Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausübung des Gemeingebrauchs am Berkelsee in Vreden wird in der vorgelegten Fassung erlassen.
Rechtsgrundlage:
§§ 34 und 136 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz ‑LWG-) und §§ 25 und 29 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz ‑OBG‑)
Sachdarstellung:
Die im Jahr 1981 erlassene und durch Änderungsverordnung vom 15.12.1986 verlängerte Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausübung des Gemeingebrauchs am Berkelsee in Vreden trat am 31. Dezember 1999 außer Kraft.
Im Einvernehmen mit der Stadt Vreden wurde diese 18 Jahre alte Verordnung aufgrund der gemachten Erfahrungen in einigen wenigen Punkten geändert bzw. aktualisiert und soll nunmehr für weitere 10 Jahre neu erlassen werden.
Aufgrund der dauerhaften Trübung durch Torflinsen im Sohlbereich und durch verschiedene Quellhorizonte ist das Gefährdungspotenzial für Bade- und Eissport-Betrieb so groß, dass diese Aktivitäten aus Sicherheitsgründen untersagt werden müssen.
Die aktualisierte Fassung ist in der Anlage beigefügt.
Anlage: Ordnungsbehördliche
Verordnung