Betreff
Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte der Kreise Borken und Wesel
Vorlage
0102/2007
Art
Beschlussvorlage öffentlich

1.    Der Kreistag stimmt dem der Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf der Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte für die Kreise Borken und Wesel für die Jahre 2007 - 2011 zu.

2.    Dem vorgeschlagenen Verfahren zum Erlass der Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte wird zugestimmt.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden einzuleiten.


Rechtsgrundlage:

§ 19 KrW-/AbfG; § 5 a Abs. 1 Satz 1 LAbfG


Sachdarstellung:

Die Pflicht zur Aufstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes ergibt sich aus § 19 KrW-/AbfG. Danach haben öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne des § 15 KrW-/AbfG Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne des § 15 KrW-/AbfG sind in Nordrhein-Westfalen auch die Kreise. Sie sind deshalb auch nach § 5 a Abs. 1 Satz 1 LAbfG verpflichtet, in ihrem Gebiet Abfallwirtschaftskonzepte unter Beachtung der Ziele des § 1 LAbfG aufzustellen.

Der Inhalt der Abfallwirtschaftskonzepte ist gesetzlich nicht abschließend vorgegeben. Der Landesgesetzgeber schreibt lediglich einen obligatorischen Mindestinhalt vor. Das Abfallwirtschaftskonzept gibt nach § 5 a Abs. 2 LAbfG eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung. Dabei sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger berechtigt, auch die freiwillig übernommenen Aufgaben der Abfallentsorgung in ihren Abfallwirtschaftskonzepten darzustellen.

Die Vorbereitung der Aufstellung und Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte ist ein Teil dieser Pflichtaufgabe. Nach § 4 Absatz 1 der Zweckverbandssatzung des Abfallwirtschaftsverbandes Borken-Wesel haben die Kreise diese Aufgabe auf den Zweckverband übertragen.

Nach Beschluss durch die Zweckverbandsversammlung vom 16.01.2006 wurde das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagement GmbH (INFA) beauftragt, einen Entwurf zur Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte zu erarbeiten. Über die Ergebnisse der Bestandserhebung sowie erste Zwischenergebnisse berichtete Herr Prof. Dr. Gallenkemper in den Sitzungen der Zweckverbandsversammlungen am 06.06. und 16.10.2006. Schließlich stellte er am 07.05.2007 den nunmehr vorliegenden und als Anlage beigefügten Entwurf zur Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte für die Kreise Borken und Wesel vor.

Da die fortgeschriebenen Abfallwirtschaftskonzepte auch Festlegungen für Maßnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden enthalten, sind diese vor ihrem endgültigen Erlass zu hören. Die Städte und Gemeinden erhalten dabei die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Die Kreise sind im Gegenzug verpflichtet, die vorgebrachten Bedenken und Anregungen zu prüfen und jeweils eine Entscheidung herbeizuführen, die den Städten und Gemeinden wiederum mitzuteilen ist. Nach Abschluss dieses Beteiligungsverfahrens sind die fortgeschriebenen Abfallwirtschaftskonzepte von den Kreistagen als Satzung zu erlassen. Alternativ können die dort getroffenen Festlegungen in die jeweiligen Abfallentsorgungssatzungen der Kreise übernommen werden.


Es wird folgendes Beratungsverfahren im Kreis Borken zum Erlass der Abfallwirtschaftskonzepte vorgeschlagen:

Beschluss über den Entwurf der AWK und
die Beteiligung der Städte und Gemeinden n. § 5a Absatz 2 Satz 5 LAbfG

11.06.2007

BOR: Ausschuss für Umweltschutz

14.06.2007

BOR: Kreisausschuss

21.06.2007

BOR: Kreistag

ab 25.06.2007

Beteiligung der Städte und Gemeinden n. § 5a Absatz 2 Satz 5 LAbfG

Prüfung der vorgebrachten Bedenken und Anregung der Städte und Gemeinden;
Erlass der Abfallwirtschaftskonzepte,
ggf. Änderung der Abfallentsorgungssatzungen

Termin noch offen

BOR: Ausschuss für Umweltschutz

08.11.2007

BOR: Kreisausschuss

15.11.2007

BOR: Kreistag

Mitteilung der Prüfungsergebnisse an die Städte und Gemeinden

Die Zweckverbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes Borken-Wesel hat in ihrer Sitzung am 07.05.2007 über die Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte für die Kreise Borken und Wesel beraten und beschlossen und empfiehlt den Kreistagen der Kreise Borken und Wesel, dem Entwurf der Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte für die Kreise Borken und Wesel für die Jahre 2007 - 2011 zuzustimmen und die Beteiligungsverfahren für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden einzuleiten.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?


Anlagen:

Entwurf der Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte für die Kreise Borken und Wesel 2007 - 2011