Betreff
Kostenloses Mittagessen für Kinder aus einkommensarmen Familien Antrag der SPD-Fraktion vom 28.08.2007
Vorlage
0166/2007
Art
Antrag SPD-Fraktion

Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit den Städten und Gemeinden dafür Sorge zu tragen , dass kreisweit jedes Kind aus einer SGB II Bedarfsgemeinschaft, aus  Familien, die Sozialgeld bzw. ergänzende Leistungen nach Hartz IV beziehen , aus Familien, die den Kinder­zuschlag, bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ein kostenloses Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten erhält.


Rechtsgrundlage:


Sachdarstellung:

Viele Eltern , die staatliche Transferleistungen beziehen oder über ein niedriges Erwerbs­einkommen verfügen, sind nicht in der Lage den Beitrag für das Mittagessen in den Kinder­gärten und Schulen zu zahlen. Einige Eltern melden ihre Kinder daher erst gar nicht für die Ganztagsschulen an. Gerade diese Kinder brauchen aber die zusätzlichen Förderungs- und Bildungsangebote, damit ihre Chancen im Leben sich verbessern. Der Landesfonds „ Kein Kind ohne Mahlzeit „ reicht bei weitem nicht aus um seinem Anliegen gerecht zu werden. Daher ist es zwingend notwendig, dass der Kreis gemeinsam mit den Städten und Gemeinden nach einer Lösung sucht, die kreisweit sicherstellt, dass kein Kind von der Übermittagbetreuung im Kindergarten oder vom Besuch der OGS ausgeschlossen wird , weil den Eltern das Geld für das Essen fehlt.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Schulte