Der Ausschuss für Umweltschutz beschließt, keine Initiative in der Richtung zu ergreifen, dass der Venngürtel von Aachen bis Nord-Niedersachsen Welt-Naturerbe wird.
Sachdarstellung:
1.0 Die
Ursprünge
1.1. Landschaftshistorischer
Rückblick
Der Landschaftsraum von Aachen bis ins nördliche Niedersachsen stellt einen Raum dar, der in geologischen Zeiträumen betrachtet, in der Landschaftsentwicklung eine vergleichsweise nur sehr kurze, physiognomisch wirksame Entwicklungsgeschichte aufweist. Im Gegensatz zu anderen Regionen, die mehrmals von Gletschereis bedeckt waren, wurde der Kreis Borken lediglich einmal vollständig von Inlandeismassen überfahren, und zwar während der Saale-Eiszeit, dem sog. Drenthe-Stadium. Dies geschah ungefähr im Zeitraum von 240.000 bis 200.000 Jahren vor heute. Durch das Gletschereis, die Schmelzwasserströme und verwilderten Flusssysteme der Kältesteppe wurden sowohl jungtertiäre Ablagerungen glazial überformt, wie auch umgestaltet. Die Saale-Vereisung hinterließ insbesondere Terrassenkörper (Mittelterrassen), Vor- und Nachschüttsande, Endmoränen und vielerorts flächenhaft ausgebildete Grundmoränen mit bis zu maximal 30 m mächtigen sandig-mergeliger bis schluffig-toniger Grundmasse mit eingebetteten nordischen Geschiebeblöcken. Im Anschluß an die nachfolgende Eem-Warmzeit (130.000 – 110.000 Jahren) kam es erneut zu einer letzten Glazialzeit, der Weichsel-Vereisung, mit erneuter Klimaverschlechterung und wiederholten Inlandeis-Vorstössen. Dieses Mal erreichte die nordische Eisfront jedoch maximal die Elbe, so daß nahezu ganz Nordwest-Deutschland und somit auch der Borkener Raum eisfrei blieben. In diesem sog. Periglazial-Raum bestimmten maßgeblich Abtragungs- und Ablagerungsprozesse die Landschaftsentwicklung. Bei einer nur spärlichen tundrenartigen Vegetation herrschten fluviatile und äolische Prozesse vor. Was an dem einen Orte erodierte, wurde an anderer Stelle verfrachtet und sedimentiert. Verwilderte Flußsysteme sorgten für unvorstellbare Materialverfrachtungen. Gleichmäßig wehende Winde und Stürme transportierten kilometerweit feine und feinste (Sand-)Teilchen, bildeten Binnendünen und weiter landeinwärts mächtige Lößablagerungen.
1.2 Relative Artenarmut
Die in der Vergangenheit mehrfachen nordischen Eisvorstöße, unterschiedlicher Dauer und Intensität, zerstörten die Vegetation und radierten eine ganze Reihe von Tierarten aus, die nicht schnell genug ausweichen konnten bzw. in den Warmzeiten aus den wenigen verbliebenen Gunsträumen nicht genügend Zeit fanden, verwaiste Lebensräume wieder zu besiedeln. Das Beispiel der waldbildenden Baumarten im direkten Vergleich Mitteleuropa zu Nordamerika verdeutlicht die drastische Artenarmut in Mitteleuropa von nur knapp 30 waldbildenden Baumarten zu über 300 in Nordamerika die nachhaltige Wirkung der Eiszeiten. Diese deutliche Reduzierung des Artenbestandes mit dem Verlust zahlreicher Tier- und Pflanzenarten ließe sich an zahlreichen Beispielen noch fortführen.
1.3 Ein
„Wimpernschlag“ für die (Wieder-)Besiedelung
Dieser äußerst kurzgefaßte und stark vereinfachte Abriß der vergangenen 200.000 Jahre mitteleuropäischer Landschaftsgeschichte erscheint für diesen Raum insofern relevant, da das hier bedeutsame Landschaftsbild mit der Entwicklung von Wäldern, Mooren und komplexen Lebensgemeinschaften kaum viel älter als rund 10.000 Jahre ist. Eine faunistische wie floristische Wieder- bzw. Neubesiedelung ist im Vergleich zu den meisten Regionen der Erde nur ein Wimpernschlag in der Erdgeschichte. Bei einer der höchsten menschlichen Siedlungsdichten der Welt blieb auch die Ursprünglichkeit bzw. die Intaktheit/Unversehrtheit der biologisch aktiven Erdoberfläche auf der Strecke.
2.0 Die Ausgangssituation
2.1. Besiedelung, Gestaltung und ein Hauch von Hochmooren
Der siedelnde und wirtschaftende Mensch hat insbesondere in den letzten 2000 Jahren diesen Raum stark verändert, was letztlich zu einer „drastischen Umgestaltung der Urlandschaft“ führen sollte (vgl. Kreis Borken 2005, S.14). So hielten sich bis zu Beginn des 19. Jh. im Bereich des heutigen Kreises Borken einzelne Moorkomplexe von mehr als 1000 ha zusammenhängender Moorbiotope und beispielsweise im ehemaligen Landkreis Ahaus waren 1835 noch etwa 70 % des Kreisgebietes Ödland, Heideflächen und Moore. Im Jahr 2007 sind gerade 3,5 % des Kreises Borken Naturschutzgebiete. Der Anteil von Venngebieten dürfte hiervon rund 1/3 betragen. Allein physiognomisch betrachtet sind davon jedoch nur Bruchteile, d.h. wenige 100 m² in dem einen Gebiet und manchmal einige wenige Hektar an anderer Stelle von einigermaßen natürlichem Aussehen geprägt. Intakte hochmoortypische Lebensgemeinschaften, d.h. nicht nur mit charakteristischen floristisch / pflanzensoziologischen Bulten- und Schlenkengesellschaften, sondern auch mit daran angepaßten Wirbeltieren, haben sich kaum gehalten. Einige wenige arktische Faunen- und Florenelemente lassen sich nur mit hohem Pflegeaufwand erhalten und kleinste Veränderungen können drastische Auswirkungen haben und bis zum Total-Verlust führen. Wiederbesiedelungen oder Gen-Austausch durch benachbarte Populationen sind dringend nötig, jedoch über viele Kilometer messende Distanzen kaum mehr möglich. Auch hier läßt sich erst recht bei fehlender bzw. unzureichender Betreuung (mangels Personal und mangels finanzieller Ausstattung) der Artenschwund an hochmoortypischen Charakterarten oder arktischen Reliktarten in Fauna und Flora nicht aufhalten. Ein mehr oder weniger zusammenhängender rezenter Moorgürtel existiert heute nicht mehr. In der Region von Aachen an nordwärts sieht es kaum günstiger aus an geschützten Moorkomplexen in halbwegs ursprünglicher Ausstattung und Ausdehung. Hochmoore haben sich in dieser Region kaum ausbilden können, vielmehr handelt es sich hier überwiegend um Heidemoore und in geringerem Anteil um Übergangsmoore mit geringer Torfbildung.
Landschaftsgeographisch hat die ursprünglich stark verwilderte Stromtal-Auenlandschaft des Rheines auf breiter Front die Landschaft des Niederrheins einerseits stark ausgeräumt und andererseits sedimentiert, wenn überhaupt, wurden allenfalls kurzfristig initiale Moorbildungen in dieser Region letztlich durch Schmelzwässer oder ganz allgemein durch das Abflußregime immer wieder zerstört. In Niedersachsen entlang der Grenze zu den Niederlanden fanden sich wohl lange Zeit die größten Hochmoor-Areale. Im sog. „Dreiländereck“ ist mit den Schutzgebieten Bardeler und Gildehauser Venn ein mit 650 ha großes Moorgebiet auch immer noch grenznah erhalten. In der Grafschaft Bentheim bleiben jedoch diese grenznah und benachbart liegenden Moorschutzgebiete die einzigen Ausnahmen in Niedersachsen. In den Niederlanden findet sich lediglich nordwestlich der niedersächsischen Ortschaft Twist in unmittelbarer Grenzlage ein großes Natuurreservat von Staatsbosbeheer, ohne jedoch auf deutscher Seite eine funktionale Ergänzung zu finden. Im Emsland erstreckt sich zwar zwischen der A 31 und der Grenze zu den Niederlanden das Bourtanger Moor. Auf einer Distanz von 50 km nach Norden lassen sich jedoch aktuell nur drei Moorschutzgebiete von insgesamt 267 ha Größe in jeweils isolierter Lage und z.T. in mehr als 5 km Entfernung zur Niederländischen Grenze ermitteln. Weiter nach Norden bis zum Landkreis Aurich findet sich im anschließenden Landkreis Leer lediglich noch ein 52 ha großes geschütztes Moorgebiet. Als Fazit für ganz Niedersachsen muß festgestellt werden, daß es weder ein grenznahes Naturschutzgebiet, noch ein Hochmoor-Naturschutzgebiet existiert, welches eine funktionale Entsprechung in den Niederlanden fände. Außerdem sollte keineswegs unberücksichtigt bleiben, daß in Niedersachsen auch aktuell in bestimmten Bereichen ganz legal Torfe immer noch industriell abgebaut und Moore zerstört werden.
2.2 Abgrenzung und Breite des „Moorgürtels“
Bei der Betrachtung eines „Venn-Gürtels von Aachen bis ins nördliche Niedersachsen“ stellt sich nicht nur das gravierende Problem der Abgrenzung eines entsprechend schmalen/breiten Korridors beidseitig der Grenze (z.B. 500 m ... oder bis 5.000 m...?) d.h. grenzüberschreitend also 1 km bis 10 km, ggfls. mit Kern-, Rand- und/oder Verbindungs-/Pufferzonen und einer Akzeptanz in der Bevölkerung (besonders der auf diesen Flächen wirtschaftenden Menschen), vielmehr gilt es, zunächst noch eine Begriffsbestimmung zum Terminus „Venn“ vorzunehmen. Der Begriff „Venn“ ist jedenfalls kein geographisch definierter Fachausdruck und beispielsweise die Umschreibung in Meyers enzyklopädischen Lexikon für... Fehn (Fenn, Vehn, Venn) oder vergleichbar Veen im Niederländischen „ sumpfiges, mooriges Gelände, vielfach mit von Pflanzen bedeckten stehenden Gewässern, oft in Hochmoor übergehend (bes. in den Niederlanden, in NW-Deutschland)“ ist so schwammig, als daß er e i n – deutig belastbar wäre. Sumpflandschaften gibt es nahezu überall auf der Erde, etwas besonderes sind da eher schon M o o r e , die auch im geographisch-geologischen Sinne definiert und bei der Antragstellung wohl auch gemeint waren. Aber auch hierbei sind drei Typen in verschiedener Hinsicht zu unterscheiden:
1. Flachmoore im Sinne von Wiesen- und Niedermooren mit hohem Grundwasserstand, stark humosen Boden, i.d.R. aber geringer Torfmächtigkeit (u.a. Seemuldenmoore, Talmoore, Talstufenmoore, Quell- oder Hangmoore), im hiesigen Raum weitgehend gleichzusetzen mit den verbliebenen Feuchtwiesen- und Naßweiden-Naturschutzgebieten.
2. Übergangs- oder Zwischenmoore (auch Übergangswaldmoore): Hierbei handelt es ich um einen Moortyp, der in unserer Gegend allenfalls lokal und nur sehr kleinflächig vertreten ist oder war, sein Hauptverbreitungsgebiet ist eher in der nordeuropäischen Waldtundra zu finden.
3. Hochmoore: In der hiesigen Region eine mehrtausendjährige Entwicklungsgeschichte, oft ursprünglich aus Flachmooren durch Torfmoos-Wachstum hervorgegangen, über das lokale Grundwasser-Niveau herausgewachsen und so eine „uhrglasartige Wölbung“ erhalten hat. Das nährstoffreichere Grundwasser hat keinen Einfluß auf die oberflächennahen Vegetationsschichten, deren Wachstum ausschließlich von „nährstoffarmen“ Niederschlagswasser abhängig sind. Von den mitunter mehrmeter-mächtigen Torfschichten, bestehend aus den wenig zersetzten Bleich- oder Weißtorfschichten und den gut zersetzten schwärzlichbraunen Schwarztorfen, läßt sich hier über Pollen-Analyse die Klima- und Vegetationsgeschichte über einige tausend Jahre nach der letzten Eiszeit mitunter hervorragend rekonstruieren. Voraussetzung sind intakte, möglichst noch „lebende“ Hochmoore mit ungestörter Schichtfolge der historischen Torfmächtigkeiten (d.h. keine Moorentwässerungen und Torfzersetzungen, kein Torfabbau).
3.0 Die Kriterien der Unesco
Für die Aufnahme eines Objekts in die Liste der Denkmäler im Rang eines Weltnaturerbes muss eines von zehn Kriterien erfüllt werden. Bis Anfang 2005 wurden Kriterien für Kultur- und Naturgüter getrennt geführt. Seitdem werden sie für jedes Objekt gemeinsam geprüft. So werden zwar weiterhin die Mehrheit der Welterbestätte nur als Kulturerbe (Nummern 1-6) oder nur als Naturerbe (Nummern 7 bis 10) bezeichnet, aber 24 Stätten erfüllen zur Zeit schon Kriterien aus beiden Bereichen.
1. Die Güter stellen ein Meisterwerk der
menschlichen Schöpferkraft dar.
2. Die
Güter zeigen, für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde, einen
bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung von
Architektur oder Technologie, der Großplastik, des Städtebaus oder der
Landschaftsgestaltung auf.
3. Die
Güter stellen ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von
einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur
dar.
4. Die
Güter stellen ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden,
architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften dar, die
einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Geschichte der Menschheit
versinnbildlichen.
5. Die
Güter stellen ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen
Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung dar, die für eine oder mehrere
bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und
Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom
Untergang bedroht wird.
6. Die Güter sind in unmittelbarer oder
erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen
oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken
von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft. (Das Komitee einigte
sich, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit andern Kriterien
angewandt werden sollte.)
7. Die Güter weisen überragende
Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und
ästhetischer Bedeutung auf.
8. Die Güter stellen außergewöhnliche
Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte dar, darunter der Entwicklung des
Leben, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der
Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder
physiogeographischer Merkmale.
9. Die Güter stellen außergewöhnliche
Beispiele bedeutender in Gang befindlicher ökologischer und biologischer
Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und
Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften dar.
10. Die Güter enthalten die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt auf der Erde bedeutendsten und typischsten Lebensräume, einschließlich solcher, die bedrohten Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.
Zudem werden die Güter auf
ihre Unversehrtheit und/oder Echtheit geprüft und ein Schutz- und
Erhaltungsplan verlangt, der ausreicht, um ihre Erhaltung sicherzustellen.
Denkt man in einem möglichen Antragsverfahren dabei an Punkt 7 an das NSG Amtsvenn/Hündfelder Moor mit rund 1000 Hektar Schutzgebietsfläche, so können schwerlich, die bereits jetzt schon vorhandenen und erst recht nicht die zukünftigen Bohrplätze (Stichwort: mehr Bohrplätze als Brachvögel), mit den o.g. Kriterien der „überragenden Naturerscheinung“ oder einem „Gebiet von außergewöhnlicher Naturschönheit“ in Einklang gebracht werden. Auch in Kriterium Nr. 8, wo es um außergewöhnliche Beispiele für die Hauptstufen der Erdgeschichte geht, mag eine 10.000 Jahre umfassende Vegetationsgeschichte des Holozäns von (über?)regionalem Interesse sein, ist im besagten Grenzraum jedoch nur noch relikthaft mit Vorzeige-Charakater zu finden. Insbesondere in Nord- und in Osteuropa lassen sich jedoch deutlich imposantere Beispiele finden, in denen sich sowohl intakte Lebensgemeinschaften, wie auch mächtige, ungestört lagernde Torfmoosschichten erhalten haben. An bedrohten Wirbeltierarten lassen sich noch einige Beispiele finden, die in den Hochmoorresten überdauern konnten (wie Kreuzotter und Krickente). Gemessen an den in den letzten 100 Jahren ausgestorbenen Arten der Hochmoore (wie südl. Rasse des Goldregenpfeifers, Alpenstrandläufer, Birkhühnern, Raubwürgern, Sumpfohreulen) sind Arten von außergewöhnlichem universellen Wert aktuell aber verschollen oder ausgerottet. Bislang existieren in NRW für jedes einzelne Gebiet Biotopmangement- bzw. Pflege- und Entwicklungspläne. Für die Qualität und für den Stand der Umsetzung sind die jeweiligen Kreise, mitunter die Biologischen Stationen verantwortlich. Im Vergleich zu Niedersachsen und zu den unterschiedlichen Stellen hinsichtlich der Zuständigkeiten bzw. dem Stand der Betreuung in den Niederlanden müßten sicherlich einheitliche Standards angestrebt werden.
4.0 Fazit
Nach den erklärenden Ausführungen, welche dem Kriterien-Kapitel vorangestellt wurden, dürfte es nahezu unmöglich werden, die kreisfreie Stadt Aachen, die anderen gleichberechtigten Kreise in NRW (5-6) und wenigstens 3 Landkreise in Niedersachsen zu gewinnen, einen gemeinsam getragenen und überzeugenden Vorstoß zusammen mit den Partnergemeinden/ -Provinzen auf niederländischer Seite zu starten. Die Chancen einer positiven Prüfung durch die LANUV (früher LÖBF) und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Hannover, um einen wohl begründeten Antrag durch die BRD und dem Königreich der Niederlande zu formulieren, sind aufgrund der aktuellen Situation nicht gegeben.
5.0 Ausblick
Betrachtet man jedoch die besondere Situation des Kreises Borken, so finden sich allein 4 Moor-Naturschutzgebiete mit entsprechend flächenhafter Ergänzung auch als geschütztes Natuurreservat auf die holländische Seite und weitere 4 – 5 Naturschutzgebiete in direkter Grenzlage auf Borkener Kreis-Gebiet kommen hinzu. Dieser relativ hohe Anteil an grenznahen (Moor-) Naturschutzgebieten eröffnet hier eine vielversprechende Chance, zusammen mit einem niederländischen Partner für eine grenzüberschreitende Planung, die im landesweiten Vergleich mit zahlreichen unterschiedlichen Partnern und jeweils sehr heterogener Ausgangslage hier als wesentlich aussichtsreicher erscheint. Hierbei sind solche Instrumente zu prüfen, welche sowohl die Belange von Natur und Landschaft, der touristischen Erschließung wie auch den wirtschaftlichen Erfordernissen gerecht werden und sie zukünftig auch nicht behindern. Das Landschaftsgesetz NW sieht hier als Instrument die Kategorie des Naturparks vor. Überlegungen in diese Richtung – Internationaler Naturpark – werden seit geraumer Zeit, u. a. auch im Rahmen des MENT-Prozesses gemacht.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?