Betreff
Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Ausübung des Gemeingebrauches am Bocholter Aa-See
Vorlage
0277/2006
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausübung des Gemeingebrauchs am Aa-See in Bocholt wird in der vorgelegten Fassung erlassen.


Rechtsgrundlage:

§§ 34 und 136 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz ‑LWG-) und §§ 25 und 29 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz ‑OBG‑)


 

Sachdarstellung:

Die im Jahre 1997 erlassene Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausübung des Gemeingebrauchs am Aa-See in Bocholt tritt am 31. Dezember 2006 außer Kraft.

Im Einvernehmen mit der Stadt Bocholt wurde diese 10 Jahre alte Verordnung aufgrund der gemachten Erfahrungen, insbesondere mit dem Betrieb des Boottyps Katamaran, in einigen wenigen Punkten geändert bzw. aktualisiert und soll nunmehr für weitere 10 Jahre neu erlassen werden.

Für die Nutzung des Bocholter Aa-Sees mit Katamaranen, die bisher verboten war, hat meine Untere Wasserbehörde für das Jahr 2006 auf besonderen Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Negative Auswirkungen wegen der Ausnahme sind nicht beobachtet worden.

Die aktualisierte Fassung ist in der Anlage beigefügt.


Anlage:           Ordnungsbehördliche Verordnung