene kleine Fachwerknebengebäude. Im Wald alleinstehendes, gut erhaltenes Kötterhaus. Dokument der bäuerlichen Baukultur. |
|
Maßnahmen: |
Restaurierung |
|
Gesamtkosten: |
20.000,00 Euro |
|
Finanzierungsplan: |
Kreis Borken |
6.666,00 Euro |
gem. Antrag |
Gemeinde Legden |
6.666,00 Euro |
Antragsteller |
6.668,00 Euro |
Die Gemeinde Legden stellt einen Betrag in Höhe von 2.000,00 Euro zur Verfügung.
Beschlussentwurf:
Der Kreis Borken fördert die Denkmalpflegemaßnahme 2006 mit einem Betrag von
2.000,00 Euro
unter der Voraussetzung, dass sich die Gemeinde Legden und die Eigentümer mit einem Betrag in mindestens gleicher Höhe beteiligen und das Westfälische Amt für Denkmalpflege zu der beabsichtigten Maßnahme sein Benehmen erklärt.
Anlage
Nr. 5 zur Sitzungsvorlage Nr. 276/2006
Objekt: |
Baudenkmal Vennestraße 22 in der Siedlung Vennestraße 8-22, 48599 Gronau-Epe |
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Eigentümer: |
Helga Strefel Karlstraße 33, 48599 Gronau |
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Objektbeschreibung: |
Siedlung, Vennstraße 14, Vennstraße Haus-Nr. 14: Für die Spinnerei Germania wurden 1908 vier Meisterhäuser mit der heutigen Adresse Vennstraße 8 – 22 errichtet, jedes Gebäude ist ein Zweifamilienhaus. Die traufenständigen, eingeschossigen Häuser bilden durch ihre einheitlich aus Klinkermauerwerk mit Putzbändern gestaltete Straßenfront eine städtebauliche Einheit. Unterschiedlich sind die Dachformen: Während die mittleren beiden Häuser Satteldächer mit Dachgauben aufweisen, besitzen die äußeren beiden Gebäude an der Straßenseite ein großes Zwerchhaus. Das Gebäude 20/22 ist mit einem Mansarddach gedeckt, das Gebäude 8/10 mit einem Satteldach. Für die Wirkung als städtebauliche Gruppe ist die Anordnung von Zwerchhäusern und Gaubendächern besonders wichtig. |
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Maßnahmen: |
Erneuerung des Giebels, incl. Aufbringung einer Isolierung |
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Gesamtkosten: |
5.970,00 Euro |
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Finanzierungsplan: |
Kreis Borken |
1.928,00 Euro |
gem. Antrag |
Stadt Gronau |
1.928,00 Euro |
Eigentümerin |
2.114,00 Euro |
Die Stadt Gronau stellt voraussichtlich einen Betrag i. H. v. 1.928,00 Euro zur Verfügung.
Beschlussentwurf:
Der Kreis Borken fördert die Denkmalpflegemaßnahme 2006 mit einem Betrag von
1.928,00 Euro
unter der Voraussetzung, dass sich die Stadt Gronau und die Eigentümerin mit einem Betrag in mindestens gleicher Höhe beteiligen, die Restfinanzierung sicherstellt und das Westfälische Amt für Denkmalpflege zu der beabsichtigten Maßnahme sein Benehmen erklärt.
Anlage Nr. 6 zur Sitzungsvorlage Nr. 276/2006
Objekt: |
Wohnhaus von 1905 Vennstraße 39,
48599 Gronau-Epe |
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Eigentümer: |
Martha Pfeiffer Vennstraße 39, 48599 Gronau-Epe |
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Objektbeschreibung: |
Eingeschossiges Gebäude unter Mansarddach (rote Ziegel) mit Dachhäuschen. Fassade klassizistisch mit Attikageschoss (Eckpilastern), Fensterbrüstungen, archivtravierte Tür- und Fensterrahmungen (Zementputz), umlaufendes Sohlbankgesims. Türen und Fenster original. Ausgeprägt klassizistische Fassade im originalen Zustand, Fassade aus künstlerischer Sicht denkmalwert. |
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Maßnahmen: |
Erneuerung der Haustür und der Nebeneinganstür |
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Gesamtkosten: |
7.950,00 Euro |
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Finanzierungsplan: |
Kreis Borken |
2.564,00 Euro |
gem. Antrag |
Stadt Gronau |
2.564,00 Euro |
Eigentümerin |
2.822,00 Euro |
Die Stadt Gronau stellt voraussichtlich einen Betrag i. H. v. 2.564,00 Euro zur Verfügung.
Beschlussentwurf:
Der Kreis Borken fördert die Denkmalpflegemaßnahme 2006 mit einem Betrag von
2.564,00 Euro
unter der Voraussetzung, dass sich die Stadt Gronau und die Eigentümerin jeweils mit einem Betrag in mindestens gleicher Höhe beteiligen und das Westfälische Amt für Denkmalpflege zu der beabsichtigten Maßnahme sein Benehmen erklärt.
Anlage Nr. 7 zur Sitzungsvorlage Nr. 276/2006
Objekt: |
Vier Bildstöcke eines Kreuzweges Holthausener Straße, 46342 Velen-Ramsdorf |
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Eigentümer: |
Georg Hillejan Dorenfeldweg 5, 46342 Velen-Ramsdorf |
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Objektbeschreibung: |
Von einem Kreuzweg des späten 18. Jh. blieben vier stark restaurierte und teils erneuerte Stationen erhalten. Alle vom gleichen Typ in verhältnismäßig schwerfälliger Variante des münsterländischen Barockbildstockes aus Sandstein. Rechtecksockel mit Inschriftplatte und seitlichen Kanneluren. Rechtecknische mit Wangen, die vorn kanneliert sind. Der Volutengiebel mit spiralig aufgerollten Enden mit Kugel und Kreuz (Eisen) abschließend. In dem Bildstock am Bach stellt das Relief die Geißelung Christi dar. Weiter nach Holthausen zu steht der mit der Kreuztragung und zuletzt mit der Dornenkrönung. Am
Friedhof steht der besterhaltene mit der Stärkung Christi am |
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Maßnahmen: |
Figuren und Postamente säubern und reinigen, mürbe Partien festigen, Schalen hinterfüllen, Abplatzungen und Fehlstellen verputzen und schließen |
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Gesamtkosten: |
2.842,00 Euro |
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Finanzierungsplan: |
Kreis Borken |
1.421,00 Euro |
gem. Antrag |
Gemeinde Velen |
1.421,00 Euro |
Eigentümer |
Die Gemeinde Velen stellt einen Betrag i. H. v. 1.421,00 Euro zur Verfügung.
Beschlussentwurf:
Der Kreis Borken fördert die Denkmalpflegemaßnahme 2006 mit einem Betrag von
1.421,00 Euro
unter der Voraussetzung, dass sich die Gemeinde Velen und der Eigentümer jeweils mit einem Betrag in mindestens gleicher Höhe beteiligen und das Westfälische Amt für Denkmalpflege zu der beabsichtigten Maßnahme sein Benehmen erklärt. Der Eigentümer stellt die Unterhaltung des Förderobjektes und dessen Umfeldes sicher (gem. Nr. 2.1.2 der Richtlinie des Kreises Borken zur Förderung der Denkmalpflege kann dann eine finanzielle Beteiligung entfallen).