Betreff
Bleiberecht für geduldete Ausländer Anfrage der SPD-Fraktion vom 17.03.2007
Vorlage
0059/2007
Art
Anfrage SPD-Fraktion
Sachdarstellung:
1. Wieviele der geduldeten Ausländer im Kreis Borken erfüllen die Voraussetzungen des Bleiberechts nach der Einigung in der großen Koalition am 12. März 2007 und bekommen eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe "?
- Wie sieht eine derartige Aufenthaltserlaubnis aus?
- Besonders wichtig ist es ja für die Geduldeten, dass sie bis Ende 2009 einem Arbeitsplatz finden. Welche Aufgabe kommt dabei dem Ausländeramt zu? Nach unseren Informationen haben die Ausländer mit der "neuen" Aufenthaltserlaubnis einen gleichrangigen Zugang zu freien Arbeitsplätzen und unterliegen keinerlei Beschränkung. Ist das so zutreffend?
- Das neue Bleiberecht soll am 1. Juli 2007 in Kraft treten. Was bedeutet das für die geduldeten Menschen? Können sie bis dahin noch abgeschoben werden? Wieviele Abschiebungen Geduldeter stehen noch an?
- Es gibt Befürchtungen, dass das neue Bleiberecht das Problem der Kettenduldungen nicht lösen wird. Sieht die Kreisverwaltung dies auch so?
Mit freundlichem Gruß
Ursula Schulte