Der Kreistag nimmt die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung des Kreises Borken über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleisch- und Fischhygiene in der Fassung der Ergänzungsvorlage 0272/2006/1.
Rechtsgrundlage:
s. Beschlussvorlage 0272/2006
Sachdarstellung:
Zu der Vorlage 0272/2006 ist eine Ergänzungsvorlage erforderlich.
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat durch den beigefügten Erlass mitgeteilt, dass im Jahr 2007 mit einer geringeren Finanzierungsbeteilung der EU an den BSE-Unterssuchungskosten bei Rindern zu rechnen ist. Statt bisher 7,- € werden künftig nur noch 6,- € je Probe von der EU übernommen. Dies hat Auswirkungen auf die für BSE-Untersuchungen zu erhebenden Gebühren. Die vorgelegte Satzung muss in § 7 deshalb wie folgt geändert werden:
§ 7
Gebühren für fleischhygienerechtliche
Untersuchungen
an geschlachteten Rindern auf BSE
Für die fleischhygienerechtliche Untersuchungen an geschlachteten Rindern auf BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie), die gebührenmäßig nicht von der VO (EG) Nr. 882/2004 erfasst werden, wird neben den Gebühren nach den §§ 3, 4 und 6 für jedes untersuchte Tier eine Gebühr von 15,92 € je Tier erhoben. Der Betrag gemäß Satz 1 erhöht sich jedoch um bis zu 6,00 €, wenn und soweit die Kofinanzierung der EU nicht oder nur in geringerem Umfang erfolgt. Der jeweilige Differenzbetrag ist durch gesonderten Bescheid nachzuerheben.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage dargestellt.