Dem
Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Gescher
und dem Kreis Borken über die Fortsetzung der kaufmännischen und technischen
Geschäftsbesorgung für das Abwasserwerk der Stadt Gescher wird zugestimmt.
Rechtsgrundlage:
§ 23 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GKG)
Sachdarstellung:
Mit öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen vom 26.06.2002, 10.03.2003 und 23.04.2004 hat die Stadt Gescher den Kreis Borken mit der kaufmännischen und technischen Geschäftsbesorgung für das Abwasserwerk Gescher beauftragt. Die Durchführung des Vertrages obliegt auf Kreisseite der EGW. Der Kreistag hatte der Zusammenarbeit zuletzt in seiner Sitzung am 20.02.2003 (KT-Vorlage 0026/2003) zugestimmt. Mit Vereinbarung vom 23.04.2004 wurde die Laufzeit des Vertrages um drei weitere Jahre bis zum 19.04.2007 verlängert.
Nach der Umstellungs- und Probephase konnten insbesondere durch Verbesserung der Kostenstrukturen bisher bestehende Verluste des Abwasserwerkes ausgeglichen werden. Ab dem Jahr 2004 konnten zusätzlich zu einer Gewinnausschüttung an die Stadt Gescher jeweils bilanzielle Jahresüberschüsse erwirtschaftet werden. Gleichzeitig konnten die Entwässerungsgebühren und die Kanalanschlussbeiträge gesenkt werden.
Aufgrund dieser positiven Entwicklungen beabsichtigt die Stadt Gescher, die Zusammenarbeit mit der EGW fortzuführen.
Die hierzu erforderliche öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist dem Kreistag sowie der Stadtvertretung der Stadt Gescher zur Entscheidung vorzulegen und bedarf anschließend der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Neben der Aktualisierung der Entgeltvereinbarung sind in den nun vorliegenden Vertragsentwurf Regelungen zur Stellung und zur Besetzung der Betriebsleitung aufgenommen worden. Diese Regelungen geben in erster Linie gesetzliche Vorgaben wieder und legen das in der Praxis bisher unstrittige Verfahren zur Besetzung der Betriebsleitung noch einmal schriftlich fest. Der Leistungskatalog für die technische Geschäftsbesorgung ist um die Aufgaben des Hochwasser- und Gewässerschutzes (Ziffer 1.15) ergänzt worden. Die Vereinbarung soll mit einer Laufzeit von 5 Jahren ab dem 19.04.2007 verbunden mit einer Verlängerungsoption um jeweils weitere 5 Jahre abgeschlossen werden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?
Dem Wunsch der Stadt Gescher auf Fortsetzung der Zusammenarbeit wird nicht entsprochen.
Anlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Anlage 1 - Leistungsumfang
Anlage 2 - Entgeltberechnung