Der Kreistag stimmt den Planungen zur Errichtung eines interkommunalen Bauhofes gemeinsam mit der Stadt Gescher auf einem Grundstück der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) in Nordvelen zu.
Die Verwaltung wird beauftragt die Planungen umzusetzen und die hierzu erforderlichen Vereinbarungen entsprechend der Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu schließen.
Rechtsgrundlage:
§ 26, Abs. 1, Satz 1 der Kreisordnung (KrO) vom 14.07.1994 in der Fassung der Änderung vom 16.11.2004
Sachdarstellung:
Nachdem sich zwei der zunächst vier Kooperationspartner für einen möglichen interkommunalen Bauhof bis zum Frühjahr 2007 für eine jeweils eigenständige Bauhoflösung entschieden hatten, wurde der Kreistag durch die Sitzungsvorlage 0124/2007 über den seinerzeit letzten Stand der Planungen informiert. Er hat in seiner Sitzung am 21.06.2007 der Vewaltung daraufhin den Auftrag erteilt, die Planungen für einen interkommunalen Bauhof auf einem Grundstück der EGW als Zweierlösung mit der Stadt Gescher weiterzuführen. Insbesondere sollte eine Wirtschaftlichkeitsabschätzung der zu erwartenden Synergien aus der Zusammenarbeit mit der Stadt Gescher erstellt werden.
Die Planungen für die Zweierlösung des interkommunalen Bauhofes konnten vor dem Hintergrund dieses Auftrages inzwischen abgeschlossen werden (s. Anlage). Zur Realisierung dieses Projektes ist mit der EGW eine gemischte Miet-Kauf-Lösung vereinbart worden, in die auch eigene Investitionen eingebracht werden können.
Ferner hat die „DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH“ als Käuferin des bisherigen Kreisbauhofes in Borken, Röntgenstraße 6 erklärt, dass sie inzwischen im Besitz der notwendigen Förderzusagen ist, um den am 01.06.2007 unterzeichneten Kaufvertrag insoweit wirksam werden zu lassen.
Stellt man die Kosten des Kreises für den neuen interkommunalen Bauhofes in Nordvelen den Erträgen aus der Veräußerung des jetzigen Kreisbauhofes in Borken gegenüber, so lässt sich ablesen, dass das Projekt in die „Gewinnzone“ gelangt, wenn die jährlichen Einsparungen aus der Zusammenarbeit mit der Stadt Gescher eine Summe von 30.000 € (ohne Logistikzentrum) übersteigen.
Wegen der besonderen Bedeutung dieser Größe in der Wirtschaftlichkeitsberechnung ist zur Analyse der entsprechenden Effekt das INFA-Institut von Professor Gallenkemper mit der Erarbeitung einer Abschätzung beauftragt worden.
Diese Abschätzung hat im Wesentlichen drei Aspekte der neuen Situation des interkommunalen Bauhofes untersucht. Es sind dies
· Fahrkostenersparnisse aufgrund der zentraleren Lage im Kreisgebiet
· Verbesserte Fuhrparkauslastungen
· Eine gemeinsame Einsatzleitung.
In allen drei Einzelbereichen kommt der Gutachter zu Einsparerwartungen. So wird allein die verbesserte Fuhrparkauslastung nach Einschätzung der Gutachter zu jährlichen Einsparungen von rd. 44.000 € führen. Ähnlich hoch liegen die Einsparerwartungen für eine gemeinsame Einsatzleitung, die der Gutachter mit 40.000 €/a abschätzt. Aus der zentraleren Lage werden weitere 20.000 € Einsparung je Jahr erwartet. Insgesamt liegt die Einsparerwartung kurz- und mittelfristig bei rd. 104.000 € im Jahr. Hiermit wird der oben genannte kritische Wert deutlich überschritten, so dass der Gutachter zu der Empfehlung kommt:
„Die Zusammenführung des Kreisbauhofes Borken und des Bauhofs in Gescher zu einem interkommunalen Bauhof am Standort der EGW bietet für beide Seiten die Möglichkeit einer deutlichen Kosteneinsparung und sollte daher nach Auffassung des Gutachters umgesetzt werden.“
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?