Ireen Witt wird zur Schriftführerin für den Ausschuss für
Bildung und Schule bestellt.
Rechtsgrundlage:
§ 52 Abs. 3 Kreisordnung (KrO) in Verbindung mit § 37 Abs. 1 KrO sowie §
28 Abs 2 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag
des Kreises Borken und seine Ausschüsse
Sachdarstellung:
Gem. § 52 Abs. 3 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 der Kreisordnung sowie §
28 Abs. 2 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages ist
über die in den Ausschüssen des Kreistages gefassten Beschlüsse eine
Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird von der Vorsitzenden und
der Schriftführerin oder dem Schriftführer unterzeichnet.
Der Fachausschuss bestellt auf Vorschlag der Kreisverwaltung eine
Schriftführerin oder einen Schriftführer. Die Stelle der bisherigen
Schriftführerin, Vanessa Große-Onnebrink, wird ab Juni neu besetzt und es wird
daher vorgeschlagen, dass die Nachfolgerin Ireen Witt die Funktion der
Schriftführerin übernimmt.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Wenn ja, welche ?
Die benannte Mitarbeiterin wird nicht bestellt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE