Der Ausschuss für Soziales,
Gesundheit und Integration nimmt den SGB II-Sachstandsbericht zum 31.03.2024
zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
SGB II, SGB III
Sachdarstellung:
1. Aktuelle Entwicklung im Kreis Borken
1.1
Arbeitslosigkeit
und Arbeitsmarkt
Im
Kreis Borken waren im März 2024 weniger Menschen arbeitslos als noch im Februar
dieses Jahres. Mit 10.108 Personen waren es 228 Personen weniger als zuletzt.
Der Blick auf die Arbeitslosenquote zeigt einen Rückgang um 0,2 Prozentpunkte.
So liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 4,5 Prozent. Vor einem Jahr waren im
Kreis Borken mit 8.972 noch 1.136 Menschen weniger arbeitslos gemeldet als im
März 2024. Die Arbeitslosenquote lag zu diesem Zeitpunkt um 0,4 Prozentpunkte
niedriger als aktuell.
Besonders
in der Personengruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, also Menschen
zwischen 15 und unter 25 Jahren, zeigte sich Bewegung am Arbeitsmarkt. Hier
sank die Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vormonat um 32 Personen oder 2,7
Prozent, sodass aktuell 1.156 Jugendliche arbeitslos gemeldet sind. Im
Vergleich zum Vorjahresmonat war ein Anstieg der Arbeitslosigkeit junger
Menschen um 158 Personen zu verzeichnen.
Im
Kreis Borken waren im März 4.090 Ausländer arbeitslos gemeldet und damit -112
weniger als vor einem Monat. Insgesamt beträgt der Anteil der Ausländer an
allen Arbeitslosen 40,5 Prozent. Im Vergleich mit dem Vorjahr ist die Zahl der
Arbeitslosen in dieser Gruppe um 487 Personen gestiegen.
Im aktuellen Berichtsmonat ist die Nachfrage nach
neuen Arbeitskräften gesunken. So meldeten die Personalverantwortlichen von
Unternehmen und Verwaltungen im März 483 neue freie Stellen und damit 95
weniger als im Vormonat. Damit sind es 75 mehr als noch vor einem Jahr. Der
Bestand an insgesamt bei der Arbeitsagentur gemeldeten Stellen sank um 605
Stellen und liegt aktuell bei 3.883 offenen Stellen.
Die Zahl der SGB II-Arbeitslosen (als Teilgruppe der
Arbeitslosen insgesamt) ist im März um 72 Personen
zurückgegangen. Die für die Saison typische Frühjahrsbelebung hat in diesem
Jahr bereits im Februar begonnen und setzt sich auch im März weiterhin fort.
Somit sind im März 2024 noch 6.317 Personen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich
mit dem Vorjahr zeigt sich jedoch, dass sich die Zahl der Arbeitslosen weiterhin
auf einem deutlich höheren Niveau bewegt – gegenüber März 2023 liegt die Zahl
aktuell um 432 Personen höher.
Die SGB
II-Arbeitslosenquote liegt bei einem Wert von 2,8%.
1.2
Hilfebedarf im
Rechtskreis SGB II
Bedarfsgemeinschaften:
Anders als bei der Zahl der Arbeitslosen zeigt sich beim SGB
II-Hilfebedarf im März erneut eine leichte Steigerung der Bedarfsgemeinschaften
(+31). Die Zahl der Leistungsberechtigten ist im März analog dazu geringfügig
gestiegen (+ 22).
Insgesamt haben damit im März 2024 16.440 Leistungsberechtigte in 8.344
Bedarfsgemeinschaften Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten:
¢ Insgesamt 11.582 der
Leistungsberechtigten gelten als erwerbsfähig; der Anteil der Männer beträgt
48%, der Anteil der Frauen 52 %.
¢ Mit Blick auf die
Altersstruktur bildet die Altersgruppe „25-39 Jahre“ mit rd. 34% den größten
Anteil. Der Anteil der Altersgruppe „unter 25 Jahren“ liegt bei rd. 20%.
1.3
Geflüchtete aus
der Ukraine
Im Juni 2022 wurden
erstmals 789 BG´s mit dem Fluchthintergrund „Geflüchtete aus der Ukraine“ im
SGB II gezählt. Der Höchststand lag im Februar 2023 bei 1.438 BG´s. Zum Stand
31.03.2024 erhalten noch 2.816 Geflüchtete aus der Ukraine in 1.339 Bedarfsgemeinschaften
Leistungen nach dem SGB II.
¢ Von
den 2.816 Leistungsberechtigten aus der Ukraine gelten 70% als erwerbsfähig;
die übrigen sind überwiegend Kinder unter 15 Jahren.
¢ Von
den Erwerbsfähigen wiederum sind 64% weiblich.
1.4
Vermittlungsoffensive
NRW
Bundesarbeitsminister Heil setzt sich mit einem
„Job-Turbo“ zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, vorrangig aus der
Ukraine, dafür ein, die Integrationsverläufe von Geflüchteten zu beschleunigen.
Die Initiative richtet sich an die Jobcenter, die gemäß dem SGB II allerdings
heute schon aktiv sind, an die Unternehmen, die verstärkt Geflüchtete auch ohne
gute Deutschkenntnisse einstellen sollen, sowie an die Geflüchteten, von denen
erwartet wird, dass sie Arbeitserfahrung sammeln.
Das MAGS NRW
hat den v.g. „Job-Turbo“ für die kommunalen Jobcenter in eine landesweite
Vermittlungsoffensive überführt. Im Unterschied zum „Job-Turbo“ soll die
Fokussierung jedoch nicht ausschließlich auf (ukrainische) Geflüchtete
erfolgen, sondern nach dem Motto „Jede und jeder wird gebraucht!“ sollen
deutliche Anstrengungen bei den Integrationsaktivitäten zu deutlich
verbesserten Integrationsquoten führen.
Das Jobcenter
im Kreis Borken hat dazu Ressourcen aus den örtlichen Jobcentern gebündelt und
ein überregionales Team („Task Force“) gebildet, welches kreisweit Aktivitäten
am Arbeitsmarkt organisiert.
Inhaltlich
wird durch die Bildung einer sog. Fokusgruppe ein Schwerpunkt gesetzt. Im Fokus
stehen dabei zunächst Menschen mit Fluchthintergrund, die bereits einen
Integrationskurs beendet haben oder in den nächsten Monaten beenden werden. Mit
diesen Personen wird der Beratungsprozess mit besonderer Intensität fortgeführt
mit dem Ziel der Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Zum 31.03.2024 wurden rd.
720 Personen im Rahmen dieser Fokusgruppe betreut. Von diesen konnten 60
Personen in sv-pflichtige Beschäftigung vermittelt werden, rd. 360 befinden
sich noch im laufenden Beratungsprozess. Bei den Übrigen ist derzeit aus
verschiedenen Gründen keine Beschäftigungsaufnahme möglich, überwiegend
aufgrund von weiterem Sprach- oder Qualifizierungsbedarf.
2. Umsetzung der Budgetplanung
2.1
Budgetsituation
Lt.
Eingliederungsmittel-VO wurden dem Jobcenter im Kreis Borken zunächst insgesamt
26,64 Mio. € Gesamtbudget in Aussicht gestellt (+ 0,6 Mio. € im Vergleich
zu 2023). Details zu den Rahmenbedingungen und Auswirkungen sind der
"Budgetplanung 2024" zu entnehmen.
§ Ende Januar hat
dann das BMAS völlig überraschend darüber informiert, dass die Inanspruchnahme
von Haushaltsresten von bisher 600 Mio. € auf nun 1,35 Mrd. € erhöht wurde. Das
bedeutet für den Kreis Borken zusätzliche Mittel von rd. 2 Mio. €.
§ Mit diesem Geld konnte
nicht gerechnet werden. Vielmehr wurde im ganzen laufenden Jahr 2023 von deutlichen
Reduzierungen der Budgets gewarnt, die zuletzt aufgrund der
Haushaltskonsolidierungen auch wahrscheinlich waren.
§ So wurden sämtliche
Planungen auf die zunächst bekannte Budgetausstattung ausgerichtet. Aktuell ist
daher noch nicht absehbar, wofür diese zusätzlichen Mittel sinnvoll eingesetzt
werden können.
2.2
Personalaufwendungen
Bei den
Personal- und Verwaltungskosten wurde der Mittelbedarf neu kalkuliert: Auf
Grundlage der aktuellen Stellenbesetzung sowie einer Anpassung des Aufwands pro
VZÄ ergibt sich für die aktuelle Personalausstattung insgesamt ein Mittelbedarf
von 17,75 Mio. €.
2.3
Eingliederungsleistungen
Der
Mittelbedarf für Eingliederungsleistungen wurde für das Jahr 2024 mit 8,32 Mio.
€ kalkuliert. Der Mittelbedarf bleibt zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber der
Budgetplanung nahezu unverändert.
2.4
Integrationen in
den Arbeitsmarkt
Zum Stichtag
31.03.2024 wurden bislang nachfolgende Integrationen in den Arbeitsmarkt
erfasst:[1]
Weitere
Differenzierung der Integrationsdaten:
2.5 Menschen mit Fluchthintergrund, u.a. aus
der Ukraine
Das
Jobcenter im Kreis Borken unterstützt geflüchtete Menschen bei ihrer
beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die individuellen
Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen Belastungen und
Handlungsbedarfe berücksichtigt.
Da
die Beratungsgespräche überwiegend mit Sprachunterstützung stattfinden können,
gestaltet sich der Aktivierungs- bzw. Integrationsprozess weiterhin schwierig.
Dabei werden neben den Sprachmittler/innen auch technische
Sprachübersetzungsgeräte eingesetzt.
§ In
2023 haben rd. 1.900 Menschen mit Fluchthintergrund aus dem SGB II-Rechtskreis
an einem BAMF-Integrationskurs oder einem sonstigen Sprachkurs teilgenommen,
z.B. über die Volkshochschulen, oder besuchen diesen aktuell. In 2024 liegt die
Zahl bislang (31.03.2024) bei ca. 950 Personen.
§ Rd.
400 Personen haben in 2024 bislang an aktivierenden Angeboten teilgenommen bzw.
besuchen diese aktuell (z.B. betriebliches Praktikum, Beratungs-und
Fördermaßnahmen, Angebote für Jugendliche, Anerkennungsberatung).
Entscheidungsalternative(n):
Nein
[1] Diese Zahlen können sich im Verlauf der nächsten Monate noch ändern, da insbesondere Integrationsdaten z.T. mit zeitlichem Versatz eingepflegt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich.