b) Abschusspläne für Damwild im Jagdjahr 2024/2025
Der Jagdbeirat empfiehlt der unteren
Jagdbehörde, die Abschusspläne für Rot- und Damwild im Jagdjahr 2024/2025
entsprechend den Vorschlägen der Hegegemeinschaften festzusetzen.
Rechtsgrundlage:
§ 21 Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Verbindung
mit § 22 Landesjagdgesetz NRW (LJG-NRW)
Sachdarstellung:
Die Abschusspläne für Rot- und Damwild
werden für ein Jagdjahr festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Einvernehmen
mit dem Jagdbeirat. Sie hat so zu erfolgen, dass eine nachhaltige Verringerung
des Wildbestandes auf eine tragbare Wilddichte gewährleistet ist.
Die Abschussplanbesprechung der
Rotwildhegegemeinschaft Dämmerwald-Herrlichkeit Lembeck findet am 11. April
2024 in Schermbeck statt. Für die Damwildhegegemeinschaft „Hohe Mark“ ist der
Temin noch nicht bekannt.