Betreff
Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Ausübung des Gemeingebrauches am Dreiländersee in Gronau
Vorlage
0280/2006
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausübung des Gemeingebrauchs am Drei­ländersee in Gronau wird in der vorgelegten Fassung erlassen.


Rechtsgrundlage:

§§ 34 und 136 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz ‑LWG-) und §§ 25 und 29 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz ‑OBG‑)

 


Sachdarstellung:

Die im Jahre 1996 erlassene Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ausübung des Ge­meingebrauchs am Dreiländersee in Gronau tritt am 31. Dezember 2006 außer Kraft.

Im Einvernehmen mit der Stadt Gronau wurde diese 10 Jahre alte Verordnung aufgrund der ge­machten Erfahrungen in einigen weni­gen Punkten geändert bzw. aktualisiert und soll nunmehr für weitere 10 Jahre neu erlassen wer­den.

Die Stadt Gronau beabsichtigt, die Aktivitäten von Hunden und Pferden im Badebereich zum Vorteil der Badenden deutlich zu reduzieren. Aus diesem Grunde wurde der § 3 der Ordnungs­behördlichen Verordnung neu gefasst.

Im § 5 der Verordnung wurden ausdrücklich auch die Tretboote als zulässiges Wasserfahrzeug aufgenommen.

Der § 12 (4) weist neben dem DLRG auch einer städtischen Seeaufsicht und externen Security-Unternehmen Ordnungsrecht zu.

In § 16 wird die Summe der Geldbuße angepasst in Euro angegeben. Die Höhe ist nicht ver­ändert.

Die aktualisierte Fassung ist in der Anlage beigefügt.


Anlage:           Ordnungsbehördliche Verordnung