Nach § 51 des Landesjagdgesetzes NW ist bei der unteren Jagdbehörde ein Jagdbeirat zu bilden. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und werden für die Dauer von 4 Jahren entsandt.
Der Jagdbeirat hat die Jagdbehörde zu beraten und ist in allen grundsätzlichen Fragen zu hören.
Der Jagdbeirat setzt sich wie folgt zusammen:
3 Jäger,
2 Vertreter der Landwirtschaft,
2 Vertreter der Forstwirtschaft,
1 Vertreter der Jagdgenossenschaften,
1 Vertreter des Naturschutzes
1 Vertreter der unteren Forstbehörden,
und dem Landrat, der die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahrnimmt.
Der Vertreter der Jagdgenossenschaften ist vom Kreis Borken („Körperschaft, die die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahrnimmt“) zu entsenden. Die anderen Mitglieder sind entweder „geborenes Mitglied“ des Jagdbeirates (Landrat als untere Jagdbehörde) oder werden von den zuständigen Verbänden bzw. der höheren Forstbehörde entsandt.
Durch Beschluss des Kreistages vom 16.01.2003 wurde Kreistagsabgeordneter Gerhard Temminghoff als Vertreter der Jagdgenossenschaften für die Zeit vom 01.04.2003 bis 31.03.2007 in den Kreisjagdbeirat entsandt. Eine erneute Entsendung nach Ablauf der 4-Jahres-Frist (§ 51 Abs. 6 LGJ NW) ist zulässig.