Betreff
Beschlussfassung über die geprüfte Jahresrechnung 2005 des Kreises Borken und Entlastung des Landrats
Vorlage
0300/2006
Art
Beschlussvorlage öffentlich

1.            Der Kreistag nimmt Kenntnis von dem Bericht der Revision des Kreises über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 den der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 30.11.2006 zu seinem Schlussbericht erklärt hat.

 

Auf die Auslegung des Schlussberichtes und Möglichkeit zur Einsichtnahme ist im Amtsblatt des Kreises hinzuweisen (§ 101 Abs. 4 GO).

 

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses wird über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 mit folgendem Ergebnis beschlossen:

 

Bezeichnung

Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt

315.378.575,71

Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt

22.905.865,15

Summe Soll-Einnahmen

338.284.440,86

+   neue Haushaltseinnahmereste

0,00

./.  Abgang alter Haushaltseinnahmereste

0,00

./.  Abgang alter Kasseneinnahmereste Verwaltungshaushalt

433.708,44

./.  Abgang alter Kasseneinnahmereste Vermögenshaushalt

1.349.261,93

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

336.501.470,49

Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt

310.591.315,63

Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt

18.263.701,53

(darin enthaltener Überschuss = 0,00 €)

0,00

Summe Soll-Ausgaben

328.855.017,16

+   neue Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt

4.911.497,49

+   neue Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt

3.483.591,64

./.  Abgang alter Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt

557.945,85

./.  Abgang alter Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt

190.689,95

./.  Abgang alter Kassenausgabereste

0,00

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

336.501.470,49

etwaiger Unterschied

0,00

 

 

I.       Vermögen einschließl. aller Rücklagen (i.S.d. § 38 GemHVO)

                                                                                                                                  T€

Stand 31.12.2004/01.01.2005                                                                   46.486

Zugang 2005                                                                                               5.112

Abgang 2005                                                                                               2.795

Stand am 31.12.2005/01.01.2006                                                             48.803

II.      Schulden

                                                                                                                                  T€

Stand 31.12.2004/01.01.2005                                                                   20.689

Zugang 2005                                                                                               9.500

Abgang 2005                                                                                               4.245

Stand am 31.12.2005/01.01.2006                                                             25.944

2.            Die Kreistagsmitglieder beschließen, dem Landrat für das Haushaltsjahr 2005 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

 

 

 


Rechtsgrundlage:

§§ 101 und 94 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 53 Kreisordnung (KrO) in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung. Diese gesetzlichen Bestimmungen sind auch für das Prüfungsjahr 2005 weiterhin anzuwenden, da der Kreis erst zum 01.01.2006 seine Geschäftsvorfälle nach dem System der doppischen Buchführung in der Finanzbuchhaltung erfasst (sh. Beschluss des Kreistages vom 29.09.2005 zur „Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ - NKF).

 

Sachdarstellung:

Der Kreistag beschließt über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrech­nung; seine Mitglieder entscheiden über die Entlastung des Landrates (§ 94 Abs. 1 GO i.V.m. § 53 KrO).

Die Revision des Kreises Borken hat die Jahresrechnung 2005 auftragsgemäß geprüft und das Ergebnis im Prüfungsbericht vom 10.11.2006 niedergelegt. Zu den einzelnen Prüfungsbemerkungen nahm die Verwaltung ausführlich Stellung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2006 die Jahresrechnung gemäß § 101 GO geprüft und beraten und den Prüfungsbericht zu seinem Schlussbericht erklärt.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird das Ergebnis im Kreistag vortragen.

Des Weiteren hat der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 3 GO beschlossen, dass eine getroffene Prüfungsbemerkung der vertraulichen Behandlung bedarf, die die Aufnahme in einen gesonderten Berichtsband erfordert. Der Bericht der Revision und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses in Form des allgemeinen Berichtsteils stellt somit den allgemeinen Berichtsband im Sinne des § 101 Abs. 3 GO dar. Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb des Kreises Borken sind berechtigt, diesen allgemeinen Berichtsband einzusehen (§ 101 Abs. 3 GO).

Auf diese Einsichtnahme wird durch eine öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

Auch der Beschluss über die Jahresrechnung 2005 und die Entlastung des Landrats ist öffentlich bekannt zu machen.

Im Anschluss an diese Bekanntmachungen wird sowohl der allgemeine Berichtsband als auch die Jahresrechnung mit dem Geschäftsbericht während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung im Kreishaus Borken zur Einsicht ausgelegt.