Der Jugendhilfeausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Sachdarstellung:
Nach § 10 JGG wird Jugendlichen, die in Bezug auf (schwere) Körperverletzung auffällig geworden sind, durch richterliche Weisung/Auflage die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training auferlegt.
Hierbei geht es vor allem um folgende Themenschwerpunkte:
· Entstehung von Gewalt
· Aggressionen und Gewalt
· Selbsterfahrung und Konfrontation mit Gewaltverhalten
· Tathergang und Folgen
· Männer und Gewalt
· Gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien
Das Anti-Gewalt-Training wird vom Verein „Männer gegen Männergewalt e.V.“ in enger Kooperation mit dem Fachbereich Jugend und Familie durchgeführt.
Es erfolgt ein mündlicher Bericht in der Sitzung.