Der Ausschuss für Kultur und Sport nimmt die Ausführungen zum Felix-Sümmermann-Preis zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Leitlinien für die Kulturarbeit im Kreis Borken – Richtlinien des
Felix-Sümmermann-Preises
Sachdarstellung:
Im Kreis Borken engagieren sich zahlreiche Menschen in der
Denkmalpflege. Sie restaurieren und erhalten alte Häuser, pflegen Bildstöcke
oder erforschen das bauliche Erbe in der Region. Darunter sind viele
auszeichnungswürdige Projekte. Vor diesem Hintergrund hat der Kreis Borken mit
Unterstützung der Sparkasse Westmünsterland den Felix-Sümmermann-Preis im Jahr
2000 ins Leben gerufen. Im Jahr 2024 wird dieser Preis zum neunten Mal für
Verdienste um die Denkmalpflege im Kreis Borken verliehen.
Der Preis würdigt insbesondere Verdienste um die Rettung, Erhaltung und
Restaurierung von Denkmälern im Kreis Borken. Eine Verleihung ist auch möglich
für Forschung, Dokumentation und Publikation zu Themen der Denkmalpflege mit
Bezug zum Kreis Borken, bei der touristischen Erschließung von Denkmälern und
bei innovativen Projekten in Zusammenhang mit der Denkmalpflege.
Bezugspunkte sind in erster Linie Denkmäler im Sinne des Gesetzes zum
Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen
(Denkmalschutzgesetz). Dabei kann es sich um klassische Baudenkmäler handeln,
um Bodendenkmäler oder bewegliche Denkmäler. Aber auch Garten-, Park- und Friedhofsanlagen oder Landschaftsteile
können im Mittelpunkt der Bewerbung stehen.
Eine Verleihung kann sich auch auf Objekte oder Projekte beziehen, die
zwar keine Denkmäler im rechtlichen Sinn sind, die aber für das Ortsbild
wichtig oder als herausragende Beispiele zeitgenössischer Architektur oder als
künftige Denkmäler besondere Bedeutung haben können.
Bewerben können sich sowohl Personen, Institutionen und Kommunen, die
als Eigentümer von Denkmälern verantwortlich sind. Darüber hinaus können sich
aber auch Gruppen, die sich aktiv um Denkmäler und die Denkmäler bemühen,
ausgezeichnet werden. Forscher und Publizisten, die im Bereich Denkmalpflege
aktiv sind, gehören ebenso zum Adressatenkreis.
Der Felix-Sümmermann-Preis ist mit einem Preisgeld in Höhe von insgesamt
5.000 € dotiert, das von der Sparkasse Westmünsterland gestiftet wird. Die
Preisträger erhalten außerdem eine Urkunde und eine künstlerisch gestaltete
Plakette.
Über die Preisverleihung entscheidet eine Jury unter dem Vorsitz des
Landrats. Mitglied der Jury ist neben dem Vorsitzende des Kulturausschusses
auch der zuständige Landeskonservator beim LWL, eine Vertretung der Kommunen
und die Kreisheimatpflegerin. Die Jury ist in ihrer Entscheidung frei und auch
berechtigt, die Preisgelder zu staffeln. In der Regel erhält der 1. Preis 2.500
€, der 2. Preisträger 1.500 und der 3. Preisträger 1.000 €. Die Jurysitzung ist
für den 20.08.2024 geplant.
Die Bewerbungs- bzw. Vorschlagsfrist soll am 15. Juli 2024 enden. Die
Verleihung ist für Herbst 2024 geplant.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE