Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für einen interkommunalen Bauhof am bisherigen Standort in Nordvelen auf der Basis einer Zweierlösung mit der Stadt Gescher fortzuführen. Eine Beteiligung der Gemeinde Velen am Projekt wird weiterhin befürwortet.
Rechtsgrundlage:
§ 26, Abs. 1 der Kreisordnung (KrO) vom 14.07.1994 in der Fassung der Änderung vom 16.11.2004
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.06.2006 den Planungen zur Errichtung eines interkommunalen Bauhofes am Standort Nordvelen auf einem im Eigentum der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) stehenden Grundstück grundsätzlich zugestimmt. Zugleich hat er einer Veräußerung des bisherigen Bauhofes in Borken, Röntgenstraße 6 zugestimmt. Auf die entsprechenden Sitzungsvorlagen 146/2006 im öffentlichen Teil sowie 137/2006 im nichtöffentlichen Teil wird insoweit verwiesen.
Ausgehend von diesen Grundsatzbeschlüssen hat die Verwaltung die notwendigen Gespräche und Verhandlungen einerseits mit den möglichen Kooperationspartnern des interkommunalen Bauhofes und andererseits mit der „DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH“ über den Ankauf des bisherigen Bauhofs in Borken fortgeführt, um entsprechend den Kreistagsbeschlüssen zeitnah über die erzielten Verhandlungsergebnisse berichten zu können.
Eine abschließende Einigung konnte hierbei zunächst mit der „DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH“ über den Ankauf des bisherigen Bauhofs in Borken erzielt werden. Die entsprechenden Kaufverträge liegen vor. Der Kaufpreis entspricht dem in der Sitzungsvorlage 137/2006 dargestellten Preis. Die Wirksamkeit der Verträge hängt aber noch von der Bewilligung von Zuschüssen an den Käufer durch verschiedene Stiftungen ab. Nach Eintritt dieser Bedingung wird der Kaufvertrag endgültig dem Kreistag –voraussichtlich in der Septembersitzung- zur abschließenden Genehmigung vorgelegt werden.
Deutlich schwieriger haben sich die Gespräche mit den möglichen Kooperationspartnern und Interessenten für einen interkommunalen Bauhof gestaltet.
Zunächst wurden im Sommer und Herbst 2006 intensive Gespräche mit der Stadt Stadtlohn, die ihrerseits Interesse an einer gemeinsamen Lösung signalisiert hatte, geführt. Nachdem der Rat der Stadt Stadtlohn sich im September für eine Mischlösung mit einer Beteiligung am interkommunalen Bauhof in Velen ausgesprochen hatte, hat er dann nach erneuter Prüfung in seiner Sitzung am 13.12.2006 einer ausschließlich städtischen Bauhoflösung den Vorzug gegeben. Grund für diese Entscheidung waren die für die Stadt Stadtlohn im Gegensatz zu den übrigen Kooperationspartnern deutlich ungünstigeren Fahrkosten bei einem gemeinsamen Bauhofstandort in Nordvelen.
Nach dem Ausscheiden der Stadt Stadtlohn aus dem gemeinsamen Projekt mussten die verbleibenden Interessenten zunächst ihre Planungen aktualisieren, um die Basis für weitere Entscheidungen zu erhalten. Auf Grundlage der insoweit aktualisierten Daten ist dann nach intensiven Gesprächen zwischen den Vertretern der Gemeinde Velen, der Stadt Gescher und des Kreises Borken ein einvernehmliches Konzept zur Errichtung und Finanzierung des interkommunalen Bauhofes auf dem Grundstück der EGW in Nordvelen vereinbart worden.
Grundlage dieser Vereinbarung ist ein Mischmodell in der Finanzierung, nach dem der Hochbau als Mietkauf über die EGW abgewickelt werden soll und die übrigen Kosten direkt von den Kommunen getragen werden sollen.
Die entsprechende Beschlussvorlage hat im Rat der Gemeinde Velen, der aufgrund der unterschiedlichen Sitzungskalender als erster einen Beschluss zu fassen hatte, in der Sitzung am 02.05.2007 hinsichtlich der geplanten Bauten und der interkommunalen Zusammenarbeit volle Zustimmung erfahren. Bezüglich des Standortes wird allerdings eine Fläche, die im Eigentum der Gemeinde Velen steht, bevorzugt. Ebenso lehnt der Rat der Gemeinde Velen einen Mietkauf für die Gebäude ab und möchte stattdessen eine reine Eigenbaulösung umsetzen.
Die Vorschläge der Gemeinde Velen sind nach der Ratsentscheidung geprüft worden. Eine Lösung auf einem Grundstück, das nicht im unmittelbaren Umfeld der Einrichtungen der EGW steht, kann danach aus Sicht des Kreises nicht als gleichwertig angesehen werden. Maßgeblich für diese Einschätzung sind nicht in erster Linie die eigentlichen Bauhoftätigkeiten, sondern ist vielmehr die geplante Funktion des neuen Bauhofes als Krisenzentrum.
Eine Einbindung der EGW am vorgesehenen Standort ist aus Sicht des Kreises vor allem mit Blick auf mögliche lang andauernde Krisenfälle in der Landwirtschaft zwingend erforderlich. Für solche Fälle benötigt der Kreis ein optimales Krisenzentrum, um im Interesse der Landwirtschaft eine effiziente und zügige Beseitigung der Krisensituation sicherstellen zu können. Gerade mit Blick auf dieses Krisenzentrum hatte sich der Kreis Borken in der oben genannten Vereinbarung bereit erklärt, 240.000 € der Herstellungskosten im Hochbau gesondert zu tragen, da diese durch die Anforderungen an die Bauausführung mit Blick auf das Krisenzentrum entstehen werden. Ihren vollen Nutzen können die Investitionen für das Krisenzentrum aber nur entfalten, wenn der Kreis Borken im Krisenfall fließend auf Ressourcen der EGW zurückgreifen kann. Dies ist bei dem von der Gemeinde Velen vorgeschlagenen Grundstück nicht der Fall. Hierauf hatte der Landrat die Gemeinde Velen im Vorfeld der Ratsentscheidung auch bereits schriftlich hingewiesen.
Darüber hinaus verspricht die von der Gemeinde Velen vorgeschlagene reine Eigenfinanzierung keine wirtschaftlichen Vorteile. Insbesondere hat auch die Stadt Gescher erklärt, dass sie aufgrund ihrer finanziellen Situation eine reine Eigenfinanzierung nicht tragen könne.
Vor diesem Finanzierungshintergrund hat die Stadt Gescher in einem Gespräch mit Vertretern der Kreisverwaltung erklärt, auch an einer auf nunmehr zwei Partner reduzierten interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Kreis am EGW-Standort weiterhin nachdrücklich interessiert zu sein.
Ausgehend von den bislang vorliegenden Angeboten der EGW und den geschätzten Hochbaukosten ist auch eine solche Zweierlösung wirtschaftlich.
Bei der im Sommer 2006 erstellten Wirtschaftlichkeitsberechnung waren zunächst Synergievorteile für den Kreis Borken von 80.000 € im Jahr kalkuliert worden. Diese müssen für eine Zweierlösung vorsichtig geschätzt auf 40.000 € im Jahr reduziert werden. Dies entspricht beispielsweise den Jahreskosten für einen der fünf auf dem Kreisbauhof eingesetzten Geräteträger.
Der seinerzeit erwartete Gesamtvorteil von 46.000 € im Jahr reduziert sich auf nunmehr 6.000 €/a, bleibt aber gleichwohl noch positiv. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die im Sommer 2006 nur textlich angedeutete Restbuchwertübernahme inzwischen vertraglich mit der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland abgesichert werden kann und somit voll wirksam wird.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Synergieeffekte aufgrund der vorsichtigen Schätzung in den Folgejahren eher noch zunehmen werden, wodurch die Wirtschaftlichkeit steigen wird. Gerade eine in dieser Form erstmalig gefundene Zusammenarbeit zwischen Kreis und Kommunen dürfte angesichts der in den einzelnen Verwaltungen häufig bereits ausgereizten Einsparpotentiale ein wichtiger Schritt sein, um auch künftig öffentliche Aufgabenerfüllung und Haushaltskonsolidierung verwirklichen zu können. Diese Auffassung ist auch besonders von der Gemeindeprüfungsanstalt NW gestärkt worden, die die Planungen eines interkommunalen Bauhofes in der Zusammenarbeit von Kreis und Gemeinden als vorbildlich für das ganze Land eingestuft hat.
Insgesamt ist es daher wirtschaftlich, die Errichtung des interkommunalen Bauhofes am Standort der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland als Zweierlösung mit der Stadt Gescher zu planen. Soweit möglich, sollte aber weiter versucht werden, auch die Gemeinde Velen für eine Beteiligung an diesem Projekt zu gewinnen, um die dann höheren Synergieeffekte für alle drei Beteiligten ausschöpfen zu können.
Der Antrag der SPD-Fraktion auf Beendigung der Planungen zur Errichtung eines interkommunalen Bauhofes sollte insoweit abgelehnt werden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
|
Nein |
Wenn ja, welche ?