1. Der Kreistag stimmt dem der Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf der
Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte für die Kreise Borken und Wesel
für die Jahre 2007 - 2011 zu.
2. Dem vorgeschlagenen Verfahren zum Erlass der Fortschreibung der
Abfallwirtschaftskonzepte wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren für die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden einzuleiten.
Rechtsgrundlage:
§ 19 KrW-/AbfG; § 5 a Abs. 1 Satz 1 LAbfG
Sachdarstellung:
Die Pflicht
zur Aufstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes ergibt sich
aus § 19 KrW-/AbfG. Danach haben öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im
Sinne des § 15 KrW-/AbfG Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und die
Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle
zu erstellen. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne des § 15
KrW-/AbfG sind in Nordrhein-Westfalen auch die Kreise. Sie sind deshalb auch
nach § 5 a Abs. 1 Satz 1 LAbfG verpflichtet, in ihrem Gebiet
Abfallwirtschaftskonzepte unter Beachtung der Ziele des § 1 LAbfG aufzustellen.
Der Inhalt der
Abfallwirtschaftskonzepte ist gesetzlich nicht abschließend vorgegeben. Der
Landesgesetzgeber schreibt lediglich einen obligatorischen Mindestinhalt vor.
Das Abfallwirtschaftskonzept gibt nach § 5 a Abs. 2 LAbfG eine Übersicht über
den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung. Dabei sind die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger berechtigt, auch die freiwillig
übernommenen Aufgaben der Abfallentsorgung in ihren Abfallwirtschaftskonzepten
darzustellen.
Die
Vorbereitung der Aufstellung und Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte
ist ein Teil dieser Pflichtaufgabe. Nach § 4 Absatz 1 der Zweckverbandssatzung
des Abfallwirtschaftsverbandes Borken-Wesel haben die Kreise diese Aufgabe auf
den Zweckverband übertragen.
Nach Beschluss
durch die Zweckverbandsversammlung vom 16.01.2006 wurde das Institut für
Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagement GmbH (INFA) beauftragt, einen
Entwurf zur Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte zu erarbeiten. Über
die Ergebnisse der Bestandserhebung sowie erste Zwischenergebnisse berichtete
Herr Prof. Dr. Gallenkemper in den Sitzungen der Zweckverbandsversammlungen am
06.06. und 16.10.2006. Schließlich stellte er am 07.05.2007 den nunmehr
vorliegenden und als Anlage beigefügten Entwurf zur Fortschreibung der
Abfallwirtschaftskonzepte für die Kreise Borken und Wesel vor.
Da die
fortgeschriebenen Abfallwirtschaftskonzepte auch Festlegungen für Maßnahmen der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden enthalten, sind diese vor ihrem
endgültigen Erlass zu hören. Die Städte und Gemeinden erhalten dabei die
Gelegenheit, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Die Kreise sind im Gegenzug
verpflichtet, die vorgebrachten Bedenken und Anregungen zu prüfen und jeweils
eine Entscheidung herbeizuführen, die den Städten und Gemeinden wiederum
mitzuteilen ist. Nach Abschluss dieses Beteiligungsverfahrens sind die
fortgeschriebenen Abfallwirtschaftskonzepte von den Kreistagen als Satzung zu
erlassen. Alternativ können die dort getroffenen Festlegungen in die jeweiligen
Abfallentsorgungssatzungen der Kreise übernommen werden.
Es wird
folgendes Beratungsverfahren im Kreis Borken zum Erlass der
Abfallwirtschaftskonzepte vorgeschlagen:
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Beschluss über den Entwurf der AWK und |
11.06.2007 |
BOR: Ausschuss für Umweltschutz |
14.06.2007 |
BOR: Kreisausschuss |
21.06.2007 |
BOR: Kreistag |
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ab 25.06.2007 |
Beteiligung der Städte und Gemeinden n.
§ 5a Absatz 2 Satz 5 LAbfG |
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Prüfung
der vorgebrachten Bedenken und Anregung der Städte und Gemeinden; |
Termin
noch offen |
BOR: Ausschuss für Umweltschutz |
08.11.2007 |
BOR: Kreisausschuss |
15.11.2007 |
BOR: Kreistag |
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Mitteilung
der Prüfungsergebnisse an die Städte und Gemeinden |
Die Zweckverbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes
Borken-Wesel hat in ihrer Sitzung am 07.05.2007 über die Fortschreibung der
Abfallwirtschaftskonzepte für die Kreise Borken und Wesel beraten und
beschlossen und empfiehlt den Kreistagen der Kreise Borken und Wesel, dem
Entwurf der Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte für die Kreise Borken
und Wesel für die Jahre 2007 - 2011 zuzustimmen und die Beteiligungsverfahren
für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden einzuleiten.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?
Anlagen:
Entwurf der Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte für die Kreise Borken und Wesel 2007 - 2011