Betreff
Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Ausübung des Gemeingebrauches am Pröbsting-See in Borken
Vorlage
0278/2006
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausübung des Gemeingebrauchs am Stausee und Badesee der Erholungsanlage Pröbsting in Borken-Hoxfeld wird in der vorgelegten Fassung erlassen.


Rechtsgrundlage:

§§ 34 und 136 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz ‑LWG-) und §§ 25 und 29 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz ‑OBG‑)

 


Sachdarstellung:

Die im Jahre 1997 erlassene Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausübung des Ge­meingebrauchs am Stausee und Badesee der Erholungsanlage Pröbsting in Borken-Hoxfeld tritt am 31. Dezember 2006 außer Kraft.

Im Einvernehmen mit der Stadt Borken wurde diese 10 Jahre alte Verordnung aufgrund der ge­machten Erfahrungen in einigen weni­gen Punkten geändert bzw. aktualisiert und soll nunmehr für weitere 10 Jahre neu erlassen wer­den.

Die Sichttiefe ist bei gutem Badebetrieb und sommerlichen Temperaturen zeitweise kritisch. Aus diesem Grunde ist in § 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Text ergänzt: „Es ist zu beachten, dass aufgrund der natürlichen Wassertrübung nur eine geringe Sichttiefe vorhanden ist.“

Die aktualisierte Fassung ist in der Anlage beigefügt.


Anlage:           Ordnungsbehördliche Verordnung