- Soweit auf der
Grundlage der Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2024 über
den 31.07.2024 hinaus die Finanzierung des Deutschlandtickets gesichert
ist, oder Bund und Länder eine vergleichbare Finanzierungsregelung über
den 31.07.2024 hinaus treffen, wird die Verwaltung ermächtigt, die
allgemeine Vorschrift zum Deutschlandticket ebenfalls zu verlängern
oder entsprechend anzupassen und den Höchsttarif festzulegen.
- Der Bericht zum
aktuellen Stand des Deutschlandtickets wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs.1 Satz 4 und Satz 5 des Regionalisierungsgesetzes (RegG) vom
20.04.2023 (BGBl. I, Nr. 107)
§ 8 Abs. und 8 a Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 ÖPNVG sowie Art. 3 Abs. 2 in Verbindung
mit Art. 2 Buchstabe l) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Sachdarstellung:
1. Anpassung der allgemeinen Vorschrift zum Deutschlandticket
Die aktuelle allgemeine
Vorschrift des Kreises Borken zum Deutschlandticket (KT-Beschluss vom
14.03.2024) tritt gemäß § 7 Abs. 2 zum 31.07.2024 außer Kraft.
Nach den Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen
Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 in
Nordrhein-Westfalen (im Folgenden Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket
ÖPNV NRW 2024) soll das Deutschlandticket weiterhin zu einem Preis von 49 EUR
angeboten werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden
Unsicherheiten in Bezug auf die Finanzierung und den Preis des
Deutschlandtickets, kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht über eine
allgemeine Vorschrift des Kreises Borken zum Deutschlandticket über den 31.07.2024
hinaus abgestimmt werden.
Für den Fall, dass sich Bund und Länder bis
Ende Juli 2024 für eine Fortführung des Deutschlandtickets für 49,00 EUR
aussprechen sollten, sollte der Kreis Borken die allgemeine Vorschrift
allerdings entsprechend anpassen, um sicherzustellen, dass der von Bund und
Land für das Deutschlandticket vorgesehene Höchsttarif auf dem Gebiet des
Kreises Borken festgelegt wird und die Voraussetzungen für den finanziellen
Ausgleich für Verkehrsunternehmen geschaffen werden.
2. Bericht zum Deutschlandticket - Finanzierung / Fördermittel
2024
Der Kreis Borken hat fristgerecht am
13.12.2023 einen Antrag auf Vorauszahlung von Ausgleichsleistungen für das
Deutschlandticket im Jahr 2024 bei der Bezirksregierung gestellt. Die Höhe der
Vorauszahlung beträgt rund 2,9 Mio. EUR und wird voraussichtlich hälftig im Mai
bzw. Oktober 2024 vereinnahmt. Der Kreis Borken wird diese Vorauszahlungen
jeweils bereits nach Erhalt anteilig an die Verkehrsunternehmen weiterleiten.
Dies erfolgt grds. auf der Grundlage der allgemeinen Vorschrift zum
Deutschlandticket und dient der Liquiditätssicherung der Verkehrsunternehmen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja. Dem Beschlussvorschlag zu 1. wird nicht gefolgt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Siehe Sachdarstellung
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE