Betreff
Einrichtung von Familienzentren im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Jugend und Familie des Kreises Borken
Vorlage
0052/2007
Aktenzeichen
51
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung den weiteren Ausbau von 13 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren entsprechend den nachfolgend in dieser Vorlage aufgelisteten Kriterien voranzubringen. Dies soll in folgenden Schritten erfolgen:

1.    Eine Ausschreibung der Einrichtung von Familienzentren unter Benennung der Kriterien wird an alle Kindertageseinrichtungen und deren Träger gesandt. Bis zu einem festge­legten Datum können sich alle Kindertageseinrichtungen bewerben, wobei die Kinder­tageseinrichtungen, die sich bereits in der ersten Projektphase des Landes beworben haben, keine erneuten Unterlagen einreichen müssen, sondern ihre Bewerbung bestäti­gen und die Unterlagen ergänzen können.

2.    Eine Vorauswahl aus den vorliegenden Bewerbungen wird durch den Fachbereich Ju­gend und Familie in enger Abstimmung mit den Kommunen und den Trägern getroffen.

3.    Das Ergebnis wird in einer Vorlage dem Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sit­zung vorgestellt mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag.

4.    Der dann gefasste Beschluss des Jugendhilfeausschusses wird bis zum 29.06.2007 an das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nord­rhein-Westfalen weitergeleitet.


Rechtsgrundlage:

Laut Schreiben vom 05.02.2007 des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und In­tegration des Landes Nordrhein-Westfalen hat es sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2012 in Nordrhein-Westfalen 3000 Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.


Sachdarstellung:

In einer in 2006 gestarteten Pilotphase des Landes zur Weiterentwicklung von Kindertagesein­richtungen zu Familienzentren wurden von den 12 Bewerbungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Jugend und Familie zwei Einrichtungen ausgewählt, die an der Qualifizie­rung durch PädQuis (Pädagogische Qualitäts-Informationssysteme gGmbH – Kooperations­institut der Freien Universität Berlin) derzeit teilnehmen und kurz vor der Zertifizierung zum Güte­siegel Familienzentrum stehen (St. Walburga und Marienheim Kindergarten in Velen-Ramsdorf in Trägerschaft der kath. Kirche und das DRK-Haus für Kinder in Isselburg-Anholt).

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit Schreiben vom 05.02.2007 mit, dass es sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt hat, bis zum Jahr 2012 in Nordrhein-Westfalen 3000 Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiterzuentwickeln.

Die Auswahl der Familienzentren soll künftig maßgeblich durch die Jugendämter bzw. durch die Kreise und Kommunen erfolgen.

Auf der Basis der Kinder von 0 bis 6 Jahren hat das Land für jeden Jugendamtsbezirk ein Kon­tingent ermittelt, das die Anzahl der Förderung im Jahr 2007 sowie die der Endstufe im Jahr 2012 enthält. Demnach können in 2007 insgesamt 15 Familienzentren eingerichtet werden, wo­bei die zwei Einrichtungen des Landesprojektes angerechnet werden, so dass in 2007 13 wei­tere Familienzentren entwickelt werden können. Bis 2012 soll die Weiterentwicklung von insge­samt 38 Familienzentren in unserem Zuständigkeitsbereich ermöglicht werden.

Durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses sollen geeignete Einrichtungen ausgewählt wer­den, die dann eine Landesförderung von 12.000 € pro Jahr erhalten. Zugleich werden sie zur Zertifizierung des Gütesiegels zugelassen, die binnen eines Jahres erfolgen muss. Gelingt dies nicht, erhalten die Einrichtungen ein zweites gefördertes Entwicklungsjahr, bei einem weiteren negativen Ausgang läuft die Förderung aus.

Es ist möglich, dass sich mehrere Kindertageseinrichtungen zu einem Verbund zusammen­schließen und sich dann gemeinsam zum Familienzentrum entwickeln. Es erfolgt jedoch keine Förderung für jede an dem Verbund beteiligte Einrichtung, sondern eine Gesamtförderung von 12.000 € für den Verbund.

Bei der Auswahl der Einrichtungen sollen folgende Kriterien zugrunde gelegt werden:

1.    Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien

2.    Familienbildung und Erziehungspartnerschaft

3.    Kindertagespflege

4.    Vereinbarkeit von Beruf und Familie

5.    Sozialraumbezug

6.    Kooperation und Organisation

7.    Kommunikation

8.    Leistungsentwicklung und Selbstevaluation

Analog der Kriterien des MGFFI schlägt der Fachbereich Jugend und Familie vor, die Bewer­bungskriterien wie folgt auszugestalten:

Grundvoraussetzungen (die aktuell vorhanden sein müssen)

1.    Die Kita sollte über eine räumliche Ausstattung verfügen, die eine Weiterentwick­lung zum Familienzentrum zulässt.

2.    Die Kita sollte über Öffnungszeiten verfügen, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht. Eine Übermittagbetreuung der Kinder ist im Angebot.

3.    Die Kita sollte eine Beschreibung ihres Sozialraumes vorlegen können und einen Bezug zu ihrer Arbeit in der Kita herstellen können.

4.    Eine schriftliche Konzeption der Kita sollte vorliegen.

Basisleistungen (die als Familienzentrum inhaltlich besetzt werden sollen)

1.    Die Kita sollte eine schriftliche Konzeption vorlegen, die eine Darstellung über die Entwick­lung zum Familienzentrum enthält.

2.    Die Kita sollte ein Konzept für die Zusammenarbeit Kita und Kindertagespflege vorlegen. Sie sollte bereit sein zur Zusammenarbeit und räumliche Bedingungen schaffen können, wo Tagesmütter-Cafes etc. stattfinden können.

3.    Die Kita hat konzeptionell festgelegt, wonach Beratungsbedarfe erkannt werden und eine entsprechende Weitervermittlung und Begleitung erfolgt.

4.    Die Kita soll ein aktuelles Verzeichnis der Kooperationspartner, in dem Anschriften, zent­rale Ansprechpartner, Aufgaben und Leistungen der Kooperationspartner angegeben sind, vorlegen.

Ausbaustrukturen (individuelles Profil)

Die weiteren Schwerpunkte für die Entwicklung zu Familienzentren können von den jeweiligen Kitas wahlweise im ersten Schritt angeboten werden wie Flyer, Broschüren, Infoblätter mit Dar­stellung des Angebotes etc.

Die Vorauswahl des Fachbereiches Jugend und Familie erfolgt nach den vorstehenden Kriterien sowie der Maßgabe, dass möglichst in allen Kommunen im Zuständigkeitsbereich ein Familien­zentrum entwickelt werden soll.

In der Anlage ist eine Auflistung beigefügt, in der die mögliche Zahl von Familienzentren je Kommune auf der Grundlage der Kinder von 0 bis 6 Jahren ausgewiesen wird zunächst für 2007 und die Weiterentwicklung bis 2012. Die Auflistung gilt ebenfalls als Grundlage für die Voraus­wahl.