1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die mit Beschluss vom 07.12.2004 getroffene Vereinbarung über die Finanzierung und Abrechnung der Leistungen der Caritasverbände für die Dekanate Ahaus-Vreden, Bocholt und Borken mit den Jugendämtern im Kreis Borken im Rahmen der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII, die im Rahmen einer Erprobungsphase bis zum 31.12.2006 Gültigkeit hatte und vom Jugendhilfeausschuss mit Beschluss vom 21.12.2006 (Vorlage Nr. 0305/2006) bis zum 31.03.2007 verlängert wurde, zu verlängern. Grundlage für die Verlängerung sind die mit den Caritasverbänden vereinbarte Leistungsbeschreibung, die verbindlichen Eckpunkte für das Abrechnungsverfahren sowie das Controlling der Erziehungsberatung im Kreis Borken.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass diese Grundlagen rückwirkend ab dem 01.01.2007 bis zum 31.12.2008 gelten.
Rechtsgrundlage:
§ 28 SGB VIII
Sachdarstellung:
Die Finanzierungsmodalitäten für die Erziehungsberatung sind ab dem 01.01.2005 grundlegend verändert worden. Eine genaue Beschreibung ist der Sitzungsvorlage Nr. 0391/2004 von der Sitzung des JHA am 07.12.2004 zu entnehmen. Mit den Caritasverbänden ist eine Erprobungsphase von zwei Jahren vereinbart worden.
Wie in der Sitzungsvorlage Nr. 0305/2006 für die JHA-Sitzung am 21.12.2006 bereits beschrieben, wurden die Verhandlungen zur Weiterführung der Vereinbarung ab dem 02.06.2006 zwischen den Jugendämtern und den Caritasverbänden aufgenommen. Eine Einigung konnte bis zur letzten Sitzung in 2006 aus zeitlichen Gründen nicht erzielt werden, so dass entsprechend dem Beschluss des JHA die bis dahin geltenden Modalitäten für ein Quartal in 2007 zunächst weitergeführt werden sollten. Am 24.01.2006 fand ein weiteres Verhandlungsgespräch zwischen Vertretern der Caritasverbände und Vertreterin und Vertretern der Jugendämter statt. Hierbei wurde ein Ergebnis erzielt, das nach einem internen Abstimmungsprozess unter den Caritasverbänden am 09.02.2007 bestätigt wurde.
Das Ergebnis beinhaltet, dass die bisherige Leistungsbeschreibung weiterhin die Grundlage der Leistungen der Caritasverbände darstellt. Darauf basieren die verbindlichen Eckpunkte für das Abrechnungsverfahren ab dem 01.01.2007. Da im 1. Quartal 2007 noch keinerlei Abrechnungen erfolgt sind, haben sich Caritasverbände und Jugendämter darauf verständigt, die Neuregelung ab dem 01.01.2007 rückwirkend zu vereinbaren.
Die Laufzeit der Vereinbarung wurde auf zwei Jahre festgelegt, ein einmaliges Kündigungsrecht für beide Seiten wurde vereinbart.
Die Controllingaspekte wurden ebenfalls modifiziert, hierin eingeflossen sind die beiderseitigen Erfahrungen im Rahmen der Erprobungsphase.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?