Betreff
Resolution zur Reform des Sparkassengesetzes und der Gemeindeordnung Antrag der SPD-Fraktion vom 06.03.2007
Vorlage
0051/2007
Art
Antrag SPD-Fraktion

Die SPD Kreistagsfraktion sieht die Notwendigkeit, sich in die Diskussion über die Reform des Sparkassengesetzes und der Gemeindeordnung einzubringen. Aus diesem Grund beantragen wir, in den oben genannten Sitzungen eine Resolution zu den geplanten Reformen zu beschließen:

  1. Der Kreistag Borken lehnt die beabsichtigte Änderung der Kreisordnung und des Kommunalwahlgesetzes und die damit einhergehende Verlängerung der Wahldauer für Landräte auf 6 Jahre ab.

  1. Der Kreistag Borken lehnt die im Rahmen der Reform der Gemeindeordnung vorgesehene Änderung des § 107 ab.

  1. Der Kreistag Borken spricht sich für den Erhalt kommunal und regional verankerter Sparkassen in öffentlich rechtlicher Trägerschaft aus. Eine von der Landesregierung angestrebte Änderung des Sparkassengesetzes , die u. a. eine Privatisierung bzw. Teilprivatisierung und eine Einschränkung des Gemeinnützigkeitsauftrages der Sparkassen vorsieht, wird vom Kreistag Borken abgelehnt.

Sachdarstellung:

Zu 1:

Die von der Landesregierung geplante Verlängerung der Wahldauer für Landräte auf 6 Jahre, mit der einhergehenden Entkopplung von den Kommunalwahlen, schwächt den politischen ehrenamtlichen Raum. Die höhere Anzahl der Wahlen bringt für die ehrenamtlich arbeitenden Parteimitglieder vor Ort einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand und Kosten mit sich, die nur schwer zu schultern sind. Gleichzeitig steht zu befürchten, dass die Politikverdrossenheit zunehmen und die Wahlbeteiligung abnehmen wird.

Zu 2:

Im Zuge der von der Landesregierung geplanten Reform der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung ist auch eine Änderung des § 107 vorgesehen. Die wirtschaftliche Betätigung der Städte, Gemeinden und Kreise soll massiv eingeschränkt werden. Zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben sollen kommunale und regionale Unternehmen, wie insbesondere die Stadtwerke, nur noch dann herangezogen werden, wenn private Unternehmen diese Aufgabe nicht ebenso gut erfüllen können. Danach wäre öffentlichen Unternehmungen in kommunaler und regionaler Trägerschaft nur noch das wirtschaftliche Engagement in jenen Feldern erlaubt, in denen private Anbieter keine vergleichbaren Leistungen erbringen können. In Konsequenz würde dies mittel- und langfristig bedeuten, dass private Leistungserbringer die öffentlichen Unternehmen mittels strategisch eingesetzten Preisdumpings vom Markt drängen und somit wichtige Funktionen der kommunalen Daseinsvorsorge dem Diktat privatwirtschaftlicher Gewinnerwartungen und Interessenlagen unterworfen würden. Regionale und kommunale Unternehmen haben sich als zuverlässige Partner der Bürgerinnen und Bürger erwiesen und sind zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben in den Feldern der Energie- und Wasserversorgung, des ÖPNV, des Wohnraumangebotes und der Abfallentsorgung unabdingbare Garanten einer effektiven Leistungserbringung.

Zu 3:

Die Landesregierung beabsichtigt das Sparkassengesetz zu reformieren. Damit soll nicht zuletzt der Weg für eine Privatisierung dieser Kreditinstitute frei gemacht werden. Der Kreistag Borken sieht dafür keinen Handlungsbedarf, da die Sparkassen in ihrer bisherigen öffentlich - rechtlichen Organisationsform wichtige Funktionen für die kommunale und regionale Entwicklung erfüllen. Die Sparkassen haben sich immer als verlässliche Partner der heimischen Wirtschaft erwiesen und versorgen alle Menschen mit unabdingbaren Finanzdienstleistungen, die bei einer Privatisierung gefährdet würden. Ebenso ist das Girokonto für Jedermann in Gefahr. Nicht zuletzt ist ebenso an das vielfältige Engagement der Sparkassenstiftungen zu denken, die durch ihre Unterstützung von zahlreichen Kultur- Sport - und Sozialprojekten auf kommunaler und regionaler Ebene das Gemeinwohl nachhaltig fördern.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Schulte