Betreff
a) Abschusspläne für Rotwild im Jagdjahr 2024/2025
b) Abschusspläne für Damwild im Jagdjahr 2024/2025
Vorlage
0093/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Jagdbeirat empfiehlt der unteren Jagdbehörde, die Abschusspläne für Rot- und Damwild im Jagdjahr 2024/2025 entsprechend den Vorschlägen der Hegegemeinschaften festzusetzen.


Rechtsgrundlage:

§ 21 Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Verbindung mit § 22 Landesjagdgesetz NRW (LJG-NRW)

Sachdarstellung:

Die Abschusspläne für Rot- und Damwild werden für ein Jagdjahr festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat. Sie hat so zu erfolgen, dass eine nachhaltige Verringerung des Wildbestandes auf eine tragbare Wilddichte gewährleistet ist.

 

Die Abschussplanbesprechung der Rotwildhegegemeinschaft Dämmerwald-Herrlichkeit Lembeck findet am 11. April 2024 in Schermbeck statt. Für die Damwildhegegemeinschaft „Hohe Mark“ ist der Temin noch nicht bekannt.