Betreff
Bestellung einer Schriftführerin
Vorlage
0106/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Ireen Witt wird zur Schriftführerin für den Ausschuss für Kultur und Sport bestellt.


Rechtsgrundlage:

§ 52 Abs. 3 Kreisordnung (KrO) in Verbindung mit § 37 Abs. 1 KrO und § 28 Abs 2 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken und seine Ausschüsse

 

Sachdarstellung:

Gem. § 52 Abs. 3 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 der Kreisordnung sowie § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages ist über die in den Ausschüssen des Kreistages gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird von dem Vorsitzenden und der Schriftführerin oder dem Schriftführer unterzeichnet.

Der Fachausschuss bestellt auf Vorschlag der Kreisverwaltung Ihre Schriftführerin oder Ihren Schriftführer. Die Stelle wird ab Juni neu besetzt und es wird daher vorgeschlagen, dass die Nachfolgerin Ireen Witt die Funktion der Schriftführerin übernimmt.

 


Entscheidungsalternative(n):

Ja

Wenn ja, welche ?

Die benannte Mitarbeiterin wird nicht bestellt.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE