zu 36 – 1: Möglichkeiten zur Kostenreduzierung im ÖPNV: Der Kreis Borken hat den ÖPNV bereits in den vergangenen Jahren durch verschiedene Maßnahmen optimiert (z. B. Zielvereinbarungen zur Kostenreduzierung mit dem Verkehrsunternehmen RVM, Nachtbuszuschlag, Anpassungen im Bedienungsangebot, Optimierung der Streckenauslastung). Die Bemühungen werden konsequent fortgesetzt.
zu 62 – 1: Gutachterausschuss, Zusammenarbeit mit Bocholt: Die Frage eines gemeinsamen Gutachterausschusses soll mit der Stadt Bocholt erörtert werden.
zu 62 –
2: Geodatenmanagement: Der Kreis
Borken beteiligt sich weiterhin aktiv an der Entwicklung und dem Aufbau eines
einheitlichen Geodatenportals im Münsterland.
zu 62 – 3: Personalbedarfsplanung: Weiterführung des laufenden Abstimmungsprozesses zwischen Fachdienst 10 und Fachbereich 62 über die künftige Personalbedarfsplanung.
zu 62 –
4: Katasterqualität: Es wird auf
ein verbessertes Qualitätsmanagement mit den ÖbVI hingewirkt, wobei
Rechtsicherheit und Qualität des Katasternachweises weiterhin sichergestellt
bleiben.
zu 63 –
1: Wirtschaftlichkeit der Bauaufsicht:
Der Anregung der GPA wird nicht gefolgt, da die für die betriebswirtschaftliche
Steuerung notwendigen Kennzahlen bereits erhoben werden.
zu 63 –
2: Gebühren im Bereich
Wohnungsbauförderung: Eine eigene Gebührenregelung des Kreises Borken wird
aus den von der Verwaltung dargelegten Gründen nicht befürwortet. Zunächst soll
das Ergebnis der Initiative der kommunalen Spitzenverbände zur Erhöhung der
landesweit vorgegebenen Gebühren abgewartet werden.
zu 81 –
1: Vergaben gemäß VOB: Der
Ausschuss für Verkehr und Bauwesen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu 81 –
2: Straßenunterhaltung: Der
Empfehlung der GPA wird nicht gefolgt.
zu 81 – 3: Organisation der Gebäudewirtschaft: Die Empfehlung der GPA wird soweit möglich aufgegriffen.
zu 81 –
4: Wartungskonzept für
gebäudetechnische Anlagen: Der Ausschuss für Verkehr und Bauwesen nimmt die
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu 81 – 5: Reparaturarbeiten über Handwerkerjahresverträge: Die Empfehlung der GPA wird soweit möglich aufgegriffen.
zu 81 –
6: Umfang der Gebäudeunterhaltung:
Der Ausschuss für Verkehr und Bauwesen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung
zur Kenntnis.
zu 81 – 7: Energieverbrauch: Die Verwaltung legt in einer der nächsten Sitzungen einen Energiebericht vor.
zu 81 –
8: Reinigungsfrequenz: Der
Empfehlung der GPA wird nicht gefolgt.
zu 81 –
9: Hausmeisterdienste: Der
Ausschuss für Verkehr und Bauwesen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur
Kenntnis.
zu 81 –
10: Personalausgaben für
Gebäudewirtschaft: Der Ausschuss für Verkehr und Bauwesen nimmt die
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 53 Abs. 2 der Kreisordnung NRW in Verbindung mit § 105 der Gemeindeordnung NRW
Sachdarstellung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hat vom 05.12.2005 bis zum 16.06.2006 den Kreis Borken geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind in den betroffenen Facheinheiten erörtert und im Schlussbericht zusammengefasst worden. Der Prüfungsbericht enthält sowohl Bestätigungen für die Arbeit der Kreisverwaltung als auch Hinweise für die Aufgabenerfüllung. In der Zuständigkeit des Ausschusses für Verkehr und Bauwesen hat die GPA folgende Empfehlungen ausgesprochen:
Lfd. Nr. |
36 - 1 |
Facheinheit |
36 - Verkehr |
Thema |
Möglichkeiten zur Kostenreduzierung im ÖPNV |
GPA-Bericht Seite |
Fi 60 - 61 |
Empfehlung der GPA |
Aufgrund
der Erfahrungen aus den verschiedenen Vergleichskreisen sehen wir
Möglichkeiten zur Kostenreduzierung, die von Seiten des Kreises selbständig
auf ihre Anwendbarkeit untersucht werden sollten. · Synergieeffekte herbeiführen durch Kooperation der Aufgabenträger, beispielsweise Übertragung der Aufgabenträgerschaft beziehungsweise der Planungs- und Organisationsaufgaben auf eine gemeinsame Organisation (evtl. integrierte Aufgabenträgerschaft für Bus und Bahn, Bündelung Planungskompetenz – gemeinsamer Nahverkehrsplan, einheitliche Qualitäts- und Produktmerkmale, einheitliche Durchführung des Wettbewerbs, Durchführung Verwaltungsaufgaben in einer Hand) · Abschluss neuer oder auslaufender Verkehrsverträge bzw. Vergabe von Verkehrsleistungen nach Durchführung eines Wettbewerbs - konsequenter Übergang in den Wettbewerb im ÖPNV · Organisation des Wettbewerbs durch die Trennung der Besteller- (Aufgabenträger) und Betreiberebene (Busunternehmen) · Attraktivitätssteigerung durch intensives Marketing und durch Verbesserung des Leistungsangebotes · Regelmäßige Überprüfung der Verkehrsleistungen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden (Anpassung Bedienungsangebote, Optimierung Streckenauslastung, Ausgleichszahlungen nur bei nachgewiesener Kostenunterdeckung) Feststellung:
Der Kreis Borken hat bereits einige dieser Möglichkeiten zur Kostenreduzierung in Angriff genommen bzw. umgesetzt und ist trotz seiner guten Vergleichswerte bemüht, die Haushaltsbelastungen durch den ÖPNV zu verringern. |
Stellungnahme des
Fachbereichs Verkehr |
· Mit Beschluss des Kreistages vom 22.06.2006 ist die Regionale Nahverkehrsgemeinschaft Münsterland (RNVG) gegründet worden. Hier wird die Aufgabenträgerschaft der Münsterlandkreise gebündelt wahrgenommen und mit Blick auf das EU-Wettbewerbsrecht konsequent von unternehmerischen Tätigkeiten getrennt, um das sogenannte Besteller-Ersteller-Prinzip zu realisieren. Grundlage für die Tätigkeit ist der Abschluss einer mandatierenden Vereinbarung aller beteiligten Kreise. · Im Rahmen einer Vereinbarung hat der Kreis Borken in seiner Eigenschaft als Aufgabenträger die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen betraut. Der Kreis definiert das zu erbringende Fahrplanangebot auf Basis der gefahrenen Kilometer, trifft Aussagen zu gewünschten Beförderungs- und Bedienungsqualitäten und formuliert Regelungen z. B. zur Vergabe von Subunternehmerleistungen. · Zur Vorbereitung auf Wettbewerbsverfahren wurden – parallel in allen Münsterlandkreisen – Linienbündel gebildet. Die zeitliche Abfolge der durchzuführenden Ausschreibungen wird nach einer sog „Wettbewerbstreppe“ gestaffelt. · Entsprechend den Vorschlägen aus dem 2. Nahverkehrsplan hat der Kreis Borken zur Stärkung der Fahrgastnachfrage die Bedienungsangebote von Buslinien im Wochenendverkehr erweitert. Ein Konzept für einen Freizeitangebot im ÖPNV wird in der nächsten Sitzung des AfVB beraten. |
Beschluss des
Ausschusses für Verkehr und Bauwesen |
Der Kreis Borken hat den ÖPNV bereits in den vergangenen Jahren durch verschiedene Maßnahmen optimiert (z. B. Zielvereinbarungen zur Kostenreduzierung mit dem Verkehrsunternehmen RVM, Nachtbuszuschlag, Anpassungen im Bedienungsangebot, Optimierung der Streckenauslastung). Die Bemühungen werden konsequent fortgesetzt. |
Lfd. Nr. |
62 - 1 |
Facheinheit |
62 – Vermessung und Kataster |
Thema |
Gutachterausschuss, Zusammenarbeit mit Bocholt |
GPA-Bericht Seite |
Ka 5 |
Empfehlung der GPA |
Der Kreis Borken sollte die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Bocholt auf dem Gebiet des Gutachterausschusses suchen. Durch einen gemeinsamen Gutachterausschuss können sowohl für die Stadt Bocholt als auch für den Kreis Borken Synergieeffekte erschlossen werden. |
Stellungnahme des
Fachbereichs Vermessung und Kataster |
Nach der Gutachterausschussverordnung NRW (GAVO NRW) vom 23. März 2004 wird für die Bereiche der Kreise, der kreisfreien Städte und der Großen kreisangehörigen Städte je ein Gutachterausschuss gebildet. Abweichend davon können die Gebietskörperschaften vereinbaren, durch die Bezirksregierung einen gemeinsamen Gutachterausschuss, z.B. für eine große, innerhalb des Kreises liegende Stadt und den Kreis, bilden zu lassen. Bislang ist hierzu der Wunsch von der Stadt Bocholt, meiner Kenntnis nach, noch nicht an den Kreis herangetragen worden. Die aus einem gemeinsamen Ausschuss entstehenden Einsparungen für den Kreis, werden als gering eingeschätzt. |
Beschluss des
Ausschusses für Verkehr und Bauwesen |
Die Frage eines gemeinsamen Gutachterausschusses soll mit der Stadt Bocholt erörtert werden. |
Lfd. Nr. |
62 - 2 |
Facheinheit |
62 – Vermessung und Kataster |
Thema |
|
GPA-Bericht Seite |
Ka 12 |
Empfehlung der GPA |
Am Beispiel der Gewerbeflächenbörse wird deutlich, dass das Geodatenmanagement über die Kreisverwaltung hinaus neue Nutzungsmöglichkeiten und Synergien schaffen kann. Wir empfehlen daher, die Bemühungen um eine interkommunale Zusammenarbeit zu intensivieren. |
Stellungnahme des
Fachbereichs Vermessung und Kataster |
Dem Arbeitsbereich Geodatenmanagement kommt zunehmend eine wachsende Bedeutung in allen Facheinheiten der Kreisverwaltung zu. 80% der kommunalen Daten haben einen direkten oder indirekten Raumbezug. Daraus resultiert, dass bei Projekten der Facheinheiten (z. B.. Wildunfallbekämpfung, Flächenermittlung für NKF, Trinkwasserbrunnen, Tierseuchenviewer, Kinder-betreuungseinrichtungen) in steigendem Umfang Leistungen wie Informationsbeschaffung, Beratung, Begleitung und insbesondere die technische Ausführung gefordert werden. Auch Externe, wie z.B. die WfG, die bei ihren aktuellen Projekten "Betriebsdatenbank" und "Breitbandversorgung" die Leistungen des Geodatenmanagements benötigen, werden unterstützt. Beim Aufbau des Geodatenmanagements arbeitet der Kreis Borken sehr eng mit dem Kreis Steinfurt zusammen. Verfahren und Programme werden gemeinsam beschafft und weiter-entwickelt. Auf der Ebene der Münsterlandkreise und der Stadt Münster findet ein ständiger Austausch über die Vorgehensweise beim Aufbau eines gemeinsamen Geodatenportals für das Münsterland statt. Hierzu haben sich die Kreise und die Stadt Münster der Initiative „Geonetzwerk Münsterland“, einem Zusammenschluss von Institutionen und Unternehmen aus dem Bereich Geoinformation, angeschlossen. |
Beschluss des
Ausschusses für Verkehr und Bauwesen |
Der Kreis Borken beteiligt sich weiterhin aktiv an der Entwicklung und dem Aufbau eines einheitlichen Geodatenportals im Münsterland. |
Lfd. Nr. |
62 – 3 |
Facheinheit |
62 – Vermessung und Kataster |
Thema |
Personalbedarfsplanung |
GPA-Bericht Seite |
Ka 15 - 18 |
Empfehlung der GPA |
In einem regelmäßigen Abstimmungsprozess zwischen den
Fachbereichen Vermessung und Kataster sowie Organisation und Personal sollte
die Personalbedarfsplanung auch auf die zu erwartenden Veränderungen im
Leistungsmengengerüst eingehen. Wir empfehlen dem Kreis Borken vor dem Hintergrund der planbaren Fluktuation sowie der absehbaren Änderungen in der Aufgabenerledigung und des mengenmäßigen Aufgabenbestandes die vorhandenen Konzepte fortzuschreiben. |
Stellungnahme des
Fachbereichs Vermessung und Kataster |
Der Fachdienst 10 und der Fachbereich 62 waren und sind in einem ständigen Austausch über die jeweils aktuelle und die geplante Entwicklung im Personalbereich. Aktuell finden Gespräche mit dem FD 10 über die Organisation in Teilbereichen des FB 62 und die sich daraus ergebende Personalbedarfsplanung für den Zeitraum bis 2013/2015 statt. Einbezogen in diese Gespräche sind selbstverständlich auch die planbaren Fluktuationen vor dem Hintergrund der absehbaren Änderungen in der Aufgabenerledigung. |
Beschluss des
Ausschusses für Verkehr und Bauwesen |
Weiterführung des laufenden Abstimmungsprozesses zwischen Fachdienst 10 und Fachbereich 62 über die künftige Personalbedarfsplanung. |
Lfd. Nr. |
62 - 4 |
Facheinheit |
62 – Vermessung und Kataster |
Thema |
|
GPA-Bericht Seite |
Ka 35 |
Empfehlung der GPA |
Deutlich wird sowohl aus dem dargestellten Spektrum als auch aufgrund der Erfahrungen, die wir im Rahmen unserer Prüfungen sammeln konnten, dass es deutlich niedrigere Beanstandungsquoten als die des Kreises Borken gibt. Letztlich verbergen sich hinter der Frage nach dem Umfang und der Handhabung der Vorprüfung eine Standardfrage sowie eine Risikoeinschätzung hinsichtlich der zukünftigen Katasterqualität. Diese können allein vom jeweiligen Kreis selbst beantwortet werden. Berücksichtigt bleiben hierbei weder Sachkosten, noch Gemeinkosten. Der Kreis Borken hält im Rahmen der Aufgabenkritik 2003 bis 2006 selbst ein Potenzial von einer halben Vorprüferstelle in Verbindung mit der Einführung eines detaillierten Qualitätsmanagements seitens der Vermessungsstellen für möglich. Bisher konnte jedoch die Schaffung eines einheitlichen Qualitätsmanagements mit den Interessenvertretern der ÖbVI und den Spitzenverbänden nicht realisiert werden. Empfehlung Der Kreis Borken sollte seine Bemühungen zur Einhaltung einheitlicher Standards zunächst auf die ortsansässigen ÖbVI beschränken und die Aktivitäten mit dem Ziel der Reduzierung des Prüfungsaufwandes verstärken. |
Stellungnahme des
Fachbereichs Vermessung und Kataster |
Zu den zentralen, gesetzlichen Aufgaben des Fachbereichs 62 gehört die Führung des Liegenschaftskatasters (LK). Dies beinhaltet auch die ständige Fortführung (Aktualisierung) des Katasternachweises aufgrund von Vermessungsschriften (Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen), welche Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) zur Übernahme in das Liegenschaftskataster einreichen. Der Kreis, als Katasterbehörde, hat die Aufgabe, die Unterlagen vor der Übernahme auf ihre Eignung hin zu prüfen. Diese Qualitätskontrolle, welche sich an den bestehenden Vorschriften orientiert, soll die Rechtssicherheit und die Qualität des Katasternachweises nachhaltig sicherstellen. In NRW sind ca. 490 ÖbVI tätig, davon sind alleine 12 im Kreis Borken ansässig. Bei dieser Vielzahl von Vermessungsstellen ist es nur natürlich, dass es zu differierenden Meinungen bei der Auslegung der einschlägigen Vorschriften kommen kann. Kleinere Mängel werden ohne großen Aufwand vom Fachbereich 62 selbst beseitigt, während bei größeren Beanstandungen, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, die kompletten Unterlagen an die Vermessungsstelle zur Mängelbehebung zurückgegeben werden. Letztlich entscheidet die Fachaufsicht, die Bezirksregierung, wenn keine Einigung mit der Vermessungsstelle zu erzielen ist. Die GPA kritisiert die Beanstandungsquote bei den eingereichten Vermessungsschriften. Diese ist aber weniger von zu hohen Standards bei der Vorprüfung, als vielmehr von der Einhaltung der Vorschriften durch die Vermessungsstellen abhängig und durch Katasterbehörden kaum individuell beeinflussbar. Durch Verringerung des Prüfumfangs kann die Ursache nicht beseitigt werden. Mit den ÖbVI, nicht nur mit den im Kreis ansässigen, findet ein ständiger Austausch über die Auslegung der Vorschriften statt. |
Beschluss des
Ausschusses für Verkehr und Bauwesen |
Es wird auf ein verbessertes Qualitätsmanagement mit den ÖbVI hingewirkt, wobei Rechtsicherheit und Qualität des Katasternachweises weiterhin sichergestellt bleiben. |
Lfd. Nr. |
63 - 1 |
Facheinheit |
63 – Bauen und Wohnen |
Thema |
Wirtschaftlichkeit der Bauaufsicht |
GPA-Bericht Seite |
Ba 36 -37 |
Empfehlung der GPA |
Wir empfehlen dem Kreis Borken, die Ausgaben und
Einnahmen für die einzelnen Teilprodukte zu erfassen und zu analysieren. Damit verfügt der Kreis Borken über eine Analyse, die eine detaillierte betriebswirtschaftliche Steuerung ermöglicht. Ergibt sich z. B. ein Rückgang an Baugenehmigungen, so kann der Kreis entscheiden, ob er die freiwerdenden Personalressourcen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit mittelfristig reduziert oder zur Steigerung des Bürgerservices in das Teilprodukt „Beratung außerhalb von Verfahren“ verschiebt. Wir empfehlen dem Kreis Borken, die Analyse zur
Steigerung des gesamtwirtschaftlichen Ergebnisses der unteren Bauaufsicht zu
verwenden. |
Stellungnahme des
Fachbereiches Bauen und Wohnen |
Der Fachbereich Bauen und Wohnen hat das Ziel, seine Dienstleistungen bürgerorientiert auszurichten. Hierzu dienten bereits in der Vergangenheit verschiedene Optimierungsmaßnahmen sowie Beratungs- und Informationsangebote. Diese Bemühungen werden konsequent fortgesetzt. Insoweit ist die Feststellung der Gemeindeprüfungsanstalt, dass der Fachbereich großen Wert auf den Kunden-/Bürgerservice legt, zutreffend. Die weiteren Prüfungsbemerkungen suggerieren, dass es im Bereich der Bauaufsicht eine nennenswerte betriebswirtschaftliche Steuerungsmöglichkeit zwischen pflichtigen und freiwilligen Aufgaben gibt. Die im Prüfungsbericht gezogene Schlussfolgerung, dass mit einer sehr aufwendigen und detaillierten Kostenerfassung (d.h. permanente Arbeitsaufzeichnungen der Mitarbeiter bei jedem der bearbeiteten Vorgänge und entsprechende Zuordnung zu den Teilprodukten) eine bessere betriebswirtschaftliche Steuerung möglich wäre, geht jedoch fehl. Dies belegt allein schon das von der GPA angeführte Beispiel (Umlenkung von Personalressourcen aus der Pflichtaufgabe „Baugenehmigung“ in die „freiwillige“ Aufgabe „Beratung außerhalb von Verfahren“). Die Bauaufsicht nimmt als Ordnungsbehörde zu fast 100 % gesetzliche Pflichtaufgaben wahr. Auch das Teilprodukt „Beratung außerhalb von Verfahren“ zählt dazu. Behörden sind nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz zur Beratung verpflichtet. Gerade Baugenehmigungsverfahren sind häufig sehr komplex. Die Bauherren sind daher oftmals auf die Unterstützung der Bauaufsicht bereits im Vorfeld der Antragstellung angewiesen. Hierdurch werden die Weichen für ein zügiges und reibungsloses Genehmigungsverfahren gestellt. Bei nahezu 100 % Pflichtaufgaben geht es also nicht darum, den Ressourceneinsatz zwischen pflichtigen und freiwilligen Aufgaben zu steuern, sondern in erster Linie um klare Prioritätensetzung für die Reihenfolge der Erledigung der Pflichtaufgaben. Hier ist in
erster Linie zu unterscheiden zwischen zeitkritischen Pflichtaufgaben
(Baugenehmigungsverfahren, Einschreiten bei Sicherheitsmängeln bzw.
Nachbarbeschwerden) und weniger zeitkritischen Pflichtaufgaben (z. B.
Bauabnahmen). Die hierfür notwendigen Kennzahlen (z. B. Anzahl und Dauer von
Baugenehmigungsverfahren, Anzahl ordnungsrechtlicher Verfahren, Zahl der
Bauzustandsbesichtigungen) werden bereits quartalsweise erhoben, so dass es
auch ohne aufwendige Arbeitszeiterfassung möglich ist, bei Bedarf auch schon
unterjährig gegenzusteuern und die Prioritäten zu verschieben (z. B. wird bei
zurückgehenden Baugenehmigungsverfahren die Anzahl der Bauabnahmen im
Gegenzug erhöht und umgekehrt, um eine Verstetigung der Arbeitsauslastung zu
erreichen). Auf Auslastungsspitzen/-täler durch kurzfristigen Personalauf-
oder Im Übrigen sind die auf die verschiedenen Produkte der Bauaufsicht entfallenden Personalkostenanteile (s. Teilergebnispläne im Haushalt) nicht willkürlich zugeordnet, sondern basieren auf über einen repräsentativen Zeitraum durchgeführte Arbeitsaufzeichnungen (sogenannte Stichpunkterhebung), die in einem längeren Turnus regelmäßig wiederholt werden. Da die von der GPA angeregten Datenerfassungen im Bereich der Ordnungsverwaltung mit nahezu 100 % Pflichtaufgaben keine nennenswerten steuerungsrelevanten Erkenntnisse bringen, sollte von der äußerst aufwendigen Erhebung dieser wenig steuerungsrelevanten Zahlen abgesehen werden. |
Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Bauwesen |
Der Anregung der GPA wird nicht gefolgt, da die für die betriebswirtschaftliche Steuerung notwendigen Kennzahlen bereits erhoben werden. |
Lfd. Nr. |
63 - 2 |
Facheinheit |
63 - Bauen und Wohnen |
Thema |
Gebühren im Bereich Wohnungsbauförderung |
GPA-Bericht Seite |
Fi 28 - 29 |
Empfehlung der GPA |
Der Kreis Borken sollte überprüfen, inwieweit eine zumindest annähernd kostendeckende Gebühr im Bereich der Wohnungsbauförderung in der Lage ist, zur Optimierung der Einnahmesituation beizutragen. |
Stellungnahme des Fachbereiches Bauen und Wohnen |
Die Empfehlung ist in nahezu jedem Prüfungsbericht der bislang von der GPA geprüften Kreise enthalten. Eine Abstimmung mit dem Fachbereich Bauen und Wohnen hat in diesem Punkt während der Prüfung durch die GPA nicht stattgefunden. Bislang hat die Kreisverwaltung Borken, wie die meisten anderen Kreise auch, aus sozialpolitischen Erwägungen davon abgesehen, die Gebühren durch eine eigene Satzungsregelung zu erhöhen. In der Praxis ist es eben nicht so – wie vom GPA im Prüfungsbericht dargestellt -, dass die Zahl der Fälle, in denen die Antragsteller externe Unterstützung durch Betreuer in Anspruch nehmen, stark rückläufig ist. Zwar ist im Wohnungsbauförderungsgesetz die Einschaltung von Beratern und Betreuern seit 2002 nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Wegen der zum Teil komplizierten und sehr umfangreichen Antragsunterlagen nehmen die Antragsteller (der Anteil der Antragsteller mit Migrationshintergrund ist sehr groß!) jedoch nach wie vor zu einem großen Prozentsatz die Hilfe von Betreuern in Anspruch. Im Bereich der Stadt Bocholt, für den die Kreisverwaltung die Zuständigkeit am 01.01.2007 übernommen hat, liegt die Betreuerquote sogar nahezu bei 100 % der Anträge. Die Betreuer (in der Regel Sparkassen und Banken sowie vereinzelt auch spezialisierte Finanzmakler) verlangen für die Betreuung des Antragsverfahrens zwischen 1.000,00 und 1.500,00 €. Statt die Gebühren zu erhöhen, hat sich der Fachbereich Bauen und Wohnen darum bemüht, die internen Gesschäftsprozesse zu optimieren und dadurch eine Personalreduzierung zu ermöglichen. Im Bereich der Wohnungsbauförderung sind trotz der im Landesvergleich weiter sehr hohen Antragszahlen seit 2003 insgesamt 2,0 Stellen abgebaut worden (bei im Vergleich zu anderen Kreisen eher geringem Personalbestand). Der Kostendeckungsgrad hat sich dadurch erheblich verbessert und ist im Landesvergleich mit ca. 70% eher hoch. Das Ergebnis einer vom Landkreistrag NRW durchgeführten Abfrage zeigt, dass ca. 95 % der Kreise in NRW nur die landeseinheitlichen Gebühren erheben und eine eigene Satzungsregelung ablehnen. Die große Mehrheit befürwortet jedoch eine moderate Erhöhung der landeseinheitlich festgelegten Gebühren. Der zuständige Fachausschuss des LKT NRW hat die Geschäftsstelle des LKT daher im April 2007 damit beauftragt, zusammen mit dem Städtetag eine Initiative zur Erhöhung der landesweit vorgegebenen Gebühren zu starten. Das Ergebnis dieser Initiative sollte abgewartet werden. |
Beschluss des
Ausschusses für Verkehr und Bauwesen |
Eine eigene Gebührenregelung des Kreises Borken wird aus den von der Verwaltung dargelegten Gründen nicht befürwortet. Zunächst soll das Ergebnis der Initiative der kommunalen Spitzenverbände zur Erhöhung der landesweit vorgegebenen Gebühren abgewartet werden. |
Lfd. Nr. |
81 - 1 |
Facheinheit |
81 – Betrieb für Straßen, Gebäudew. und Gründflächen |
Thema |
Vergaben gem. VOB |
GPA-Bericht Seite |
Ba 16 - 28 |
Empfehlung der GPA |
Im Prüffeld „Vertragsbedingungen“ hat der Kreis Borken Optimierungspotenzial. So sollte die Leistungsbeschreibung neben den Vertragsbedingungen und den Leistungspositionen auftragsspezifische Beschreibungen enthalten. Die Bürgschaftsforderung für die Mängelansprüche sollte die Vorgabe der VOB/A von drei Prozent nicht überschreiten. Der Kreis Borken erreicht im Prüffeld „Konformität mit der VOB“ im interkommunalen Vergleich einen unterdurchschnittlichen Wert. Optimierungspotenzial besteht in einer genaueren Mengenübereinstimmung zwischen ausgeschriebener und ausgeführter Leistungen sowie der Nachtragsdokumentation. Die Abnahmeprotokolle sollten um die Bestätigung der Mängelbeseitigung ergänzt werden. Der Kreis Borken sollte stärker darauf achten, die Zahlungsfristen einzuhalten oder die Begründung für eine Fristabweichung in der Bauakte zu dokumentieren. Im Prüffeld „Vollständigkeit der Bauakten“ erreicht der Kreis Borken gute Werte. Lediglich in der Kontinuität der Abrechnungsdokumentation sowie beim Auflisten der Arbeiternamen bei Stundenlohnzetteln kann sich der Kreis Borken noch verbessern. |
Stellungnahme des
Betriebes für Straßen, Gebäudewirtschaft und Grünflächen |
Die Anmerkungen der GPA wurden bzw- werden aufgegriffen. Sie wurden aufgegriffen, indem zu Beginn des Jahres 2007 ein Controllingprogramm für die Abwicklung der Bauaufträge in Abstimmung mit der eigenen Revision eingeführt wurde. Eine weitere Verbesserung der Situation soll durch die Einführung zentraler Vergabestellen herbeigeführt werden. |
Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Bauwesen |
Der Ausschuss für Verkehr und Bauwesen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. |
Lfd. Nr. |
81 - 2 |
Facheinheit |
81 – Betrieb für Straßen, Gebäudew. und Grünflächen |
Thema |
Straßenunterhaltung |
GPA-Bericht Seite |
Ba 46 - 48 |
Empfehlung der GPA |
Wir empfehlen dem Kreis Borken, den guten Zustand des Straßennetzes unverändert zu lassen. Der Kreis sollte aus finanziellen Gründen weder eine weitere Steigerung des Kapitalwertes der Straßen durch die bauliche Unterhaltung anstreben noch eine Verschlechterung des guten Zustandes. Aufgrund des guten Straßenzustandes sehen wir keine Notwendigkeit, die Ausgaben für die Deckensanierungen dauerhaft um 65 Prozent zu steigern und deutlich mehr Straßenunterhaltung zu betreiben als die sieben Vergleichskreise. |
Stellungnahme des
Betriebes für Straßen, Gebäudewirtschaft und Grünflächen |
Nach Einführung der doppischen Buchführung entstehen Werterhöhungen im Straßenvermögen nur durch wesentliche Verbesserungen im Straßenaufbau oder durch Neubauten. Soweit solche Verbesserungen erforderlich werden, sind sie aufgrund des wachsenden Verkehrs –insbesodnere des Schwerlastverkehrs- notwendig und können nicht an den Unterhaltungsaufwendungen anderer Kreises gemessen werden. Sie stellen vielmehr einen wichtigen Standortfaktor für die Region dar. |
Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Bauwesen |
Der Empfehlung der GPA wird nicht gefolgt. |
Lfd. Nr. |
81 – 3 |
Facheinheit |
81 – Betrieb für Straßen, Gebäudew. und Grünflächen |
Thema |
Organisation der Gebäudewirtschaft |
GPA-Bericht Seite |
Gw 9 |
Empfehlung der GPA |
Empfehlung o den Ausbau der ökonomischen Steuerung der Gebäudewirtschaft (insbes. Ausbau der KLR aus dem Bereich Infrastruktur) o Aufbau von Anreizsystemen o zusätzliche Einbindung facilitärer/ infrastruktureller Dienstleistungen wie Hausdruckerei, Poststelle, Fuhrparkmanagement in ein gesamtheitliches Facility-Management o weiterer Ausbau von interkommunalen Kooperationsmodellen im Bereich Einkauf und Vertragsmanagement (z. B. Papierbeschaffung, Versicherungen) |
Stellungnahme des
Betriebes für Straßen, Gebäudewirtschaft und Grünflächen |
Die Anregungen werden, soweit möglich aufgegriffen, da in allen vier Bereichen auch in der Vergangenheit schon entsprechende Maßnahmen umgesetzt wurden. |
Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Bauwesen |
Die Empfehlung der GPA wird soweit möglich aufgegriffen. |
Lfd. Nr. |
81 – 4 |
Facheinheit |
81 – Betrieb für Straßen, Gebäudew. und Grünflächen |
Thema |
Wartungskonzept für gebäudetechn. Anlagen |
GPA-Bericht Seite |
Gw 14 |
Empfehlung der GPA |
Der Kreis Borken sollte ein ganzheitliches Wartungs- und Inspektionskonzept für die gebäudetechnischen Anlagen entwickeln, das die Bedarfe und Handlungsstrategien für eine optimierte Anlagenbetreuung aufzeigt und festlegt. Im Rahmen der umzusetzenden Kostenrechnung sollten die Wartungs- und Inspektionskosten sowie Störungs- und Reparaturaufträge separat erfasst und Kostenarten- und Kostenstellen (sprich objekt-) bezogen ausgewertet werden. |
Stellungnahme des
Betriebes für Straßen, Gebäudewirtschaft und Grünflächen |
Die Wartungs- und Inspektionspflichten ergeben sich regelmäßig aus Rechtsvorgaben. Darüber hinaus gehende Wartungen sind in den letzten Jahren aus Kostengründen abgebaut worden. |
Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Bauwesen |
Der Ausschuss für Verkehr und Bauwesen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. |
Lfd. Nr. |
81 - 5 |
Facheinheit |
81 – Betrieb für Straßen, Gebbäudew. und Grünflächen |
Thema |
Reparaturarbeiten über Handwerkerjahresverträge |
GPA-Bericht Seite |
Gw 15 |
Empfehlung der GPA |
Der Kreis Borken sollte – soweit die Arbeiten nicht vorrangig durch die jeweiligen Hausmeister erledigt werden können – zukünftig das laufende Reparatur- und Störungsmanagement grundsätzlich über aus dem Wettbewerb hervorgehende Handwerkerjahresverträge abwickeln. |
Stellungnahme des
Betriebes für Straßen, Gebäudewirtschaft und Grünflächen |
Jahresverträge haben sich in der Vergangenheit häufig wegen der Unterschiedlichkeit der Leistungen nicht bewährt. Soweit möglich wird aber auf sie zurückgegriffen. |
Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Bauwesen |
Die Empfehlung der GPA wird soweit möglich aufgegriffen. |
Lfd. Nr. |
81 - 6 |
Facheinheit |
81 – Betrieb für Straßen, Gebäudew. und Grünflächen |
Thema |
Umfang der Gebäudeunterhaltung |
GPA-Bericht Seite |
Gw 15 - 16 |
Empfehlung der GPA |
Angesichts der immer enger werdenden Finanzspielräume muss auch die Höhe der Bauunterhaltungsausgaben auf den Prüfstand gestellt und zukünftig auf ein Mindestmaß reduziert werden. So erscheint es angesichts der umfangreichen und kostenintensiven Sanierungsmaßnahmen in den letzten acht Jahren angezeigt und vertretbar, den Mitteleinsatz für die Bauunterhaltung in den nächsten Jahren auf eine Höhe von 0,6 Prozent des Versicherungsneuwertes bzw. des Wiederbeschaffungszeitwertes der Gebäude zu begrenzen. Dieses entspricht genau der derzeitigen Veranschlagung im VWH alter Art bzw. im aktuellen Ergebnisplan NKF. Hierbei wird berücksichtigt, dass das Kreishaus bislang eher zurückhaltend unterhalten werden konnte, mittlerweile jedoch altersbedingt in die Phase höheren Mitteleinsatzes eintritt. Empfehlung Der Kreis Borken muss künftig insbesondere darauf achten, dass den im Investitionsplan veranschlagten Finanzmitteln auch tatsächlich echte Vermögenszuwächse entgegenstehen. Feststellung Trotz der relativ guten Finanzsituation ergeht hier die Empfehlung die Möglichkeit von Minderausgaben unmittelbar umzusetzen, um entsprechend entlastende Wirkungen auf den umlagefinanzierten Kreishaushalt zu erzielen. Eine Reduzierung der Unterhaltungsmittel ist in erheblichem Umfang möglich. |
Stellungnahme des
Betriebes für Straßen, Gebäudewirtschaft und Grünflächen |
Die Anregung wurde bereits im Haushalt 2006 umgesetzt. |
Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Bauwesen |
Der Ausschuss für Verkehr und Bauwesen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. |
Lfd. Nr. |
81 - 7 |
Facheinheit |
81 – Betrieb für Straßen, Gebäudew. und Grünflächen |
Thema |
Energieverbrauch |
GPA-Bericht Seite |
Gw 22 - 23 |
Empfehlung der GPA |
Der Kreis Borken sollte möglichst zeitnah die Ursachen für die signifikant hohen Stromverbräuche untersuchen. Wir empfehlen dem Kreis Borken den Aufbau eines jährlichen Energieberichtes. |
Stellungnahme des
Betriebes für Straßen, Gebäudewirtschaft und Grünflächen |
Die Energieverbräuche werden seit Jahren erfasst und könnten künftig in einem überschaubaren Energiebericht dargestellt werden. |
Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Bauwesen |
Die Verwaltung legt in einer der nächsten Sitzungen einen Energiebericht vor. |
Lfd. Nr. |
81 - 8 |
Facheinheit |
81 – Betrieb für Straßen, Gebäudew. und Grünflächen |
Thema |
Reinigungsfrequenz |
GPA-Bericht Seite |
Gw 27 |
Empfehlung der GPA |
Reduzierung der Reinigungsfrequenzen auf
|
Stellungnahme des
Betriebes für Straßen, Gebäudewirtschaft und Grünflächen |
Der Abbau des Reinigungsstandards ist zuletzt im Rahmen der Aufgabenkritik 2002 überprüft worden. Eine weitere Reduzierung auf die oben genannten Zeiten ist seinerzeit abgelehnt worden. Hintergrund dieser Ablehnung ist die Erkenntnis, dass eine fach- und bedarfsgerechte Reinigung die Unterhaltungskosten insgesamt eher senkt, da die Nutzer mit dem Gebäude angemessener umgehen. Durch die inzwischen erfolgten Neuausschreibungen der Reinigungsverträge konnten im Übrigen erhebliche Einsparungen auch ohne weitere Standardsenkungen erzielt werden. |
Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Bauwesen |
Der Empfehlung der GPA wird nicht gefolgt. |
Lfd. Nr. |
81 - 9 |
Facheinheit |
81 – Betrieb für Straßen, Gebäudew. und Grünflächen |
Thema |
Hausmeisterdienste |
GPA-Bericht Seite |
Gw 30 |
Empfehlung der GPA |
o Ausbau der Kooperationsmöglichkeiten mit kreisangehörigen Kommunen im Hinblick auf ▪ Auslastung freier Kapazitäten ▪ Teilbetreuung zu besonders unwirtschaftlichen Zeiten ▪ Übergabe von Objekten in die Betreuung von Kommunen auf Basis zu erstattender Personalkosten o Verstärkte Strukturierung der Tätigkeiten über ▪ eine neu zu formulierende/aktualisierte Dienstanweisung für Hausmeister ▪ sowie Checklisten und Prüfbücher ▪ Reduzierung des Aufgabenspektrums auf ausschließlich gebäudewirtschaftliche Aufgaben o stärkere Orientierung an den Richtwerten der KGSt (um 10 Tausend qm RF zu betreuende Fläche je Hausmeister) |
Stellungnahme des
Betriebes für Straßen, Gebäudewirtschaft und Grünflächen |
Die Prüfungsanmerkung beschränkt sich auf rein gebäudebezogene Hausmeistertätigkeiten. Mit Blick auf die Schaffung eines guten Schulangebotes ist es aber langjährige Übung beim Kreis Borken, dass Hausmeister auch in der Unterstüzung des Schulbetriebes eingesetzt werden. Insoweit ist die Einbindung anderer Stellen - z. B. anderer Kommunen – nur im Einzelfall möglich. In diesen Fällen wird sie genutzt, wie die Zusammenarbeit mit der Stadt Bocholt an den dortigen Berufskollegs zeigt. Die Neufassung der Dienstanweisung für die Hausmeister steht kurz vor dem Abschluss. Als Problem stellt sich im Bereich der Hausmeisterdienste allerdings immer mehr das völlig veraltete Tarifrecht dar, das weiterhin für die Hausmeisterbedarfsbemessung auf Reinigungsflächen abstellt und dabei von einer anteiligen Eigenreinigung durch den Hausmeister ausgeht. Ebenso gibt es keinerlei Differenzierungen für unterschiedliche Schulformen. |
Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Bauwesen |
Der Ausschuss für Verkehr und Bauwesen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. |
Lfd. Nr. |
81 - 10 |
Facheinheit |
81 Betrieb für Straßen, Gebäudew. und Grünflächen |
Thema |
Personalausgaben für Gebäudewirtschaft |
GPA-Bericht Seite |
Gw 40 - 44 |
Empfehlung der GPA |
Fazit Die Kreisverwaltung Borken hat über ein intensiviertes Flächenmanagement sowie über die Gestaltung der Personalausgaben (Reduzierung oder Erweiterung des Aufgabenspektrums) Potenzial in der Bewirtschaftung der Immobilien des Kreises. Empfehlung Der Kreis Borken sollte zeitnah Szenarien entwickeln, die den deutlich reduzierten Bauunter-haltungsaufgaben in personeller Hinsicht Rechnung tragen. |
Stellungnahme des
Betriebes für Straßen, Gebäudewirtschaft und Grünflächen |
Für die Gebäudewirtschaft mussten in der Vergangenheit in größerem Umfang Drittleistungen im Planungs- und Bauleitungsbereich zugekauft werden. Der Ansatz für eigene Personalreduzierungen ist daher zumindest mittelfristig noch nicht erkennbar; wird aber gleichwohl langfristig beobachtet. |
Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Bauwesen |
Der Ausschuss für Verkehr und Bauwesen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. |
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit nicht konkret zu beziffern.