Betreff
Stand der Integrationsarbeit und Entwicklung der Flüchtlingszahlen unter Berücksichtigung der ukrainischen Flüchtlinge
Vorlage
0081/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird

zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

-

Sachdarstellung:

1.      Aktuelle Zahlen zur Flüchtlingssituation

1.1   Zuweisung / Statistik

Zum 29.02.2024 haben sich im Kreis Borken 24.124 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 5.367 Personen auf den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.

Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:

                       

29.02.2024

2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2013

Türkei

3.034

2.923

2.918

2.873

2.829

2.819

2.774

2.905

2.963

2.995

Westbalkan

3.118

3.111

2.908

2.804

2.663

2.630

2.481

2.558

2.831

2.458

Ukraine

4.521

4.478

3.457

142

124

116

111

125

127

118

Afrika*

1.403

1.430

1.341

1.224

1.211

1.178

1.154

1.120

1.108

350

Asien*

7.859

7.915

7.257

6.610

6.195

5.956

5.739

5.587

5.664

2.251

Syrien

4.565

4.577

4.168

4.003

3.744

3.500

3.307

2.949

2.809

507

Irak

1.095

1.103

1.074

1.047

1.008

995

951

924

922

262

Afghanistan

1.451

1.477

1.266

862

730

719

698

697

689

575

* Nur ABH Borken

Zum Stichtag 29.02.2024 waren im Kreis Borken 724 Personen ausreisepflichtig, hiervon 130 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt. Im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich derzeit noch 1.653 Personen, hiervon 268 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden zuständig. Im Jahr 2024 wurden bisher 47 Personen durch die Ausländerbehörde Borken in ihr Heimatland zurückgeführt, 10 Personen sind freiwillig ausgereist. Die Ausländerbehörde Bocholt führte 2 Personen zurück und erfasste die freiwillige Ausreise von 3 Personen.

Die Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 72,6 % (Stand 24.03.2024) erfüllt. Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren liegen kreisweit bei 91,7 % (Stand 28.03.2024).

Der Deutsche Bundestag hat am 19.01.2024 den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht angenommen. Das Gesetz wurde am 26.03.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit am 26.06.2024 in Kraft.

Die beschlossenen gesetzlichen Änderungen – hier insbesondere die Verkürzung der Voraufenthaltszeit von acht auf in der Regel fünf Jahre sowie die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit – werden voraussichtlich zu einem weiteren Anstieg der Antragszahlen im Bereich der Einbürgerungsbehörde führen.

1.2  Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Zum Stichtag 19.03.2024 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 92 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA) betreut. Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 97. In der Gesamtzahl sind auch 35 unbegleitete Flüchtlinge aufgeführt, die seit der Aufnahme volljährig geworden sind und die weiterhin durch das Jugendamt betreut werden. Drei offene Zuweisungen liegen aktuell vor, sodass die Zahl dann bei 95 betreuten UMA liegt.

Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 19.03.2024 insgesamt betreut:

Jugendamt

Betreute UMA zum Stichtag

Aufnahmeverpflichtung

Kreisjugendamt Borken

92

97

Stadtjugendamt Ahaus

21

22

Stadtjugendamt Bocholt

39

41

Stadtjugendamt Borken

25

24

Stadtjugendamt Gronau

26

27

Gesamt

203

211

Zwischenzeitlich stieg die Quote um eins nach oben. Aktuell stagniert die Zuweisungsquote. Von Seiten der Landesverteilstelle wird jedoch zurückgemeldet, dass sich diese Situation schnell wieder ändern kann. Dies ließe sich auch auf den aktuell stattfindenden Ramadan / Fastenmonat zurückführen.

Zur Entlastung der Haupt-Einreisejugendämter wird von Seiten der Landesverteilstelle um eine möglichst zeitnahe Übernahme innerhalb von 7 Tagen gebeten. Im Januar 2024 wurde durch die Stadt Bochum eine Übernahme innerhalb von 4 Werktagen gefordert. Es muss weiterhin damit gerechnet werden, dass Zwangszuweisungen durch das Land stattfinden, da die Aufnahmeverpflichtung noch nicht erfüllt ist. Da allerdings kaum Kapazitäten in regulären Wohngruppen zur Verfügung stehen, werden die neu zugewiesenen UMA im Kreisjugendamtsbezirk in s.g. Brückenlösungen untergebracht.

Das Kreisjugendamt Borken hat mit verschiedenen Trägern der Jugendhilfe im umliegenden Gebiet Brückenlösungen geschaffen, um die Aufnahme realisieren zu können. Weitere Brückenlösungen sind in Planung (Heek, Ahaus).

Die gestiegene Aufnahmequote und die damit verbundenen Zuweisungen führen zu einer Verknappung der (personellen und räumlichen) Ressourcen, so dass es immer schwieriger wird, eingereiste UMAs unterzubringen und zu betreuen. Die Unterbringung erfolgt aktuell verstärkt im Ruhrgebiet. Dort werden vereinzelt freie Kapazitäten aufgetan und sodann mit UMA in der Zuständigkeit des Kreises Borken untergebracht.

Der Fachbereich Jugend und Familie erhält vom LWL Kostenerstattung für die Betreuung der UMA.

Bei den aktuellen Zuweisungen handelt es sich zumeist um Geflüchtete aus Afghanistan, Syrien und Afrika. Flüchtlinge aus der Ukraine reisen nach wie vor nicht vereinzelt unbegleitet ein. Momentan befinden sich zwei UMA aus der Ukraine in der Zuständigkeit des Kreises Borken. Zumeist erfolgt die Einreise jedoch in Begleitung von Verwandten oder Bekannten, mit entsprechender Vollmacht der Sorgeberechtigten.

2.      Aktueller Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken

Der nicht planbare Zustrom Geflüchteter stellt alle Akteure in den Integrationsstrukturen im Kreis vor große Herausforderungen. Neben der Unterbringung sind auch die Betreuungs- und Bildungsstrukturen stark gefordert.

2.1 Kommunales Integrationszentrum (KI)

Der Sprachmittlerpool wird nach wie vor verstärkt nachgefragt. Bis zum 31.03.2024 wurden 659 Anforderungen an den Sprachmittlerpool gestellt, davon 159 Anfragen für Ukrainisch / Russisch. Besonders nachgefragt wurden zudem Arabisch (189), Persische Sprachvarianten (72), Kurdisch (34) und Türkisch (48).

Anfragen an den Sprachmittlerpool wurden vom Kreis Borken und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (258), Schulen (198), Kindertageseinrichtungen (40) und weiteren Institutionen (163) gestellt. Um dem erhöhten Bedarf zu entsprechen, wurden kontinuierlich ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler gesucht, so dass derzeit 237 aktive Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für 54 verschiedene Sprachen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wurden Sprachübersetzungsgeräte angeschafft, die die Übersetzung in vielen Fällen technisch unterstützen, wenn kein passender Sprachmittler zur Verfügung steht. Die Übersetzungsgeräte können durch Schulen, Institutionen und Kommunen über das Medienzentrum des Kreises ausgeliehen werden.

Grundidee des Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken ist es, komplexe Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration konstruktiv weiter zu entwickeln.

Insgesamt wurden (Stand März 2024) 205 Fälle ins KIM Case Management aufgenommen, von denen derzeit 82 Fälle aktiv begleitet werden. 59 Fälle konnten bereits erfolgreich abgeschlossen und die Integration nachhaltig gestärkt werden. Personen aus dem Bereich §104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) erhalten ebenfalls das Angebot für die Beratung und Begleitung durchs Case Management. Darüber hinaus haben 10 weitere Fälle ihr Interesse an der Teilnahme am KIM bekundet und stehen auf der Warteliste. Aus jeder Kommune des Kreises Borken wurden bereits Fälle im Case Management begleitet.

Die Sprachübersetzungsdienstleistungen wurden aus förderrechtlichen Gründen nicht wie geplant in die KIM Richtlinien aufgenommen. Hierdurch entsteht eine große Lücke, in der Begleitung der Menschen im Case Management.

KOMM-AN NRW ist ein Landesprogramm, an dem alle Städte und Gemeinden in NRW partizipieren können. Dabei steht vor allem die Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe im Fokus. Das Landesprogramm unterstützt das überwältigende bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe. Die jährliche Fördersumme liegt für den Kreis Borken im Jahr 2024 bei 161.100 €. Das KI ist zuständig für die Beantragung und den Nachweis der Mittelverwendung des Förderprogramms. Aktuell sind 24 Anträge aus dem gesamten Kreisgebiet für die KOMM-AN Mittel aus dem Programmteil II beim KI eingegangen.

Zudem werden Sachausgaben bis zu 15.000 € für die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Rahmen der Aufgaben des Programmteil I von KOMM-AN gefördert.

3.      Integration in Bildung

Das Kreisjugendamt verfolgt weiterhin zusammen mit den Trägern von Kindertagesbetreuungsangeboten die Wiedereinrichtung bzw. Neueinrichtung von Brückenprojekten. Brückenprojekte sind niedrigschwellige Angebote als Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen oder mobiles Angebot und besonders geeignet für die erste Zeit des Ankommens und die Unterstützung bis zur Aufnahme in die Regelbetreuungssysteme. Für umfangreichere Betreuungsbedarfe z.B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern oder zur Vorbereitung älterer Kinder auf den Schulbesuch sind vorrangig die Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege vorgesehen.

Die Landesförderung für Brückenprojekte ist seit 2015 nahezu unverändert geblieben. Der Kreis Borken hat sich über den Landkreistag NRW für eine Anpassung eingesetzt und bis dahin eine Aufstockung der Fördersätze aus eigenen Mitteln um 50% beschlossen. Träger melden allerdings aufgrund des Fachkräftemangels nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten in der Personalgewinnung für die Kindertagesbetreuung und setzen Personal deshalb vorrangig in der Kita-Betreuung ein. Nach wie vor besteht daher nur ein Brückenprojekt der Kath. Kirchengemeinde St. Otger in Stadtlohn mit bis zu 25 Plätzen.

Die Kitas erfassen über das landesweite Fachverfahren kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder. Im März des Kindergartenjahres 2023/24 ist für 276 Kinder das Merkmal angegeben worden, für weitere 132 Kinder ist die Angabe „nicht bekannt“ erfasst. Die häufigsten Herkunftsländer sind Syrien, Ukraine und Afghanistan.

Für das Jahr 2024 hat das KI zur Umsetzung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (Griffbereit und Rucksack KiTa) die Förderhöchstsumme von 33.300 Euro beantragt. Die Bewilligung liegt inzwischen vor, so dass im laufenden Förderjahr das Programm verlässlich fortgeführt werden kann.

Die Entwicklung der Erstförderung in Schule, die in der Regel zwei Jahre dauert, wird in der folgenden Grafik dargestellt.

 

Für diesen schulischen Seiteneinstieg gibt es ein kreisweit abgestimmtes Verfahren, wie das zugewanderte Kind in die Schule kommt. Bezüglich der Verfügbarkeit von Schulplätzen kommt es seit Ende November 2023 vermehrt zu Engpässen, so dass den zugewanderten Schülerinnen und Schülern nicht unmittelbar im Anschluss an die Seiteneinstiegsberatung ein Schulplatz zur Verfügung gestellt werden und es im Einzelfall zu Wartezeiten von bis zu 8 Wochen kommen kann. Das System Schule steht vor großen Herausforderungen, da der Erlass zur Beschulung zugewanderter Schülerinnen und Schüler zum Jahresende 2023 geändert wurde. Wesentliche Änderungen betreffen die Übergänge von der sprachlichen Erstförderung (Deutschförderung) in die regulären Bildungsgänge. In der Vergangenheit betrug die Förderzeit in der Regel zwei Jahre. Der geänderte Erlass sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler näherungsweise das Sprachniveau B1 erreichen sollen, bevor sie in eine Bildungsgangentscheidung erhalten. Dadurch kommt es zunächst zu weniger Übergängen (Beschluss durch die jeweiligen Klassenkonferenzen der Schulen), da die Erstförderung länger dauern kann. Folglich stehen im kommenden Schuljahr weniger Erstförderplätze zu Verfügung und es sind vermehrt Übergänge ins Regelsystem zum Schuljahr 25/26 zu erwarten. 

Mit dem Einstellungserlass vom 11.04.2022 hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) die Möglichkeit geschaffen sehr niederschwellig zusätzliches pädagogisches Personal an den Schulen zur Unterstützung Geflüchteter befristet einzustellen. Das Projekt ist zum Schuljahr 2022/2023 gestartet und sollte zum Schuljahresende 2023/2024 vorläufig auslaufen. Im Schulamt für den Kreis Borken (in Personalfragen zuständig für die Grundschulen im Kreisgebiet) werden so aktuell 55 Personen für diesen Zweck befristet beschäftigt und im gesamten Kreisgebiet an den Grundschulen eingesetzt. Auch die Berufskollegs nutzen diese Möglichkeit. Dabei wird eine bedarfsorientierte Verteilung der Personalressource vorgenommen. Das MSB hat nun den Einstellungserlass mit Erlass vom 04.04.2024 bis Sommer 2025 verlängert, mit der Begründung, dass die Krisensituation in der Ukraine unverändert besteht und demnach auch der Bedarf, die Schulen befristet durch zusätzliches Personal zu unterstützen

4.      Integration in den Arbeitsmarkt

Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Mit ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.

Im Zuge der rechtlichen Änderungen im Rahmen des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 01.06.2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, sofern bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Juni 2022 wurden erstmals 789 BG´s mit dem Fluchthintergrund „Geflüchtete aus der Ukraine“ im SGB II gezählt. Der Höchststand lag im Februar 2023 bei 1.438 BG´s. Zum Stand 31.03.2024 erhalten noch 2.816 Geflüchtete aus der Ukraine in 1.339 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.

Die Entwicklung der SGB II-Leistungsberechtigten aus Drittstatten/mit Fluchthintergrund ist im Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund nachfolgend dargestellt. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind als Teilgruppe des Personenkreises „Drittstaaten/Flucht“ gesondert aufgeführt.

  Von den 2.816 Leistungsberechtigten aus der Ukraine gelten 70 % als erwerbsfähig, die Übrigen sind überwiegend Kinder unter 15 Jahren

  Von der Erwerbsfähigen wiederum sind 64 % weiblich; 21% gehören der Altersgruppe U25 an.

Das Jobcenter im Kreis Borken unterstützt geflüchtete Menschen, u.a. aus der Ukraine, bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die individuellen Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen Belastungen und Handlungsbedarfe besonders berücksichtigt:

§  Da die Beratungsgespräche nur mit Sprachunterstützung stattfinden können, gestaltet sich der Aktivierungs- bzw. Integrationsprozess weiterhin schwierig. Dabei werden neben den Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern auch technische Sprachübersetzungsgeräte eingesetzt.

§  In 2023 haben rd. 1.900 Menschen mit Fluchthintergrund aus dem SGB II-Rechtskreis an einem BAMF-Integrationskurs oder einem sonstigen Sprachkurs teilgenommen, z.B. über die Volkshochschulen, oder besuchen diesen aktuell. In 2024 liegt die Zahl bislang (31.03.2024) bei ca. 950 Personen.

§  Fast 400 Personen haben in 2024 bislang an aktivierenden Angeboten teilgenommen bzw. besuchen diese aktuell (z.B. betriebliches Praktikum, Beratungs-und Fördermaßnahmen, Angebote für Jugendliche, Anerkennungsberatung).

§  Bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt kann bzgl. der Menschen mit Fluchthintergrund und insbesondere der Geflüchteten aus der Ukraine folgendes berichtet werden:

  Vermittlungsoffensive NRW

Bundesarbeitsminister Heil setzt sich mit einem „Job-Turbo“ zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, vorrangig aus der Ukraine, dafür ein, die Integrationsverläufe von Geflüchteten zu beschleunigen. Die Initiative richtet sich an die Jobcenter, die gemäß dem SGB II allerdings heute schon aktiv sind, an die Unternehmen, die verstärkt Geflüchtete auch ohne gute Deutschkenntnisse einstellen sollen, sowie an die Geflüchteten, von denen erwartet wird, dass sie Arbeitserfahrung sammeln.

Das MAGS NRW hat den v.g. „Job-Turbo“ für die kommunalen Jobcenter in eine landesweite Vermittlungsoffensive überführt. Im Unterschied zum „Job-Turbo“ soll die Fokussierung jedoch nicht ausschließlich auf (ukrainische) Geflüchtete erfolgen, sondern nach dem Motto „Jede und jeder wird gebraucht!“ sollen deutliche Anstrengungen bei den Integrationsaktivitäten zu deutlich verbesserten Integrationsquoten führen.

Das Jobcenter im Kreis Borken hat dazu Ressourcen aus den örtlichen Jobcentern gebündelt und ein überregionales Team („Task Force“) gebildet, welches kreisweit Aktivitäten am Arbeitsmarkt organisiert.

Inhaltlich wird durch die Bildung einer sog. Fokusgruppe ein Schwerpunkt gesetzt. Im Fokus stehen dabei zunächst Menschen mit Fluchthintergrund, die bereits einen Integrationskurs beendet haben oder in den nächsten Monaten beenden werden. Mit diesen Personen wird der Beratungsprozess mit besonderer Intensität fortgeführt mit dem Ziel der Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Zum 31.03.2024 wurden rd. 720 Personen im Rahmen dieser Fokusgruppe betreut. Von diesen konnten bereits 60 Personen in sv-pflichtige Beschäftigung vermittelt werden, rd. 360 befinden sich noch im laufenden Beratungsprozess. Bei den Übrigen ist derzeit aus verschiedenen Gründen keine Beschäftigungsaufnahme möglich, überwiegend aufgrund von weiterem Sprach- oder Qualifizierungsbedarf.


Entscheidungsalternative(n):

Nein


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE