Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration nimmt
den Jahresbericht SGB II 2023 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende
Sachdarstellung:
Der aktuelle SGB II-Jahresbericht 2023 soll wie in den Vorjahren allen
Interessierten einen Überblick über die Leistungen des Jobcenters verschaffen.
Ziel ist es, einen kurzen und informativen Bericht zu entwerfen, der die
erbrachten Leistungen des Jobcenters enthält und einen Einblick in dessen
Tätigkeitsfelder für das vergangene Jahr ermöglicht.
Im Vorjahr wurde der Jahresbericht erstmals um einen gesonderten
Eingliederungsbericht ergänzt, der sämtliche Themen rund um den aktivierenden
Bereich bündelt. Diese Form der Darstellung entspricht den Verpflichtungen,
denen das Jobcenter gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) im Rahmen des Jahresabschlusses nachkommen muss, und wurde daher auch
für die Berichterstattung des Jahres 2023 gewählt.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind nicht
zu erwarten / sind nicht ersichtlich.