Betreff
Verleihung Felix-Sümmermann-Preis
Vorlage
0121/2024/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Kultur und Sport nimmt die Ausführungen zum Felix-Sümmermann-Preis zur Kenntnis. 


Rechtsgrundlage:

Leitlinien für die Kulturarbeit im Kreis Borken – Richtlinien des Felix-Sümmermann-Preises

Sachdarstellung:

Im Kreis Borken engagieren sich zahlreiche Menschen in der Denkmalpflege. Sie restaurieren und erhalten alte Häuser, pflegen Bildstöcke oder erforschen das bauliche Erbe in der Region. Darunter sind viele auszeichnungswürdige Projekte. Vor diesem Hintergrund hat der Kreis Borken mit Unterstützung der Sparkasse Westmünsterland den Felix-Sümmermann-Preis im Jahr 2000 ins Leben gerufen. Im Jahr 2024 wird dieser Preis zum neunten Mal für Verdienste um die Denkmalpflege im Kreis Borken verliehen.

 

Der Preis würdigt insbesondere Verdienste um die Rettung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmälern im Kreis Borken. Eine Verleihung ist auch möglich für Forschung, Dokumentation und Publikation zu Themen der Denkmalpflege mit Bezug zum Kreis Borken, bei der touristischen Erschließung von Denkmälern und bei innovativen Projekten in Zusammenhang mit der Denkmalpflege.

 

Bezugspunkte sind in erster Linie Denkmäler im Sinne des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz). Dabei kann es sich um klassische Baudenkmäler handeln, um Bodendenkmäler oder bewegliche Denkmäler. Aber auch Garten-, Park-  und Friedhofsanlagen oder Landschaftsteile können im Mittelpunkt der Bewerbung stehen.

 

Eine Verleihung kann sich auch auf Objekte oder Projekte beziehen, die zwar keine Denkmäler im rechtlichen Sinn sind, die aber für das Ortsbild wichtig oder als herausragende Beispiele zeitgenössischer Architektur oder als künftige Denkmäler besondere Bedeutung haben können.

 

Bewerben können sich sowohl Personen, Institutionen und Kommunen, die als Eigentümer von Denkmälern verantwortlich sind. Darüber hinaus können sich aber auch Gruppen, die sich aktiv um Denkmäler und die Denkmäler bemühen, ausgezeichnet werden. Forscher und Publizisten, die im Bereich Denkmalpflege aktiv sind, gehören ebenso zum Adressatenkreis.

 

Der Felix-Sümmermann-Preis ist mit einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 5.000 € dotiert, das von der Sparkasse Westmünsterland gestiftet wird. Die Preisträger erhalten außerdem eine Urkunde und eine künstlerisch gestaltete Plakette.

 

Über die Preisverleihung entscheidet eine Jury unter dem Vorsitz des Landrats. Mitglied der Jury ist neben dem Vorsitzende des Kulturausschusses auch der zuständige Landeskonservator beim LWL, eine Vertretung der Kommunen und die Kreisheimatpflegerin. Die Jury ist in ihrer Entscheidung frei und auch berechtigt, die Preisgelder zu staffeln. In der Regel erhält der 1. Preis 2.500 €, der 2. Preisträger 1.500 und der 3. Preisträger 1.000 €. Die Jurysitzung ist für den 20.08.2024 geplant.

 

Die Bewerbungs- bzw. Vorschlagsfrist soll am 15. Juli 2024 enden. Die Verleihung ist für Herbst 2024 geplant.


Entscheidungsalternative(n):

Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                           

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                           Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE