Der Ausschuss für Umweltschutz benennt die nachfolgenden Ausschussmitglieder zur Mitwirkung in der planbegleitenden Arbeitsgruppe für den Landschaftsplan “Raesfeld”:
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Rechtsgrundlage:
§§ 16 ff des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –LG NW‑)
Sachdarstellung:
Der Vorentwurf des Landschaftsplanes “Raesfeld” wird im Frühjahr 2007 fertiggestellt. Im Rahmen des weiteren Landschaftsplanungsverfahrens wird eine planbegleitende Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern
· der beteiligten Kommunen,
· der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe,
· der Bezirksstelle für Agrarstruktur der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe,
· des Forstamtes Borken,
· der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten sowie
· je zwei Vertretern des Umweltausschusses und des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen:
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