Betreff
Wahl des Kreisjagdberaters
Vorlage
0092/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Als Kreisjagdberater wird Herr _______________________________________ und als stellvertretender Kreisjagdberater wird Herr ___________________________________ für die Dauer der laufenden Wahlperiode gewählt.


Rechtsgrundlage:

§ 51 Abs. 4 Landesjagdgesetz NRW (LJG-NRW)

§§ 88 bis 93 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW)

Sachdarstellung:

Herr Rudolf Enning-Harmann legt sein Amt als Kreisjagdberater nieder. Daher ist die Neuwahl erforderlich.

Nach § 51 Abs. 4 LJG-NRW wählt der Jagdbeirat aus seiner Mitte den Jagdberater und dessen Vertreter. Jagdberater und Vertreter müssen in jagdlichen Angelegenheiten erfahren sein.

Der Jagdberater ist „geborenes Mitglied“ des Jägerprüfungsausschusses (§ 2 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes). In dieser Eigenschaft kann er sich durch einen stellvertretenden Jagdberater vertreten lassen.

Derzeit ist Herr Enning-Harmann als Jagdberater im Jägerprüfungsausschuss Ahaus (Prüfungsausschussvorsitzender) und als stellvertretender Jagdberater Herr Gerd Schulze Schwering tätig.