Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit den Städten und Gemeinden dafür Sorge zu tragen , dass kreisweit jedes Kind aus einer SGB II Bedarfsgemeinschaft, aus Familien, die Sozialgeld bzw. ergänzende Leistungen nach Hartz IV beziehen , aus Familien, die den Kinderzuschlag, bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ein kostenloses Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten erhält.
Rechtsgrundlage:
Sachdarstellung:
Viele Eltern , die staatliche Transferleistungen beziehen oder über ein niedriges Erwerbseinkommen verfügen, sind nicht in der Lage den Beitrag für das Mittagessen in den Kindergärten und Schulen zu zahlen. Einige Eltern melden ihre Kinder daher erst gar nicht für die Ganztagsschulen an. Gerade diese Kinder brauchen aber die zusätzlichen Förderungs- und Bildungsangebote, damit ihre Chancen im Leben sich verbessern. Der Landesfonds „ Kein Kind ohne Mahlzeit „ reicht bei weitem nicht aus um seinem Anliegen gerecht zu werden. Daher ist es zwingend notwendig, dass der Kreis gemeinsam mit den Städten und Gemeinden nach einer Lösung sucht, die kreisweit sicherstellt, dass kein Kind von der Übermittagbetreuung im Kindergarten oder vom Besuch der OGS ausgeschlossen wird , weil den Eltern das Geld für das Essen fehlt.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte