Betreff
Verlagerung des Schulstandortes der Hans-Christian-Andersen-Schule (Nebenstelle Gronau) von der Stadt Gronau in die Stadt Ahaus und Errichtung eines Ersatzgebäudes auf einem Gelände neben dem BOZ in Ahaus
Vorlage
0023/2007
Art
Beschlussvorlage öffentlich

1.    Der Schulstandort der Hans-Christian-Andersen-Schule (Nebenstelle Gronau) wird von der Stadt Gronau in die Stadt Ahaus verlagert.

2.    Das Ersatzgebäude wird auf einem Gelände neben dem BOZ in Ahaus errichtet.


Rechtsgrundlage:

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Sachdarstellung:

 

Die in Trägerschaft des Kreises Borken befindliche Hans-Christian-Andersen-Schule (Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) unterhält in Gronau, Eichenhof 12a, einen Nebenschulstandort. Das Gebäude wurde am 01.08.1997 von der Stadt Gronau angemietet und befindet sich inzwischen in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die notwendigen Sanierungskosten betragen rd. 600.000,-- €, ggf. auch mehr. Eine Sanierung macht aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn. Die Errichtung eines neuen Gebäudes an diesem Standort – reines Wohngebiet – scheidet bei einer gerechten Abwägung der unterschiedlichen Interessenlagen aus. Alternativstandorte sind von der Stadt Gronau nicht angeboten worden. Auch besitzt der Kreis Borken in Gronau kein geeignetes Grundstück, das mit einem entsprechenden Ersatzgebäude bebaut werden könnte.

Aufgrund der bestehenden Schülerströme (von den rd. 55 Schülern  kommt die Hälfte aus dem Umkreis von Gronau, die andere Hälfte aus Ahaus und Umgebung) kommt eine Verlagerung des Schulstandortes nur innerhalb des Nordkreises in Betracht. Ein geeigneter Standort ist demzufolge das im Eigentum der Stadt Ahaus stehende Gelände am BOZ in Ahaus. Dort steht eine ausreichend große Grundstücksfläche zur Verfügung, auf der ein ein- bzw. zweigeschossiges Gebäude errichtet werden kann. Weiterhin hat eine Bebauung an diesem Standort den Vorteil, dass die Werkstätten und der hauswirtschaftliche Bereich des BOZ sowie die naheliegenden Sporthallen des Kreises von der Schule mitgenutzt werden können. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung der Baukosten.

Der Schul- und Kulturausschuss der Stadt Ahaus hat in seiner Sitzung am 05.03.2007 dem Rat der Stadt Ahaus (Sitzung am 28.03.2007) einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

„Der Rat nimmt die seitens des Kreises Borken vorgesehene Verlagerung der Nebenstelle der Hans-Christian-Andersen-Schule von Gronau nach Ahaus zustimmend zur Kenntnis.“

Bei der Bemessung des Raumbedarfes sind die „Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen“ zu beachten. Danach müssten folgende Räume geschaffen werden:

6 Klassenräume (für bis zu 10 Schüler)

2 Klassenräume (für bis zu 16 Schüler)

4 Gruppenräume

1 EDV-Fachraum

1 Naturwissenschaftsraum

1 Mehrzweckraum (einschließlich Nebenraum)

Daneben besteht weiterer Raumbedarf für eine Bücherei/Lehrmittelraum, einen
Test-/Sozialpädagogikraum sowie einen Psychomotorikraum. Für den Verwaltungsbereich werden  Schulleiterzimmer, Sekretariat, Lehrerzimmer für 15 Pädagogen sowie ein Lehrerarbeitszimmer mit zwei Arbeitsplätzen benötigt. Insgesamt ergibt sich demnach ein Flächenbedarf von ca. 725m² plus einer noch nicht bestimmbaren Größe für ein Forum bzw. Begegnungshalle, evtl. verbunden mit dem Eingangsbereich des Gebäudes. Außerdem sind Toiletten, Hausmeisterraum, Putzmittelraum etc. zu berücksichtigen. Die benötigte Nutzfläche beträgt insgesamt rd. 1.000 m².

Vom Betrieb 81 ist eine vorläufige Kostenschätzung auf der Grundlage des Raumprogrammes erstellt worden. Danach ist von Baukosten i.H.v. ca. 2,75 Mio. € auszugehen. Hinzu kommt ein Betrag i.H.v. 150.000,-- € für die Ausstattung der Schule mit Einrichtungsgegen­ständen sowie Lehr- und Lernmitteln. Endgültig ergeben sich die Gesamtkosten aus den Ausschreibungsergebnissen. Die Entwurfsplanung sowie die Bauleitung werden vom Betrieb 81 durchgeführt. An der Ausführungsplanung und der Erstellung der Leistungsverzeichnisse soll ein freiberufliches Architekturbüro beteiligt werden. Der Schulbetrieb soll spätestens zum Schulhalbjahr 01.02.2009 aufgenommen werden.

Die Prognose der Schülerzahlen in den nächsten Schuljahren ist mittel- und langfristig schwierig. Aus den Bevölkerungsprognosen für den Kreis Borken ist zu entnehmen, dass der Ausgangswert, nämlich die Bevölkerung in der entsprechenden Altersstufe (6-16 Jahre) absinken wird. Die zur Verfügung stehende „Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung 2002 bis 2020“ geht davon aus, dass die 6-16-jährige Bevölkerung von 2004 = 53.735 bis 2020 auf 41.282 zurückgehen wird. Dies entspricht einem Rückgang von rd. 23%. Ein zweiter Faktor betrifft den Anteil der Schüler an der Bevölkerung in der entsprechenden Altersgruppe. Hier ist aber der Wert so gering, dass schon minimale Veränderungen unverhältnismäßige Auswirkungen bei den zu ermittelnden Schülerzahlen hätten. Insofern bleibt keine andere Möglichkeit, als vom Status Quo auszugehen. Dies scheint auch deshalb vernünftig, weil bereits in der Vergangenheit festzustellen war, dass sich die Schülerzahl nicht parallel zur Bevölkerungszahl entwickelt hat. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass evtl. Änderungen der Schülerzahlen nicht automatisch eine Änderung in der Zahl der Klassen zur Folge haben. Die denkbare Bandbreite zeichnet sich auch schon in der aktuellen Klassenbildung ab, die von 5 bis 17 Schülern in einer Klasse reicht.

Aufgrund der geografischen Gegebenheiten im Kreis Borken ist es unumgänglich, zwei Schulstandorte für die Hans-Christian-Andersen-Schule vorzuhalten. Dies allein schon aus dem Grunde, weil sonst eine Beförderung der Schüler mit dem Schülerspezialverkehr bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln in dem vorgegebenen Zeitlimit nicht gewährleistet werden kann. Außerdem ist aufgrund der Bevölkerungsstruktur davon auszugehen, dass langfristig ausreichend Schülerpotential für diesen Schultyp im Nordkreis vorhanden sein wird.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

(siehe Anmerkung)

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?

Anmerkung:

Im Haushalt 2006 wurden bereits 200.000,- € und im Haushalt 2007 weitere 2.050.000,- € eingestellt. Der verbleibende Rest i. H. v. 650.000,- € muss im Haushalt 2008 berücksichtigt werden.