Betreff
Einrichtung eines offenen Ganztagsbetriebes an der Brüder-Grimm-Schule - Förderschule für sprachliche Entwicklung - des Kreises Borken in Gescher
Vorlage
0033/2007
Art
Beschlussvorlage öffentlich

1.)   Der Kreis Borken richtet mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 den Offenen Ganztagsbetrieb in der Brüder-Grimm-Schule Gescher für 2 Gruppen ein.

2.)   Neubau eines Gebäudes für eine Nutzung als Offene Ganztagsschule auf dem Areal der alten Hausmeisterwohnung der Brüder-Grimm-Schule.

 


Rechtsgrundlage:

Rd.Erl. d. Ministeriums f. Schule, Jugend u. Kinder v. 12.02.2003 (Abl. NRW. S. 43)

 


Sachdarstellung:

 

Im April 2006 beantragte die Brüder-Grimm-Schule die Errichtung eines Offenen Ganztagsbetriebes am Standort Gescher. Ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz wurde am 06.04.2006 gefasst. Eine erste Abfrage ergab, dass 19 Eltern Interesse und Bedarf für eine qualifizierte Betreuung ihrer Kinder auch am Nachmittag bekundeten. Es liegen z.Zt. 24 Anmeldungen interessierter Eltern vor, so dass 2 Gruppen mit jeweils 12 Kindern gebildet werden können.

 

 

Trägerschaft:

Über die Arbeitsgemeinschaften zur Jugendhilfeplanung wurden interessierte Träger gebeten, sich für eine Trägerschaft für das offene Ganztagsschulangebot zu bewerben. Mit dem Caritasverband Borken, der Evangelischen Jugendhilfe Münsterland sowie dem Kreissportbund wurden Abstimmungsgespräche vor Ort an der Schule geführt. Alle Träger haben auf dieser Basis ein Angebot vorgelegt. Der Caritasverband hat dabei das leistungsfähigste Angebot eingereicht.

 

 

Finanzierung der lfd. Kosten

Das Land NRW gewährt für Förderschulen pro Kind eine Zuwendung i.H.v. 1.230 €. Hinzu kommt ein Förderanteil seitens des Schulträgers von 410 €. Darüber hinaus können 0,1 Lehrerstelle pro Gruppe kapitalisiert werden; d.h., statt des Lehrereinsatzes werden pro Kind 430 € an zusätzlichem Landeszuschuss gewährt. Es steht dann pro Kind eine Gesamtsumme von 2.070 € pro Schuljahr zur Verfügung.

 

Bei 24 Kindern stehen demzufolge 49.680 € zur Verfügung

 

Elternbeiträge

Seit dem 01.08.2006 kann eine monatliche Beteiligung der Eltern von max. 150 € (vorher 100 €) erhoben werden. Dabei sollte eine soziale Staffelung sowie ermäßigte Beträge für Geschwisterkinder vorgesehen werden. In Anlehnung an die Regelungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) sollte die Beitragserhebung von der Höhe des Jahreseinkommens der Eltern abhängig gemacht werden. Für den Kreis würde sich in Anlehnung an diese Regelungen folgende Beitragsstufen ergeben:

 

Beitragsstufe

Jahreseinkommen

Kostenbeitrag

Stufe I

  bis 12.271,00 €

    0,00 €

Stufe II

  bis 24.542,00 €

  26,00 €

Stufe III

  bis 36.813,00 €

  57,00 €

Stufe IV

  bis 49.084,00 €

  83,00 €

Stufe V

  bis 75.000,00 €

100,00 €

Stufe VI

über 75.000,00 €

150,00 €

 

Nach vorsichtigen Schätzungen könnten Elternbeiträge von durchschnittlich 50 € pro Monat realisiert werden. Bei Teilnahme von 24 Kindern am offenen Ganztagsbetrieb ergeben sich hier Jahreseinnahmen i.H.v. 14.400 €.


 

Investive Massnahmen und deren Finanzierung

Gem. Erlaß werden Maßnahmen in und an Schulen im Primarbereich gefördert, die im Zeitraum zwischen dem 01.08.2003 und dem 31.07.2007 in offene Ganztagsschulen umgewandelt werden. Die Antragstellung hat bis spätestens zum 30.04.2007 zu erfolgen.

 

Pro eingerichteter Gruppe stünden vorbehaltlich einer Bewilligung der Bezirksregierung Münster insgesamt Zuwendungsmittel in Höhe von 115.000 € für investive Maßnahmen zur Verfügung. Dieser Festbetrag darf 90% der tatsächlichen Gesamtkosten nicht überschreiten. Folglich muss der Schulträger pro Gruppe mindestens 12.778 € (10%) selbst aufbringen. Diese Leistung kann allerdings auch durch unbare Mittel (z.B. Ingenieurleistungen) erbracht werden.

 

Ein Neubau auf dem Gelände der alten Hausmeisterwohnung wird nach Einschätzungen von Betrieb 81 mit mindestens 250.000 € veranschlagt werden müssen. Rechnet man die Kosten für die Ersteinrichtung (Küche, Tische, Stühle etc.) hinzu, ergeben sich Gesamtkosten i.H.v. 300.000 €. Bei Einrichtung von zwei Gruppen könnte dann der volle Förderbetrag (230.000 €) in Anspruch genommen werden.

 

Mit der Fertigstellung des Gebäudes kann frühestens zum Schulhalbjahr 2007/2008 gerechnet werden. Demzufolge müsste der Offene Ganztagsbetrieb zunächst provisorisch in den vorhandenen Räumen der Schule sichergestellt werden.

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand in 2007 ist im laufenden Budget finanziert:

(siehe Anmerkung)

Ja

 

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

 

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?

Ab 2008 muss das Budget entsprechend der unten aufgeführten Unterdeckung angepasst werden.

 

 

Anmerkung:

 

1.)   Kosten für den lfd. Betrieb bei Zustandekommen von 2 Gruppen:

       Ausgehend von einer Anmeldezahl von 24 Kindern ergeben sich Landeszuschüsse i.H.v. 39.840 € (1.660 € x 24 Kinder). Rechnet man die zu erwartenden durchschnittlichen Elternbeiträge (50 € x 12 Monate x 24 Kinder) sowie den Förderanteil des Schulträges (410 € x 24 Kinder) hinzu, ergeben sich Gesamteinnahmen i.H.v. 64.080 €. Die Kosten gem. Kalkulation des Caritasverbandes belaufen sich für das Schuljahr 2007/2008 auf 68.668 €. Es verbleibt bei einer Unterdeckung von 4.588 €, die durch den Schulträger zu tragen wäre.

 

2.)   Investitionen für die Errichtung eines Neubaus bei Zustandekommen von 2 Gruppen:

       Der Schulträger erhält unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch das Land Fördergelder i.H.v. 230.000 €. Bei einem Finanzvolumen von 300.000 € verbleibt es bei einem Eigenanteil seitens des Kreises von 70.000 €, der aus Mitteln der Bauunterhaltung getragen werden muss.

 

Nach Auskunft der Bezirksregierung Münster sind die Bewilligungschancen für eine Zuwendung als gut anzusehen.

 

Anlagen:

- Ganztagskonzept der Brüder-Grimm-Schule

- Vorläufige Wochenplanung