Betreff
Anpassung der allgemeinen Vorschrift zum Deutschlandticket und Bericht zum Deutschlandticket
Vorlage
0082/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

  1. Soweit auf der Grundlage der Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2024 über den 31.07.2024 hinaus die Finanzierung des Deutschlandtickets gesichert ist, oder Bund und Länder eine vergleichbare Finanzierungsregelung über den 31.07.2024 hinaus treffen, wird die Verwaltung ermächtigt, die allgemeine Vorschrift zum Deutschlandticket ebenfalls zu verlängern oder entsprechend anzupassen und den Höchsttarif festzulegen.

 

  1. Der Bericht zum aktuellen Stand des Deutschlandtickets wird zur Kenntnis genommen.

 


Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs.1 Satz 4 und Satz 5 des Regionalisierungsgesetzes (RegG) vom 20.04.2023 (BGBl. I, Nr. 107)

§ 8 Abs. und 8 a Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 ÖPNVG sowie Art. 3 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 2 Buchstabe l) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Sachdarstellung:

1.    Anpassung der allgemeinen Vorschrift zum Deutschlandticket

 

Die aktuelle allgemeine Vorschrift des Kreises Borken zum Deutschlandticket (KT-Beschluss vom 14.03.2024) tritt gemäß § 7 Abs. 2 zum 31.07.2024 außer Kraft.

 

Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen (im Folgenden Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2024) soll das Deutschlandticket weiterhin zu einem Preis von 49 EUR angeboten werden.

 

Aufgrund der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf die Finanzierung und den Preis des Deutschlandtickets, kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht über eine allgemeine Vorschrift des Kreises Borken zum Deutschlandticket über den 31.07.2024 hinaus abgestimmt werden.

 

Für den Fall, dass sich Bund und Länder bis Ende Juli 2024 für eine Fortführung des Deutschlandtickets für 49,00 EUR aussprechen sollten, sollte der Kreis Borken die allgemeine Vorschrift allerdings entsprechend anpassen, um sicherzustellen, dass der von Bund und Land für das Deutschlandticket vorgesehene Höchsttarif auf dem Gebiet des Kreises Borken festgelegt wird und die Voraussetzungen für den finanziellen Ausgleich für Verkehrsunternehmen geschaffen werden.

 

 

2.    Bericht zum Deutschlandticket - Finanzierung / Fördermittel 2024

 

Der Kreis Borken hat fristgerecht am 13.12.2023 einen Antrag auf Vorauszahlung von Ausgleichsleistungen für das Deutschlandticket im Jahr 2024 bei der Bezirksregierung gestellt. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt rund 2,9 Mio. EUR und wird voraussichtlich hälftig im Mai bzw. Oktober 2024 vereinnahmt. Der Kreis Borken wird diese Vorauszahlungen jeweils bereits nach Erhalt anteilig an die Verkehrsunternehmen weiterleiten. Dies erfolgt grds. auf der Grundlage der allgemeinen Vorschrift zum Deutschlandticket und dient der Liquiditätssicherung der Verkehrsunternehmen.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja. Dem Beschlussvorschlag zu 1. wird nicht gefolgt.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Siehe Sachdarstellung

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE