Betreff
Umsetzung SGB II im Kreis Borken - aktueller Sachstand
Vorlage
0100/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration nimmt den SGB II-Sachstandsbericht zum 31.03.2024 zur Kenntnis.

 


Rechtsgrundlage:

SGB II, SGB III

Sachdarstellung:

1.      Aktuelle Entwicklung im Kreis Borken

1.1          Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarkt

Im Kreis Borken waren im März 2024 weniger Menschen arbeitslos als noch im Februar dieses Jahres. Mit 10.108 Personen waren es 228 Personen weniger als zuletzt. Der Blick auf die Arbeitslosenquote zeigt einen Rückgang um 0,2 Prozentpunkte. So liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 4,5 Prozent. Vor einem Jahr waren im Kreis Borken mit 8.972 noch 1.136 Menschen weniger arbeitslos gemeldet als im März 2024. Die Arbeitslosenquote lag zu diesem Zeitpunkt um 0,4 Prozentpunkte niedriger als aktuell.

Besonders in der Personengruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, also Menschen zwischen 15 und unter 25 Jahren, zeigte sich Bewegung am Arbeitsmarkt. Hier sank die Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vormonat um 32 Personen oder 2,7 Prozent, sodass aktuell 1.156 Jugendliche arbeitslos gemeldet sind. Im Vergleich zum Vorjahresmonat war ein Anstieg der Arbeitslosigkeit junger Menschen um 158 Personen zu verzeichnen.

Im Kreis Borken waren im März 4.090 Ausländer arbeitslos gemeldet und damit -112 weniger als vor einem Monat. Insgesamt beträgt der Anteil der Ausländer an allen Arbeitslosen 40,5 Prozent. Im Vergleich mit dem Vorjahr ist die Zahl der Arbeitslosen in dieser Gruppe um 487 Personen gestiegen.

Im aktuellen Berichtsmonat ist die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften gesunken. So meldeten die Personalverantwortlichen von Unternehmen und Verwaltungen im März 483 neue freie Stellen und damit 95 weniger als im Vormonat. Damit sind es 75 mehr als noch vor einem Jahr. Der Bestand an insgesamt bei der Arbeitsagentur gemeldeten Stellen sank um 605 Stellen und liegt aktuell bei 3.883 offenen Stellen.

Die Zahl der SGB II-Arbeitslosen (als Teilgruppe der Arbeitslosen insgesamt) ist im März um 72 Personen zurückgegangen. Die für die Saison typische Frühjahrsbelebung hat in diesem Jahr bereits im Februar begonnen und setzt sich auch im März weiterhin fort. Somit sind im März 2024 noch 6.317 Personen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich mit dem Vorjahr zeigt sich jedoch, dass sich die Zahl der Arbeitslosen weiterhin auf einem deutlich höheren Niveau bewegt – gegenüber März 2023 liegt die Zahl aktuell um 432 Personen höher.

Die SGB II-Arbeitslosenquote liegt bei einem Wert von 2,8%.

1.2          Hilfebedarf im Rechtskreis SGB II

Bedarfsgemeinschaften:

Anders als bei der Zahl der Arbeitslosen zeigt sich beim SGB II-Hilfebedarf im März erneut eine leichte Steigerung der Bedarfsgemeinschaften (+31). Die Zahl der Leistungsberechtigten ist im März analog dazu geringfügig gestiegen (+ 22).

Insgesamt haben damit im März 2024 16.440 Leistungsberechtigte in 8.344 Bedarfsgemeinschaften Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten:

¢  Insgesamt 11.582 der Leistungsberechtigten gelten als erwerbsfähig; der Anteil der Männer beträgt 48%, der Anteil der Frauen 52 %.

¢  Mit Blick auf die Altersstruktur bildet die Altersgruppe „25-39 Jahre“ mit rd. 34% den größten Anteil. Der Anteil der Altersgruppe „unter 25 Jahren“ liegt bei rd. 20%.

1.3          Geflüchtete aus der Ukraine

Im Juni 2022 wurden erstmals 789 BG´s mit dem Fluchthintergrund „Geflüchtete aus der Ukraine“ im SGB II gezählt. Der Höchststand lag im Februar 2023 bei 1.438 BG´s. Zum Stand 31.03.2024 erhalten noch 2.816 Geflüchtete aus der Ukraine in 1.339 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.

¢  Von den 2.816 Leistungsberechtigten aus der Ukraine gelten 70% als erwerbsfähig; die übrigen sind überwiegend Kinder unter 15 Jahren.

¢  Von den Erwerbsfähigen wiederum sind 64% weiblich.

1.4          Vermittlungsoffensive NRW

Bundesarbeitsminister Heil setzt sich mit einem „Job-Turbo“ zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, vorrangig aus der Ukraine, dafür ein, die Integrationsverläufe von Geflüchteten zu beschleunigen. Die Initiative richtet sich an die Jobcenter, die gemäß dem SGB II allerdings heute schon aktiv sind, an die Unternehmen, die verstärkt Geflüchtete auch ohne gute Deutschkenntnisse einstellen sollen, sowie an die Geflüchteten, von denen erwartet wird, dass sie Arbeitserfahrung sammeln.

Das MAGS NRW hat den v.g. „Job-Turbo“ für die kommunalen Jobcenter in eine landesweite Vermittlungsoffensive überführt. Im Unterschied zum „Job-Turbo“ soll die Fokussierung jedoch nicht ausschließlich auf (ukrainische) Geflüchtete erfolgen, sondern nach dem Motto „Jede und jeder wird gebraucht!“ sollen deutliche Anstrengungen bei den Integrationsaktivitäten zu deutlich verbesserten Integrationsquoten führen.

Das Jobcenter im Kreis Borken hat dazu Ressourcen aus den örtlichen Jobcentern gebündelt und ein überregionales Team („Task Force“) gebildet, welches kreisweit Aktivitäten am Arbeitsmarkt organisiert.

Inhaltlich wird durch die Bildung einer sog. Fokusgruppe ein Schwerpunkt gesetzt. Im Fokus stehen dabei zunächst Menschen mit Fluchthintergrund, die bereits einen Integrationskurs beendet haben oder in den nächsten Monaten beenden werden. Mit diesen Personen wird der Beratungsprozess mit besonderer Intensität fortgeführt mit dem Ziel der Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Zum 31.03.2024 wurden rd. 720 Personen im Rahmen dieser Fokusgruppe betreut. Von diesen konnten 60 Personen in sv-pflichtige Beschäftigung vermittelt werden, rd. 360 befinden sich noch im laufenden Beratungsprozess. Bei den Übrigen ist derzeit aus verschiedenen Gründen keine Beschäftigungsaufnahme möglich, überwiegend aufgrund von weiterem Sprach- oder Qualifizierungsbedarf.

2.      Umsetzung der Budgetplanung

2.1          Budgetsituation

Lt. Eingliederungsmittel-VO wurden dem Jobcenter im Kreis Borken zunächst insgesamt 26,64 Mio. € Gesamtbudget in Aussicht gestellt (+ 0,6 Mio. € im Vergleich zu 2023). Details zu den Rahmenbedingungen und Auswirkungen sind der "Budgetplanung 2024" zu entnehmen.

§  Ende Januar hat dann das BMAS völlig überraschend darüber informiert, dass die Inanspruchnahme von Haushaltsresten von bisher 600 Mio. € auf nun 1,35 Mrd. € erhöht wurde. Das bedeutet für den Kreis Borken zusätzliche Mittel von rd. 2 Mio. €.

§  Mit diesem Geld konnte nicht gerechnet werden. Vielmehr wurde im ganzen laufenden Jahr 2023 von deutlichen Reduzierungen der Budgets gewarnt, die zuletzt aufgrund der Haushaltskonsolidierungen auch wahrscheinlich waren.

§  So wurden sämtliche Planungen auf die zunächst bekannte Budgetausstattung ausgerichtet. Aktuell ist daher noch nicht absehbar, wofür diese zusätzlichen Mittel sinnvoll eingesetzt werden können.

2.2          Personalaufwendungen

Bei den Personal- und Verwaltungskosten wurde der Mittelbedarf neu kalkuliert: Auf Grundlage der aktuellen Stellenbesetzung sowie einer Anpassung des Aufwands pro VZÄ ergibt sich für die aktuelle Personalausstattung insgesamt ein Mittelbedarf von 17,75 Mio. €.

2.3          Eingliederungsleistungen

Der Mittelbedarf für Eingliederungsleistungen wurde für das Jahr 2024 mit 8,32 Mio. € kalkuliert. Der Mittelbedarf bleibt zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber der Budgetplanung nahezu unverändert.

2.4          Integrationen in den Arbeitsmarkt

Zum Stichtag 31.03.2024 wurden bislang nachfolgende Integrationen in den Arbeitsmarkt erfasst:[1]


Weitere Differenzierung der Integrationsdaten:

2.5     Menschen mit Fluchthintergrund, u.a. aus der Ukraine

Das Jobcenter im Kreis Borken unterstützt geflüchtete Menschen bei ihrer beruflichen und sozialen Integration. Hierbei werden die individuellen Fluchterfahrungen und die damit einhergehenden besonderen Belastungen und Handlungsbedarfe berücksichtigt.

Da die Beratungsgespräche überwiegend mit Sprachunterstützung stattfinden können, gestaltet sich der Aktivierungs- bzw. Integrationsprozess weiterhin schwierig. Dabei werden neben den Sprachmittler/innen auch technische Sprachübersetzungsgeräte eingesetzt.

§  In 2023 haben rd. 1.900 Menschen mit Fluchthintergrund aus dem SGB II-Rechtskreis an einem BAMF-Integrationskurs oder einem sonstigen Sprachkurs teilgenommen, z.B. über die Volkshochschulen, oder besuchen diesen aktuell. In 2024 liegt die Zahl bislang (31.03.2024) bei ca. 950 Personen.

§  Rd. 400 Personen haben in 2024 bislang an aktivierenden Angeboten teilgenommen bzw. besuchen diese aktuell (z.B. betriebliches Praktikum, Beratungs-und Fördermaßnahmen, Angebote für Jugendliche, Anerkennungsberatung).

Entscheidungsalternative(n):

 Nein



[1] Diese Zahlen können sich im Verlauf der nächsten Monate noch ändern, da insbesondere Integrationsdaten z.T. mit zeitlichem Versatz eingepflegt werden.


Finanzielle Auswirkungen:            

Nein


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich.