Rechtsgrundlage:
§ 53 Abs. 1 der Kreisordnung in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung
Sachdarstellung:
Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung ist der bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zuzuleiten.
Die Erfordernisse für die Jahresrechnung sind innerhalb dieses Zeitrahmens bei einem NKF-Haushalt nicht zu erfüllen. Deshalb hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in einer gemeinsamen Erklärung Innenminister Dr. Ingo Wolf aufgefordert, die Frist für die Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses durch den Landrat an den Kreistag auf zumindest ein halbes Jahr (Stichtag 30.06.) oder auf ein dreiviertel Jahr (Stichtag 30.09.) zu verlängern. Noch praxisnäher sei der vollständige Verzicht auf die Frist.
Für den Kreis Borken hat sich über diesen grundsätzlichen Aspekt hinaus für den laufenden Jahresabschluss ein weiteres Problem herausgestellt: er ist landesweit einer der ersten Kreise, der nach den Vorschriften des NKF den Entwurf des Jahresabschlusses erstellt. Dafür muss eine andernorts noch nicht erprobte Software eingesetzt werden. Seit Beginn des Jahres 2007 wird intensiv am Jahresabschluss gearbeitet. Wenn jedoch eine umfangreiche Umstellung auf eine neue Software erfolgt, bringt dies in der Regel auch technische Schwierigkeiten mit sich. Dies war absehbar und diese Erfahrung macht derzeit leider auch der Kreis Borken. In der vom Hersteller zur Verfügung gestellten Software wurden verschiedene Programmmängel festgestellt, die eine Überarbeitung der Software durch den Hersteller nötig machten. Leider können die letzten Updates erst in der Zeit vom 07.06.07 bis zum 10.06.07 durch den Fachdienst Finanzen in das System der Kreisverwaltung eingespielt und getestet werden. Es wird davon ausgegangen, dass danach die Voraussetzungen vorliegen, um die von der Technik verursachten Fehler beheben zu können. Derzeit ist nicht absehbar, welchen Zeitaufwand diese Arbeiten verursachen werden und ob ein Rechnungsergebnis zum Zeitpunkt der Kreistagssitzung am 21.06.07 vorliegen wird. Selbstverständlich arbeiten alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Hochdruck daran, ein entsprechendes Ergebnis vorlegen zu können.