Der Kreistag beschließt, den Budgetbeschluss künftig durch den Kreistag zu verabschieden.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Kreisordnung NRW
Sachdarstellung:
Im § 26 der Kreisordnung wird im Abschnitt 1 g) die Zuständigkeit des Kreistages für die Verabschiedung des Kreishaushaltes festgeschrieben. Durch den Budgetbeschluss, der bisher dem Kreisausschuss zugeordnet wird, werden entsprechend der vorliegenden Geschäftsanweisung die Ansätze für jedes Einzelbudget und das Gesamtbudget festgesetzt. Der Beschluss wird für die weiteren Haushaltsplanungen verbindlich.
Die Kreisordnung sieht den Budgetbeschluss konkret nicht vor, die UWG-Fraktion sieht in ihm aber eine für die gesamte anschließende Beratung des Haushaltsplanes so bedeutsame Entscheidung, dass sie durch den Kreistag zu treffen sein müsste.
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