Betreff
"Täterarbeit ist Opferschutz" - Bericht des Vereines "Männer gegen Männergewalt e.V." zum Thema Gewaltprävention und Täterarbeit
Vorlage
0084/2007
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

§ 10 Jugendgerichtsgesetz (JGG)


Sachdarstellung:

Nach § 10 JGG wird Jugendlichen, die in Bezug auf (schwere) Körperverletzung auffällig geworden sind, durch richterliche Weisung/Auflage die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training auferlegt.

Hierbei geht es vor allem um folgende Themenschwerpunkte:

·         Entstehung von Gewalt

·         Aggressionen und Gewalt

·         Selbsterfahrung und Konfrontation mit Gewaltverhalten

·         Tathergang und Folgen

·         Männer und Gewalt

·         Gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien

 

Das Anti-Gewalt-Training wird vom Verein „Männer gegen Männergewalt e.V.“ in enger Kooperation mit dem Fachbereich Jugend und Familie durchgeführt.

 

Es erfolgt ein mündlicher Bericht in der Sitzung.