Betreff
Förderung von kulturellen Projekten und Maßnahmen im Jahr 2024
Vorlage
0108/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Fachausschuss Kultur und Sport beschließt, die Projekte und Maßnahmen entsprechend der Vorlage zu fördern.


 

Rechtsgrundlage:

Leitlinien der Kulturarbeit im Kreis Borken.

 

Sachdarstellung:

Der Haushalt sieht für die kulturelle Strukturförderung einen Ansatz von 37.000 € und für die

Bezuschussung von externen Kulturakteuren einen Ansatz von 15.000 € vor.

 

Zuschüsse an externe Kulturakteure

 

Grundlage für die Bezuschussung von Formaten externer Kulturakteure ist ein Förderantrag. Diese Förderanträge werden auf Grundlage der Leitlinien für die Kulturarbeit im Kreis Borken durch die Kulturfachkräfte bearbeitet und dem FA Kultur und Sport zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf Grundlage der Leitlinien, die insbesondere kulturelle Projekte als förderwürdig erklären, die im Kreisgebiet neue Akzente setzen und geeignet sind, über den Veranstaltungsort hinaus beispielhaft zu wirken. Folgende Förderanträge sind bisher eingegangen:

Förderantrag Chorverband Westmünsterland e.V.                                                   1.800 €

Der Chorverband Westmünsterland e.V. ist der größte Verein im kulturellen Bereich in der Region und vertritt rund fünfzig Chöre aus dem Westmünsterland mit annähernd 2.000 Mitgliedern. Der Chorverband bildet das Bindeglied zwischen den Chören vor Ort und dem Chorverband NRW mit Sitz in Dortmund. Der Verband hilft u.a. bei Fragen zum Thema Chorleitung, GEMA und Versicherungen. Er fungiert als Ansprechpartner in Fragen der musikalischen Bildung für Chorsängerinnen und Chorsänger.

 

 

 

Im Jahr 2023 schloss sich der Verband einer Bildungsinitiative des Landes NRW an und bot mit finanzieller Unterstützung einen Chor-Coaching-Tag an, der Sängerinnen und Sänger nach langer Corona-Pause wieder motivieren und unterstützen sollte. Über 240 aktive Chorsängerinnen und Chorsänger wurden einen Tag lang geschult. Vier professionelle Coaches standen in der Landesmusikakademie Heek bereit, um den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Tipps und Hilfen in Sachen Stimmbildung, Rhythmik, Bühnenpräsenz, Blattsingen und Singen im Alter zu geben. Bei der der Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen handelte es sich um eine einmalige „Nach-Corona-Hilfe“ und aus eigenen Mitteln kann der Verband eine solche Veranstaltung nicht verwirklichen.

 

Für das Jahr 2024 ist es dem Chorverband gelungen, eine Partnerschaft mit der Stadt Borken einzugehen und können am 15. Juni dieses Jahres den Workshop im Vennehof Borken organisieren. Am 16. Juni wird der Chorverband dann sein jährlich wiederkehrendes Chorfestival am selben Standort durchführen, bei dem sich die Chöre der Region der Öffentlichkeit unter professionellen Bedingungen präsentieren können. Highlight und Motivation auch und gerade für junge Sängerinnen und Sänger wird dabei der Auftritt des Landesjugendchores NRW unter der Leitung von Niklas Fink sein.

 

Die Kosten für das Gesamtpaket belaufen sich auf rund 10.000 Euro. Die Kosten für zwei Coaches, Fahrtkosten und Übernachtung veranschlagt der Verband mit rd. 1.500 Euro, hinzu kommen Büromaterial, Kopierkosten für die Noten und Werbematerial für ca. 300 Euro

 

Der Chorverband Westmünsterland beantragt eine Förderung in Höhe von 1.800€. Die Verwaltung empfiehlt den Chorverband Westmünsterland e.V. mit 1.800 € zu bezuschussen.
Entscheidungsalternative(n):

Ja

Wenn ja, welche ?

Die kulturellen Projekte und Maßnahmen werden nicht oder in anderer Höhe gefördert.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE