Der JHA beschließt, das Projekt Anlauf- und Kontaktstelle Vreden („Impulse“) für weitere drei Jahre zu verlängern.
Rechtsgrundlage:
§ 16 SGB-VIII
Sachdarstellung:
Mit Beschluss des JHA vom 30.11.2000 wurde die Anlauf- und Kontaktstelle Vreden eingerichtet. Sie nahm am 30.04.2001 ihre Arbeit auf. Träger der Anlauf- und Kontaktstelle ist der SKF Ahaus-Vreden.
Mit Beschluss des JHA vom 12.01.2004 wurde die Arbeit um weitere drei Jahre bis zum 30.04.2007 verlängert. Insoweit steht jetzt die Entscheidung über die Fortführung an.
Der SKF-Vreden legt einen umfangreichen Bericht über die Jahre 2004 – 2006 vor. Er steht jeder Fraktion zur intensiven Beschäftigung mit den Ergebnissen zur Verfügung. In der Sitzung liegen darüber hinaus weitere Exemplare zur Einsicht und Mitnahme aus.
Aus Sicht der Verwaltung wird zum Projekt und zum vorliegenden Bericht wie folgt Stellung genommen:
Ausgangspunkt der Überlegungen zur Fortsetzung des Projektes ist die zugrundeliegende Konzeption mit den dort beschriebenen Zielsetzungen. Es muss die Frage beantwortet werden, ob die Ziele umgesetzt, die Zielgruppe erreicht und die Konzeption sich damit weiterhin als praxistauglich und wirksam erwiesen hat.
Als Zielgruppe werden geschiedene, getrennt lebende, ledige und verwitwete Frauen und Männer und deren Kinder definiert. Aus den spezifischen Fragen und Problemen dieser Zielgruppe ergeben sich die Ziele der Anlauf- und Kontaktstelle:
· Langfristige Hilfestellung und Unterstützung,
· Aktive Mitwirkung an der Verbesserung der Lebenssituation, z.B. bei Kinderbetreuung, Wohn- oder beruflicher Situation,
· Kooperation mit Behörden, Institutionen und Einrichtungen bei der Vernetzung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten,
· Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten, Mithilfe beim Aufbau von sozialen Kontakten.
Diese Ziele basieren auf 5 Säulen:
· Beratung
· Begegnung und Treffpunkt
· Vernetzung und Kooperation
· Öffentlichkeitsarbeit
· Bildungsarbeit, Aktionstage, Projektarbeit
Beratung
Trennung und Scheidung bzw. der Tod eines Partners erfordern eine qualifizierte Beratungsarbeit. Deshalb ist die Einzelberatung wesentlicher Bestandteil der Arbeit. Beratung wird in der Anlauf- und Kontaktstelle umfassend verstanden, d.h. Beratung in allen Lebenslagen, z.B. bei der Existenzsicherung (z.B. UVG-Leistungen, ALG II-Leistungen), Schuldenregulierung, Arbeitsbeschaffung oder Wohnungssuche. Ebenso zählt dazu die Beratung bei Gewalterfahrung (Kooperation mit Schutzeinrichtungen, Hilfe zur Trennung von den Gewalttätern) als auch Beratung in Erziehungsfragen.
Statistik der Beratungskontakte:
2004 |
2005 |
2006 |
Gesamt |
|
232 |
235 |
445 |
912 |
|
Tel. Beratung |
720 |
463 |
731 |
1.914 |
Schriftl. Kontakte |
309 |
113 |
243 |
665 |
Außerdem gelang es, 16 Frauen, die insgesamt 32 Kinder zu versorgen haben, in Arbeit bzw. Ausbildung zu vermitteln. Weitere 7 allein Erziehende konnten zu Bildungsträgern vermittelt werden.
Begegnung und Treffpunkt
Die Anlauf- und Kontaktstelle ist ein niedrigschwelliges Angebot. Es schafft Kontakte und Möglichkeit der Begegnung. Neben Gruppenangeboten werden Angebote der Information, Bildung, Aktion und Freizeitgestaltung vorgehalten. Jedes Angebot beinhaltet Kinderbetreuung.
Die Frequentierung der Gruppen stellte sich von den Teilnehmer/innenzahlen so dar:
2004 |
2005 |
2006 |
|
8 |
14 |
12 |
|
Kinder |
12 |
26 |
23 |
Gruppe II, Vreden |
X |
X |
12 |
Kinder |
21 |
||
Gruppe III, Stadtlohn |
X |
X |
14 |
Kinder |
29 |
Im September 2006 wurde aufgrund der großen Nachfrage auch eine Gruppe in Stadtlohn angeboten.
Von 2004 – 2006 fanden regelmäßig Sonntagstreffen für allein Erziehende mit ihren Kindern statt. Gerade am Sonntag, dem traditionellen Familientag, besteht häufig für allein Erziehende der Wunsch nach Kontakten. Im Rahmen des Sonntagstreffens fanden Veranstaltung und Aktionen statt, von Fahrradtouren, Wanderungen, Zoobesuchen bis hin zu bunten Nachmittagen und sportlichen Aktivitäten. Der Sonntagstreff wurde von ins. 390 Personen besucht.
Außerdem wurden ein monatlicher Frühstückstreff für allein Erziehende, eine Walking-Gruppe und eine Gruppe junger Mütter angeboten, die in 2005/2006 30 Frauen mit 38 Kindern erreichte.
Vernetzung und Kooperation
Die Anlauf- und Kontaktstelle hat sich mit allen für die Arbeit relevanten Einrichtungen und Institutionen vernetzt, sowohl im Bereich öffentlicher Träger und Einrichtungen als auch mit freien Trägern, Kirchen, Initiativen, Vereinen, Verbänden und Projekten.
Öffentlichkeitsarbeit
Eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit trug zum Bekanntheitsgrad und damit zur Teilnahme an den Angeboten wesentlich bei.
Bildungsarbeit,
Aktionstage, Projektarbeit
Im Bericht wird ein breit gefächertes Programm dargestellt. An dieser Stelle sei vor allem hingewiesen auf Veranstaltungen, die sich mit speziellen Rechtsfragen, denen allein Erziehende gegenüberstehen beschäftigten, sowie auf die Aktionswoche gegen Gewalt, auf den Kurs: Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt für Sozialhilfeempfänger/innen, auf die Radiowerkstatt, die Spielzeug- und Kleiderbörse, die Aktion „3x3 macht frei“ (3 Wochen 3 Veranstaltungen je Woche zu unterschiedlichen Themen und Aktionen), sowie den Babysitterkurs (in Zusammenarbeit mit der KFD St.-Georg Vreden), bei dem insgesamt 72 Mädchen ein Zertifikat erhalten haben.
Die Statistik hierzu enthält folgende Teilnehmer/innenzahlen:
2004 |
2005 |
2006 |
Gesamt |
|
461 |
441 |
744 |
1.646 |
|
Freizeitveranstaltungen, Sonntagstreff |
109 |
112 |
205 |
426 |
Bewertung der Arbeit der
AuK
Der vom Träger vorgelegte Bericht zeigt, dass die Anlauf- und Kontaktstelle in Vreden angenommen wird und sich im Rahmen der vor Ort angebotenen Hilfen etabliert hat.
Die Frequentierung ist hoch und das bereits über einen Zeitraum von 6 Jahren hinweg. In 2006 wurde die Anzahl der Personen, die die Anlauf- und Kontaktstelle aufsuchten, noch einmal deutlich gesteigert. Dies weist darauf hin, dass die Einrichtung angenommen wird und das Konzept aufgegangen ist. Es werden verschiedene inhaltliche Schwerpunkte gesetzt, die durch zwei Halbtagskräfte optimal umgesetzt werden.
Die Flexibiltät der Arbeit wird z.B. darin sichtbar, dass auch Angebote an Sonntagen vorgehalten werden. Hier hat sich die Anlauf- und Kontaktstelle auf die Bedarfe der Zielgruppe konsequent eingestellt.
Die hohe Zahl der Teilnehmer/innen gibt weiter darüber Auskunft, dass das Programm, das z.T. mit den Besuchern/innen gemeinsam erarbeitet wird, die Fragen und die Lebenssituation der Zielgruppe trifft.
Aus Sicht der Verwaltung ist das mit der Anlauf- und Kontaktstelle verfolgte Ziel der Prävention von Hilfen durch niedrigschwellige Angebote erreicht worden. Es werden über die dort angebotenen Projekte, Aktionen und Beratungen frühzeitig Möglichkeiten der Problembewältigung aufgezeigt, die der Verdichtung von Problemlagen vorbeugen. Ohne die o.g. Angebotspalette wäre es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Steigerung der ambulanten oder stationären Jugendhilfemaßnahmen gekommen.
So hatte Vreden bsplw. im Jahre 2001 (Stichtag 31.12.) 19 Kinder und Jugendliche in Heimerziehung, am 31.12.2005 waren es 10 Kinder/Jugendliche. Damit hatte Vreden einen niedrigen Durchschnittswert in 2005 bezogen auf 1.000 Einwohner unter 18 Jahren (Vreden: 1,8 Fälle, Kreisdurchschnitt: 2,1 Fälle).
Bei den flexiblen Erziehungshilfen hat Vreden, wie alle anderen Sozialräume auch, Anstiege zu verzeichnen. Allerdings kann man es als für den größten Sozialraum im Zuständigkeitsbereich als Erfolg bewerten, dass der Fallzahlendurchschnitt am 31.12.2005 bei 5,9 Fällen pro 1.000 Einwohner unter 18 Jahren liegt (Kreisschnitt: 6,1 Fälle).
Diese Daten lassen die Bewertung zu, dass die Anlauf- und Kontaktstelle einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der Jugendhilfeinfrastruktur in Vreden leistet.
Die Stadt Vreden ist der gleichen Auffassung.
Damit können die eingangs gestellten Fragen positiv beantwortet werden. Eine Weiterführung wird deshalb aus Sicht der Verwaltung befürwortet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtbetriebskosten belaufen sich auf rd. 68.000,-- € p.a. Die bisher geltende Finanzierungsvereinbarung, wonach vom Kreis 2/3 der Kosten und 1/3 von der Stadt Vreden und dem Träger aufgebracht werden, soll so weitergeführt werden. Für den Kreis würde das jährliche Kosten von 44.880,-- € p.a. bedeuten. Die Mittel stehen haushaltsmäßig zur Verfügung.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Bei Nichtförderung müsste die Arbeit der AuK eingestellt werden.