Vorbehaltlich der schulfachlichen Genehmigung wird zum Schuljahr 2007/08 der Aufbaubildungsgang „Musikalische Förderung“ in Teilzeitform gem. APO-BK Anlage E am Berufskolleg Lise Meitner in Ahaus errichtet.
Rechtsgrundlage:
§ 78 Abs. 2 und § 81 Schulgesetz NW
Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK
Sachdarstellung:
Der Aufbaubildungsgang „Musikalische Förderung“ ist eine gezielte Weiterbildungsmaßnahme für Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege. Er dauert ein Jahr und wird in Teilzeitform durchgeführt. Die musikalische Förderung unterstützt den Erziehungs- und Entwicklungsauftrag der Tageseinrichtungen. Neben größtmöglicher Selbständigkeit und eigener Aktivität sollen Emotionen geweckt und schöpferische Kräfte unter Berücksichtigung individueller Neigungen und Begabungen gefördert werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaubildungsganges „Musikalische Förderung“ besitzen neben einer eigenen musikalischen Qualifizierung auch die nötige Kompetenz um als Multiplikator ihr Wissen und ihre Motivation in den Tageseinrichtungen weiter vermitteln zu können. Sie planen mit Hilfe geeigneter Verfahren gezielte Angebote zur musikalischen Förderung und koordinieren und leiten diese unter Verwendung geeigneter Medien, Materialien und Methoden.
Auf der Basis der Arbeit in den Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege steht das Berufskolleg Lise Meitner im ständigen Kontakt mit den sozialen Einrichtungen der Region. Ehemalige Schülerinnen und Schüler dieser Fachschulen haben Interesse am Besuch der Weiterbildungsmaßnahme geäußert.
Zugangsvoraussetzungen:
Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik oder der Fachschule für Heilerziehungspflege.
Regionale Einordnung:
Der genannte Aufbaubildungsgang passt sich in das Schulprofil des Berufskollegs Lise Meitner ein und leistet einen Beitrag zur Weiterqualifizierung vorrangig für Erzieherinnen und Erzieher, die im Schulprogramm verankert ist. Die Planungen zur Errichtung dieses neuen Bildungsganges sind im Vorfeld mit den benachbarten Schulträgern abgestimmt worden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?
Der Bildungsgang wird nicht errichtet.