Der Bericht zum abgelaufenen Frauenförderplan 2004 – 2006 wird zur Kenntnis genommen. Der Frauenförderplan für die Jahre 2007 – 2009 einschließlich seiner Anlagen wird gem. § 5a LGG beschlossen
Rechtsgrundlage:
§ 5a Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NW
Sachdarstellung:
Im Januar 2004 hat der Kreistag den fortgeschriebenen Frauenförderplan (FFP) für die Jahre 2004 – 2006 beschlossen. § 5a LGG sieht vor, dass dem Kreistag nach Ablauf des FFP ein Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zusammen mit der Fortschreibung des FFP vorzulegen ist.
Der Bericht zum FFP für die Jahre 2004 – 2006 ist beigefügt (Anlage 1).
Der Frauenförderplan 2007 – 2009 erfährt, neben einigen redaktionellen Anpassungen, im Wesentlichen drei Änderungen:
1. Im Themenbereich „V. Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen“ wird folgende Umformulierung eingebracht, die sich an der gesetzlichen Formulierung im Landesgleichstellungsgesetz NW orientiert:
„Grundsätzlich sind alle Stellen in Teilzeit besetzbar, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.“
2. Die Berichtspflicht der Facheinheiten wird konkretisiert und nicht mehr jährlich eingefordert. Diese wird zeitlich an die Fortschreibung des FFP gebunden. Im Themenbereich „IX. Controlling“ wird daher folgende Ergänzung eingebracht:
„Der Berichtspflicht ist rechtzeitig vor der Fortschreibung des Frauenförderplans nachzukommen.“
3. Unter Abschnitt „X. Gleichstellungsbeauftragte“ ist das Teilnahmerecht der Gleichstellungsbeauftragten an allen Besprechungen der Dienststelle, die Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs betreffen, geregelt. Die Aufzählung der ihr zustehenden Rechte wird wie folgt erweitert:
„- Beteiligung bei der Umsetzung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD); Beratende Mitwirkung in der Betrieblichen Kommission“
Eine Übersicht über die textlichen Änderungen gibt Anlage 2. Aktualisiert wurden die Anlagen zum FFP:
· Personalstrukturstatistik zum Stichtag 30.06.2006 (Anlage 3)
· Stellenbesetzungsprognose mit Zielvorgabe Quotierung (Anlage 4)
Der dem Kreistag vorliegende Entwurf des FFP für die Kreisverwaltung Borken ist abgestimmt mit der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat. Die Gleichstellungsbeauftragte hat gem. § 17 LGG bei der Aufstellung des FFP mitgewirkt und der Personalrat war im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gem. § 73 Landespersonalvertretungsgesetz entsprechend beteiligt.
Im Arbeitskreis für die Gleichstellung von Frau und Mann wurde der Entwurf des neuen FFP am 14.03.2007 vorgestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bericht zum FFP 2004 – 2006 zur Kenntnis zu nehmen und den „neuen“ FFP für die nächsten drei Jahre zu beschließen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?
Anlagen: